Frage zu KBA-Papieren mit Scheibenbremse & Kalotte – Umbau vor Antrag nötig?

  • Wenn um eine BE mit 60km/h als KKR geht, ja

    aber doch nicht wenn es als LKR eine BE erteilt werden soll oder ?

    Es geht natürlich auch anders aber mit Papieren ist es der geschmeidigste Weg. Alternative wären elendige Diskussionen auf der Zulassungsstelle wo selbst die Amtsleiterin mir erzählt ich muss selbst bei der Polizei eine schriftliche Bestätigung einholen dass die Nummer sauber ist. Dort muss man aber auch an den Richtigen geraten (Datenschutz/wieso, weshalb, warum? Wo sind die Papiere hin?). Außerdem stellt dann die Behörde selber beim KBA Antrag auf Auskunft zu der Nummer. Dazu kommt eine Wartezeit x. Eidesstattliche Erklärung zum Verbleib der Papiere und nur so ein Käse. Wenn im Kaufvertrag steht "ohne Papiere" soll sich der Vorbesitzer äußern doof nur wenn der unbekannt verzogen oder Tot ist. Totalster Sackgang. Hab ich selbst schon durchexerziert. Muss ich nicht nochmal haben. Das bezieht sich auf den Werdegang zum LKR. Eine 60km/h BE als KKR zu bekommen wird noch interessanter, denn dann musst Du bekanntlich obendrein noch nachweisen dass es ein DDR-Moped ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von oel666 (26. November 2025 um 19:13)

  • Es geht natürlich auch anders aber mit Papieren ist es der geschmeidigste Weg. Alternative wären elendige Diskussionen auf der Zulassungsstelle wo selbst die Amtsleiterin mir erzählt ich muss selbst bei der Polizei eine schriftliche Bestätigung einholen dass die Nummer sauber ist. Dort muss man aber auch an den Richtigen geraten (Datenschutz/wieso, weshalb, warum? Wo sind die Papiere hin?). Außerdem stellt dann die Behörde selber beim KBA Antrag auf Auskunft zu der Nummer. Dazu kommt eine Wartezeit x. Eidesstattliche Erklärung zum Verbleib der Papiere und nur so ein Käse. Wenn im Kaufvertrag steht "ohne Papiere" soll sich der Vorbesitzer äußern Totalster Sackgang. Hab ich selbst schon durchexerziert. Muss ich nicht nochmal haben.

    Hab die Prozedur auch durch.

    Papiere gabs damals nicht zum Moped dazu und ich wollte auch keine neuen beantragen, da ich sowieso TÜV machen wollte und damals, 2016, die Wartezeit beim KBA elendig lang war. Im August diesen Jahres stand ich dann nach erfolgreicher TÜV-Abnahme in der Zulassungsstelle zur Anmeldung. Da kam dann heraus, dass seit 2020 bereits ein Moped mit Versicherungskennzeichen und der selben Fahrgestellnummer im Verkehr unterwegs ist?! Wie denn das, wenn ich definitiv einen Rahmen habe, der eindeutig Original ist? Da ging das Theater los... Eidesstattliche Versicherung, Kaufvertrag, sogar den Kaufvertrag des Verkäufers, als er es gekauft hat, habe ich organisiert. Jeder hat bestätigt, dass ich einen Original-Rahmen habe.

    Knapp 4 Monate dauerte die Geschichte nun und wurde durch die Staatsanwaltschaft geprüft. Am Dienstag wurde ich von der Zulassungsstelle angerufen, dass alles fertig zugelassen ist. Morgen hole ich alles ab und hake nach, wie und was da alles gelaufen ist. Der Eigentümer des anderen Mopeds mit selber Rahmennummer, ist ´54er Jahrgang. Hatte schon vermutet, dass man ihn übers Ohr gehauen hat oder er die Nummer einfach falsch an die Versicherung weitergegeben hat. Ist ja auch nicht mehr der jüngste. Naja, morgen erfahre ich vielleicht was dazu.

  • @ KriZ

    Übers Ohr gehauen, eventuell ja mit Rahmen wo jemand illegal die FIN rein gekloppt hat.

    @ oel666

    Oh Gott, was geht denn da ab.

    Das eine Aufbietung gemacht wird wenn die Papiere weg sind, ist ja ok.

    Aber eine Eidesstattliche Erklärung zu vorderen wenn im Kaufvertrag drin steht, ohne Papiere :wallknocking: , genauso das der Vorbesitzer äußern soll.

    Soll ja auch vorkommen das der Vorbesitzer nicht mehr greifbar , weil er zb, nicht mehr unter den lebenden ist.

    Ob die FIN sauber ist, sehen die selber.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (26. November 2025 um 19:12)

  • Zahlendreher würde ich bei älteren Menschen auch nicht ausschließen. Die Nummer liest man ja in der Regel nur einmal ab und das war´s. Im Jahr drauf liest man ja dann meist vom alten Versicherungsschein ab. Und wenn da anfangs falsch abgelesen wurde, zieht sich das dann als roter Faden durch.

    In meinem Kaufvertrag stand übrigens auch "ohne Papiere". Die eidesstattliche Versicherung war aber auch notwendig. Bilder von Typenschild und Rahmennummer wollte die Zulassungsstelle natürlich auch. Alles einwandfrei nachgewiesen. Mein TÜVer meinte daraufhin, dass die einfachste Lösung wäre, die Rahmennummer zu ändern. Da wird dann vor die eigentliche FIN "TP28" geschlagen und dann wäre das Thema vom Tisch.


    Selbst wenn bei der Zulassung anfangs alles in Ordnung gewesen wäre, hätte ich 3 Wochen warten müssen. Aussage vom Sachbearbeiter war "Es muss erst alles geprüft werden. Das macht der Chef selbst." :crazy:

  • Aussage vom TÜV-Prüfer. Der Werdegang, wenn man aktiv nachweisen kann, dass man Besitzer ist, ist es erstmal völlig egal, was mit dem anderen ist. Normal müssen die zulassen. Hab die Sprachmemo nochmal angehört bzgl. TP28.

    Die Fahrgestellnummer wurde nach der Wende mit TP28 begrenzt. Vor die Fahrgestellnummer wird eben TP28 eingeschlagen, das wird zusätzlich auf dem Gutachten vermerkt und damit kann hat man eine neue FIN die die Zulassungsstelle ganz einfach zulassen kann. So einfach soll das sein.
    Was dann mit dem anderen passiert, der die gleiche FIN hat, das klärt laut ihm Polizei oder Zulassungsstelle.

  • Was ändert der Zusatz "TP28" an der FIN?

    Na nichts, daran sieht man nur das die FIN durch eine Prüfstelle auf den Rahmen gekommen ist.

    Mein TÜVer meinte daraufhin, dass die einfachste Lösung wäre, die Rahmennummer zu ändern. Da wird dann vor die eigentliche FIN "TP28" geschlagen und dann wäre das Thema vom Tisch.

    :lol:

    Wie wollte der Prüfer die den ändern, eine 8-Stellige draus machen ?

    Nur blöd ist, das er ohne Schlaggenehmigung von der Zulassungsstelle keine FIN einschlagen darf.

    Die Fahrgestellnummer wurde nach der Wende mit TP28 begrenzt. Vor die Fahrgestellnummer wird eben TP28 eingeschlagen, das wird zusätzlich auf dem Gutachten vermerkt und damit kann hat man eine neue FIN die die Zulassungsstelle ganz einfach zulassen kann. So einfach soll das sein.
    Was dann mit dem anderen passiert, der die gleiche FIN hat, das klärt laut ihm Polizei oder Zulassungsstelle.

    Da hat er dir Bären aufgebunden. :lol:

    Das TP28 Siegel begrenzt die FIN wenn die auf Ersatzrahmen umgeschlagen wird und bei diesen Vorgang muss die FIN auf alten Rahmen mit XX überschlagen werden und damit sicher zustellen das es nur ein Rahmen mit der FIN gibt. Es wandert die Identität "nur" von einen Rahmen zum anderen.

    Ja das klärt die Polizei und Zulassungsstelle mit den Prüfer, wie er ohne Schlaggenehmigung, eine FIN auf Rahmen schlägt und das noch ohne den anderen Rahmen zu entwerten, sprich die FIN mit XX überschlägt.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (26. November 2025 um 20:09)

  • Um etwaige Verwirrung durch Halbwissen/Mißverständnisse zu vermeiden, will ich es kurz an einem konkreten Beispiel schildern:

    Ausgangssituation: Kunde kauft per Handschlag einen S51 Kernschrotthaufen mit dem Wunsch an mich daraus was schickes zu machen. Keine Papiere, kein Kaufvertrag.

    Schritt 1: Anruf bei der Polizei - Nummer sauber

    Schritt 2: KBA-Papiere beantragen - positiv ; Kunden in die Spur geschickt, Kaufvertrag nachholen - erledigt.

    Schritt 3: kompetente Person auf der Zulassungsstelle ausfindig machen; Termin mit altem und neuen Rahmen sowie allen Unterlagen (Kaufvertrag, KBA, Bescheinigung von MZA) im Gepäck wahrnehmen und Schlaggenehmigung ausstellen lassen (35€).

    Schritt 4: mit dem Ganzen zur (in diesem Fall) Dekra und die Nummer in den neuen Rahmen einschlagen lassen (155€). Die Nummer wird beidseitig mit einem Siegelstempel (in diesem Fall TP28) begrenzt und das ganze auch schriftlich dokumentiert. Die Nummer im alten Rahmen wird unkenntlich gemacht, da die FIN nur einmalig existieren darf.

    Jegliche eigenhändige Manipulation an der FIN im Fahrgestell/Rahmen erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung/Manipulation. Außer dem Hersteller dürfen das nur entsprechend authorisierte Personen und müssen dies entsprechend durch ihr Siegel kennzeichnen und dokumentieren. Selbes Prozedere wenn die Nummer aufgrund von zB Abnutzung nicht mehr eindeutig erkennbar ist und nachgeschlagen wird (setzt eine Zweifelsfreie Identität des Fahrzeugs voraus). Jede befugte Organisation hat ihr eigenes Siegel (TP28, Stern...)

    An der FIN selbst ändert sich nie etwas! Es wird lediglich der Rahmen aufgrund von defekt ersetzt. Die Identität des Fahrzeugs bleibt die selbe und zugehörige Papiere bleiben (meist) erhalten, nur mit dem Vermerk zur FIN mit Siegel.

    Alles andere sind Stammtischweisheiten.

    Schritt 5: Neuaufbau kann starten.

    Das Ganze ist auch mit einem gebrauchten Rahmen/Fahrgestell als Ersatz möglich, jedoch mit erheblichem bürokratischen Mehraufwand verbunden und im Fall Simson technisch und wirtschaftlich sinnlos, zumal 2/3 der Rahmen ihr Leben hinter sich haben und saubere FINs nicht nachwachsen.

    4 Mal editiert, zuletzt von oel666 (27. November 2025 um 10:24)

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