Man müsste also die Regelung im Einigungsvertrag ändern.
Das könnten nur die Akteure im gegenseitigen Einverständnis die den damals abgeschlossen haben. Die DDR gibt es über 30 Jahre nicht mehr,..........
ZitatIch denke die Idee der 60kmh-Ausnahmeregelung war, dass man eine 50kmh-Umrüstung als unzumutbar für die Besitzer hielt.
Sorry, aber da gibt es genug Beispiele dafür das dies den Damen und Herren Wurst ist.