Konkreter Ablauf Zulassung eines Mopeds in Deutschen Demokratische Republik

  • Hallo,

    mein Großvater hat eine Simson S 51, aber er hat für das Moped wohl nie eine Betriebserlaubnis bekommen. Das behauptet er zumindest, die Sache wundert mich aber, auch weil er eigentlich immer alle Unterlagen aufhebt und nie umgezogen ist.

    Wie waren die konkreten Abläufe in der DDR von Kauf bis zum Betrieb eines Mopeds?

    Die S51 wurde 1982 gekauft. Es gibt eine Rechnung von der Konsumgenossenschaft über den Kauf des Mopeds. Beim Kauf war vermutlich auch ein "Papier-Beutel" dabei, ein kleiner Papierumschlag, in den folgende Unterlagen passen:

    • "Garantieheft mit Vertragswerkstätten-Verzeichnis für Simson-Kleinkrafträder Typenreihe S 51"
    • "Garantiekarte für Motorradbatterie – Batterietyp 6V 12Ah"
    • "Ergänzung zur Betriebsanleitung für die 'Simson'-Kleinkrafträder S50 für Fahrzeugtyp …"
    • "Simson Betriebsanleitung für Simson Kleinkrafträder"

    1.) Das waren Unterlagen, die er vermutlich beim Kauf bekommen hat. Keine Ahnung, ob diese vollständig sind.
    2.) Es gibt im Internet DDR-Papiere, die mit "Auszug aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis" bezeichnet sind, auf deren letzter oder vorletzter Seite ein Stempel der Verkaufsstelle zu sehen ist. Demzufolge hat man vermutlich beim Kauf noch weitere Unterlagen bekommen?
    3.) An welcher Stelle und wie hat man "die Papiere" erhalten? Ging man danach mit den Kaufunterlagen zur Zulassungsstelle? An dieser Stelle müsste ja das Fahrzeug ins Fahrzeugregister eingetragen worden sein?
    4.) Wie ging es dann weiter bzw. wie war der Ablauf?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Die BE hat die Verkaufsstelle ausgehändigt, war dann in der Papiertüte enthalten.
    Moppeds wurden in der DDR weder registriert, noch zugelassen.

    Kurzfassung: Opi hat die Papiere verschlampt. Nichts neues, dass die Erinnerungen verschwimmen und vehement von "war nicht, hab ich nicht" ausgegangen wird. Erlebt man ständig wenn man in dem Thema steckt und im Originallager unterwegs ist.

  • Wobei er auch der Meinung ist, er war nach dem Kauf auf der Zulassungsstelle..... Demzufolge wäre die Aussage auch nicht korrekt, da muss ich noch mal vorsichtig nachfragen.

    Aber die S51 müsste doch in der DDR irgendwo registriert gewesen sein? Man kann doch beim KBA den Nachweis über die erteilte Betriebserlaubnis für ein in der ehemaligen DDR zugelassenes(?) Leichtkrafträder beantragen. Demzufolge hat das Kraftfahrbundesamt irgendwas wo die nachsehen können. Wobei es auch Leute gibt, die angeblich schon immer eine S51 in der Familie haben und trotzdem eine Negativbescheinigung vom KBA bekommen.

    Weiterehin gibt es auch Foreneinträge im Internet die sagen, dass sich um 1980 rum auch was an der Zualssung geändert hat.

    Grüße

  • Eine Quittung gab es bei der Bezahlung vom Moped auch noch. Ein Versicherungskennzeichen ect. gab es nicht. Man müsste nur 8,50 Mark für die Haftpflichtversicherung pro Jahr löhnen. Kasko war entsprechend teurer.

  • Nein.
    Es gibt (unvollständige) Listen welche Lose in den Export gingen, mehr aber auch nicht.
    Diese Listen werden stätig aktuealisiert und validiert, daher auch die Fotopflicht seit einigen Jahren.

    Früher wars entspannter.

  • Aber die S51 müsste doch in der DDR irgendwo registriert gewesen sein?

    Nö, die brauchten nicht mal ein VKZ.

    Zitat

    Man kann doch beim KBA den Nachweis über die erteilte Betriebserlaubnis für ein in der ehemaligen DDR zugelassenes(?) Leichtkrafträder beantragen.

    Also normal ist eine S51 die in der DDR auf der Straße war, ein Kleinkraftrad und die haben eine Betriebserlaubnis vom KTA der DDR. Beim KBA kannst eine Zweitschrift (den Nachweis) von dieser beantragen.

    Wenn nicht dagegen spricht, alle Voraussetzung gegeben sind, bekommst du diese auch.

    Zitat

    Wobei es auch Leute gibt, die angeblich schon immer eine S51 in der Familie haben und trotzdem eine Negativbescheinigung vom KBA bekommen.

    Das sind die wo Familienteile in Ungarn, Bulgarien usw. wohnen und von da ist das Moped her oder

    das Moped erfüllt die KBA Voraussetzung nicht, die es nun mal gibt für das erstellen der Zweitschrift/Nachweis zb. weil kein oder kein originales Typenschild mehr vorhanden ist, es nicht lesbar ist, weil der Rahmen keine original eingeprägte FIN hat usw.

    3 Mal editiert, zuletzt von ckich (25. September 2025 um 19:11)

  • Wenn die S51 kein Exportmodell ist, die Rahmennummer und das Typschild lesbar sind, das Typschild Original und ohne Auslandskennung ist, dann sind die wichtigsten KBA Vorraussetzungen erfüllt. Dann braucht es eigentlich nur noch Fotos des vollständigen Mopeds. Alte DDR-Papier sind öfter mal verloren gegangen. Das KBA hat schon tausende Ersatzpapiere ausgestellt.


    War es nicht so, dass zu DDR-Zeiten die Betriebserlaubnis nicht so wichtig war? War nicht die Versicherung wichtiger?

  • War es nicht so, dass zu DDR-Zeiten die Betriebserlaubnis nicht so wichtig war? War nicht die Versicherung wichtiger?

    Na ja, ganz Unrecht haste da nicht, alleine das ein rosa Versicherungsnachweiß hattest konnte man daraus ableiten das eine BE gibt. Ohne BE hat keiner eine rosa Versicherungskarte ausgestellt.

    Nicht wie heute, einfach beim Online Vertragsabschluss anklicken das man die hätte und schon ist eine abgeschlossen, beim Versichungsfritzen läusfts ähnlich. Hat nur eine Hasenfuß, ohne BE haste trotzdem keinen aktiven Versicherungsschutz.

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