KBA-Papiere beantragen

  • Hallo an alle

    Ich bin kurz vor dem Kauf eines SR4 2/1.

    Das Typenschild gibt das Baujahr 1980 an, wobei der Star ja bloß bis 1975 hergestellt wurde.

    Es handelt sich demnach denke ich um einen Ersatzrahmen.

    Meine Frage ist nun ob ich mit diesen Voraussetzungen online die KBA-Papiere bekommen kann oder ob das problematisch wird.

    Vielleicht hatte jemand ähnliche Voraussetzungen und kann was zum Thema sagen.

  • ja

    Warum ?

    Wenn da ein originales Werksseitiges Typenschild dran ist, dann ist dahingehend die Voraussetzung vom KBA zum erstellen eine Zweitschrift, erfüllt.


    Wenn der Verkäufer sich darauf einlässt, dann beantrage eine Zweitschrift und wenn die bewilligt wird, dann schließt ihr den kauf Final ab.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (16. Juli 2025 um 09:31)

  • Warum ?

    Wenn da ein originales Werksseitiges Typenschild dran ist, dann ist dahingehend die Voraussetzung vom KBA zum erstellen eine Zweitschrift, erfüllt.


    Wenn der Verkäufer sich darauf einlässt, dann beantrage eine Zweitschrift und wenn die bewilligt wird, dann schließt ihr den kauf Final ab.

    Weil ich davon ausgehe, dass das KBA über das Baujahr stolpern wird - passt nicht ins (Online-)Schema - Ablehnung.


    Wenn zu DDR-Zeiten ein Ersatzrahmen fünf Jahre nach Produktionsschluss installiert wurde, gab es dann ein neues Typenschild mit quasi neuem Baujahr???

    Eher altes Baujahr und neue (Ersatz-)Rahmennummer oder liege ich da falsch?

  • So konnte man die Kisten ja "verjüngen"...

    So ist es, zum teil wurde es sogar ein anderer Typ daraus, was aber eigentlich nicht sein kann und grundlegend falsch ist.

    Darauf ist man später gekommen und deswegen hatte die Ersatzrahmen dann kein Typenschild mehr.

    Wegen eines Ersatzrahmen wird daraus normal ja kein Fahrzeug neueren Baujahrs, auch kein anderer Typ oder Modell.

    Was aber der Fall wurde wenn so ein Ersatzrahmen zb, für einen SR4-2 bist Bj 1967 genommen worden war, Baujahr, Typ, Modell, passt dann ja alles nicht mehr zusammen.

    In dem Beispiel wäre dann ein SR4-2/1, BJ 1975 mit dem 3,4PS Motor vom SR4-2 usw. geworden, damit entsprach das Moped ja auch nicht mehr seiner KTA-BE. :?


    Dazu sollte man wissen, zu DDR-Zeiten hatte ein Ersatzrahmen eine FIN oder es wurde eine neue zugeteilt wenn er keine hatte . Eine FIN übertragen wie heute, gab es nicht.

    Die FIN vom Ersatzrahmen wurde in die Papiere vom Fahrzeug in dem er als Ersatz dient, eingetragen.

  • Die eingeschlagene Rahmennummer und die Nummer auf dem Typenschild stimmen in meinen Fall überein👍🏻

    Ist halt nur das Baujahr was mich stutzig gemacht hat.

  • Kann dich stutzig machen wie es will, die Leute beim KBA machts nicht stutzig und du setzt ~30€ in den Sand.
    Anschließend der Weg über die 21er Abnahme. Meckermecker weil die 60km/h nicht von der Zulassungsstelle abgestempelt werden. Also drosseln auf 50, neues 21er und nachher nen hohen 3 stelligen Betrag ärmer mit 50 Klamotten durch die Gegend sausen.
    So einfach ist die Geschichte.

  • Kann dich stutzig machen wie es will, die Leute beim KBA machts nicht stutzig und du setzt ~30€ in den Sand.
    Anschließend der Weg über die 21er Abnahme. Meckermecker weil die 60km/h nicht von der Zulassungsstelle abgestempelt werden. Also drosseln auf 50, neues 21er und nachher nen hohen 3 stelligen Betrag ärmer mit 50 Klamotten durch die Gegend sausen.
    So einfach ist die Geschichte.

    also bzgl. problematisch doch "ja" oder?

  • Nicht wirklich, denn das Ablehnungsschreiben wird dann für die Erlangung einer BE über eine 21er Einzelabnahme von der Zulassungsstelle verlangt ;)

    Handhabt wieder jede Zulassungsstelle anders.
    Bei uns wirds nicht benötigt. Sehe auch keinen triftigen Grund darin das Ablehnungsschreiben vom KBA zu erlangen.
    Welche wichtigen Erkenntnisse zum Erlangen der BE ergeben sich daraus?

    also bzgl. problematisch doch "ja" oder?

    Nu gloar.

    Vor 10 Jahren wärs sicherlich noch so durchgegangen.

  • Handhabt wieder jede Zulassungsstelle anders.
    Bei uns wirds nicht benötigt. Sehe auch keinen triftigen Grund darin das Ablehnungsschreiben vom KBA zu erlangen.
    Welche wichtigen Erkenntnisse zum Erlangen der BE ergeben sich daraus?

    Ganz einfach, ob über eine 21er Einzelabnahme eine BE erlangen kannst mit 50 oder 60km/h. Abgesehen davon ist für Fahrzeug wo der Nachweis einer bestehende BE weg ist, der Hersteller zuständig

    Steht als Ablehnungsgrund drin das es ein Reimport ist -> 50km/h .

    Steht da wegen eines fehlenden des originalen Typenschild drin, haste bis vor paar Jahren eine mit 60km/h bekommen, stand jetzt nur wenn belegen kannst das die in der DDR auf der Straße war.

    Im dem Fall musste die Unterlagen im vorab zur Prüfung abgeben bzw. einscannen und per Mail hinschicken und dann bekommst du wenn geprüft haben Bescheid ob eine 21er mit 50 oder 60km/h erlangen kannst.

    Läuft hier und in Nachbarlandkreisen so in der Art ab, zum teil auch bei Zulassungsstellen in anderen Bundesländern.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!