Guten Abend
Ich hatte vorhin eine "Besprechung" mit der "Rennleitung". Als ich vor dem Grundstück eines Freundes stand fuhren sie vorbei und hielten an.
Dann ließen sie sich Betriebserlaubniß und Versicherungsnachweis zeigen und waren der meinung das an unsere beiden Mopeds Blinker gehören.
Ich sagt dem Polizist das es auch Simsons ohne Blinker gibt und er Zitat: "Ich bin auf dem Gebiet Fit, und es gibt keine S51 ohne Blinker. Ihr könnt froh sein das ihr nicht gefahren seit sonst hätte ich ein Ordnungsgeld verhängt."
Er wollte sich auch nicht darauf einlassen das es S50 und S51 Simsons ohne Blinker gibt.
Ich hab natürlich mal nachgeguckt und das hier gefunden:
§54 Fahrtrichtungsanzeiger
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
1.
einachsigen Zugmaschinen,
2.
einachsigen Arbeitsmaschinen,
3.
offenen Krankenfahrstühlen,
4.
Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5.
folgenden Arten von Anhängern:
1.
eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
2.
angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
3.
einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
4.
Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften entsprechen.
Hab mal nur den letzten auszug genommen weil es sonst soviel zu lesen wäre^^
Nun meine frage müssen Blinker ran oder nicht...
P.s. Ich habe eine S51 E
Mit freundlichem Gruß
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