Hallo,
mein Großvater hat eine Simson S 51, aber er hat für das Moped wohl nie eine Betriebserlaubnis bekommen. Das behauptet er zumindest, die Sache wundert mich aber, auch weil er eigentlich immer alle Unterlagen aufhebt und nie umgezogen ist.
Wie waren die konkreten Abläufe in der DDR von Kauf bis zum Betrieb eines Mopeds?
Die S51 wurde 1982 gekauft. Es gibt eine Rechnung von der Konsumgenossenschaft über den Kauf des Mopeds. Beim Kauf war vermutlich auch ein "Papier-Beutel" dabei, ein kleiner Papierumschlag, in den folgende Unterlagen passen:
- "Garantieheft mit Vertragswerkstätten-Verzeichnis für Simson-Kleinkrafträder Typenreihe S 51"
- "Garantiekarte für Motorradbatterie – Batterietyp 6V 12Ah"
- "Ergänzung zur Betriebsanleitung für die 'Simson'-Kleinkrafträder S50 für Fahrzeugtyp …"
- "Simson Betriebsanleitung für Simson Kleinkrafträder"
1.) Das waren Unterlagen, die er vermutlich beim Kauf bekommen hat. Keine Ahnung, ob diese vollständig sind.
2.) Es gibt im Internet DDR-Papiere, die mit "Auszug aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis" bezeichnet sind, auf deren letzter oder vorletzter Seite ein Stempel der Verkaufsstelle zu sehen ist. Demzufolge hat man vermutlich beim Kauf noch weitere Unterlagen bekommen?
3.) An welcher Stelle und wie hat man "die Papiere" erhalten? Ging man danach mit den Kaufunterlagen zur Zulassungsstelle? An dieser Stelle müsste ja das Fahrzeug ins Fahrzeugregister eingetragen worden sein?
4.) Wie ging es dann weiter bzw. wie war der Ablauf?
Mit freundlichen Grüßen