Neuen bzw. Nachbaurahmen eintragen legal

  • Der Rahmen muss ein Teilegutachten haben, das Netz ist voll von welchen zu dem es keins gibt.

    Um die die FIN legal auf den neuen Rahmen zu bekommen musst du zur Zulassungsstelle mit deiner BE und Teilegutachten gehen und eine Schlaggenehmigung beantragen.

    Mit dieser Schlaggenehmigung, den neuen und dem Alten Rahmen und der BE sowie den Teilegutachten gehst du zur Prüfstelle und lässt die FIN auf den neuen Rahme überragen.

    Wenn dann den Neuen Rahmen verbaut hast, stellst das Moped bei der Prüfstelle vor, dann wird eine 21er Abnahme gemacht worin der Rahmen wechselt festgehalten wird.

    Mit den dem 21er Gutachten musst du dann noch zur Zulassungsstelle um das Gutachten abstempelt lassen.

    Das ist damit dann deine neue BE, in der Rahmen wechselt steht.

  • Ist das so, dass man definitiv ein zweites Mal zur Prüfstelle muss und das zusammengebaute Fahrzeug nochmal per 21er Gutachten abnehmen lassen muss?

    Hätte den Vorteil, dass man sich dann gleich noch z.B. Kastenschwingen eintragen lassen könnte.

    Gibt es sonst noch irgendwelche aktuellen "Verbesserungen" mit Teilegutachten für die Schwalbe?

    Wäre für meine KR51/1 vielleicht irgendwann mal Interessant, da der Rahmen früher mal als Feldmoped von sämtlichen Streben befreit wurde. Jahre später wieder
    mit einfachen Baumarktflachstahl rangeschweißt. Sitzt alles nicht 100% an der korrekten Position aber hält.

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