• Help!
    Bin von der Grün- Weissen Rennleitung mit meinem Cafe Racer angehalten worden und die meinten Mopped ist Okay und eingetragen; bis auf meinen Pappendeckel! Ham gemeint dass Ich die 50er mit meinem 3er Führerschein (bin Baujahr 75) nicht fahren darf weil in den Fahrzeugpapieren 60Km/h Höchzgeschwindigkeit eingetragen ist und ich nur Pappe bis 50 Km/h besitze - kein Motorrad. Mit nem Augenzwinkern hat der Wachtmeister gesagt, wenn aber 50Km/h Topspeed drinnestehen würde wärs Okay. Ham `n Auge zugedrückt und mich ziehen Lassen und gemeint ich soll Motoradpappe machen oder schaun das ich 50 Km/h eingetragen bekomme - mein Tüv- Meister ist auch Rennfahrer und`n Bekannter. Mal sehen vielleicht checkt der mir das ab.
    Brauch ev. nen Blanco Schein mit gutem Stempel mein Blanco ist nicht tauglich oder nen guten Tip wie ich das sonst ohne Leistungsverlust hinbiege?!! Oder haben die Cops nur kein Plan und ich muss mir da rechtlich nix Denken???
    Wär schade um die Arbeit und das Mopped!
    Ich will fahrn, ich will fahrn...
    MfG HH
    :crazy:


    neuaufbau-2012-t90863.html
    Untersätze:
    S51 B2-4 (2x)
    KR 51/2
    Polo 86C - original G40--> Umbau auf G60 Spezial :evil:
    Passat 3 BG

    Gutes Werkzeug - Halbe Arbeit

  • Re: Grüne Mützen

    Zitat von HH-Customs

    Oder haben die Cops nur kein Plan und ich muss mir da rechtlich nix Denken???

    so is das.
    auf:
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... torrad.htm

    findest du ganz unten unter "Wissenswertes" für die Klasse "M" (Mokick, die man beim B-Schein mit bekommt) folgendes...

    "Als Kleinkrafträder gelten auch

    * Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.

    * Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind."

    1) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

    und alles was als Kleinkraftrad gilt darf man mit der Führerscheinklasse "M" fahren.

    Ergo: dein Bulle=total dumm.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • ich habe gerade erst normalen B führerschein gemacht. wenn dein mokick vor dem februar 1992 erstzugelassen wurde, darfst du mit dem normalen autoführerschein 50 ccm und bis max. 60km/h fahrn!!!

  • Thanx SolidBob machst mir hoffnung

    Wo bekomme ich das auf Papier und so geschrieben dass mein Dorfbulle das auch kapiert? Wäre nett wenn mir jemand helfen kann!
    MfG HH :shock:


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    Untersätze:
    S51 B2-4 (2x)
    KR 51/2
    Polo 86C - original G40--> Umbau auf G60 Spezial :evil:
    Passat 3 BG

    Gutes Werkzeug - Halbe Arbeit

  • Re: Thanx SolidBob machst mir hoffnung

    Zitat von HH-Customs

    Wo bekomme ich das auf Papier und so geschrieben dass mein Dorfbulle das auch kapiert? Wäre nett wenn mir jemand helfen kann!
    MfG HH :shock:

    Steht immer irgendwo auf dem Versicherungsschein mit drauf.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Ich denke du hast keinen fehler gemacht also könnte dir der bulle sowieso überhaupt nichts ausserdem ham die son gesetzbuch auf jeder wache da soll er ma nen blick reinwerfen :crazy:

    "Rennen fahren ist wie Sex, du denkst du bist verdammt gut darin aber dann fragst du das Mädchen und sie sagt: "naja ging so.....""
    (Jay Leno)

  • aber apropo fahrschule: mein lehrer hat gesagt, man muss seinen versicherungsschein auf 45 km/h eintragen lassen, wegem rechtlichen blabla. auch bei ner simme

  • Zitat von beaver

    aber apropo fahrschule: mein lehrer hat gesagt, man muss seinen versicherungsschein auf 45 km/h eintragen lassen, wegem rechtlichen blabla. auch bei ner simme

    das is aber völliger blödsinn!
    die 60km/h eintragung ist schließlich nahezu ausschließlich für simson gedacht, bedingungen dafür sind ja auch im vers.schein abgedruckt!
    wenn die bei meinem s51 bj.89 dann 45km/h ankreuzen dann piss ich mich doch selber an! zumal du dann versicherungsbetrug begehen würdest, da sie ja nie im leben 45 fährt, sondern doch eher 60 :hammer:

  • mich hat ein bulle auch schonmal angepisst, weil im schein 50km/h stand (die versicherungstante hatte natürlich keinen plan und ich dann aber keine lust nochmal hinzufahren)....

    und unsere fahrlehrerin hat damals auch gesagt, man muss a1 machen fürs möftel um schneller als 45km/h zu fahren...

    soll heissen: die sehen nur ihr Geld und quatschen natürlich jedem den M-Schein aus. Man muss sich eben um alles selbst kümmern um rauszufinden dasses erlaubt ist. Druck dir den kleinen gesetzestext zur Not einfach aus und pack ihn zu deinen papieren....fertig!

  • Zitat von tommi

    Kollegen von mir hat die Rennleitung sogar schonmal angezeigt weil er angeblich ohne Fphrerschein gefahren ist...wurde dann jedoch eingestellt....warum wohl... :crazy:

    und genau aus dem Grund kann man solchen Aussagen als Simsonfahrer ganz gelassen entgegen sehen. sollen sie doch machen... ist nur für sie unnützer aufwand (bericht schreiben, etc.)

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Fakt is eins, mit M-Schein darfst du mit Simme 50ccm bis 60Km/h fahren wenn es so in der Betriebserlaubnis drin steht und logischer weise vor 1992 zugelassen wurde.
    Zugelassene bis 2001 darf 50Km/h fahren und alles danach nur 45Km/h.
    Und man muss die dann auch für die richtige Geschwindigkeit zulassen!
    Dann gibts keine Probleme. :wink:

  • also ich hatte mal einen perfekten artikel der kba....in dem stand alles drinne mit den gesetzen und den musste der polente nur unter die nase halten...
    leider find ich den link nimma
    ich habs ausgedruckt...irgendwann mal...wenn du willst, dann scan ich ihn mal ein und lass ihn dir oder euch mal zukommen...gruß
    Beibo

    das ist meine signatur

  • Zitat von Beibo

    also ich hatte mal einen perfekten artikel der kba....in dem stand alles drinne mit den gesetzen und den musste der polente nur unter die nase halten...
    leider find ich den link nimma
    ich habs ausgedruckt...irgendwann mal...wenn du willst, dann scan ich ihn mal ein und lass ihn dir oder euch mal zukommen...gruß
    Beibo

    Meinst du das hier? Das ist die Rückseite des Briefes, den man erhält, wenn man eine neue ABE beim KBA bestellt:

    http://%22http//img225.images…u03057aj.jpg%22

    "..., weil Souveränität allemal mehr befriedigt als Aggressivität und Aufgeregtheit."
    (FAZ vom 05.02.07)

  • und woher weiß ich ob mein moppet vor dem 28.02.1992 erstmals zugelassen wurde. ich hab für mein moppet nen neue betriebserlaubnis beim kba holen müssen. und noch is se nich zugelassen. woher weiß ich nu wann sie zum ersten mal zugelassen wurde?? steht ja in der betriebserlubnis nich drin!

    aus S50N mach S50B deluxe:
    12V,Vape 70/3,S51 Lenkerkombi,Edelstahlfelgen,SR Stoßdämpfer(chrom),BVF16N3-4,ALLE Schrauben in Edelstahl, polierte motordeckel und tauchrohre

  • Zitat von HH-Customs

    Wo bekomme ich das auf Papier und so geschrieben dass mein Dorfbulle das auch kapiert? Wäre nett wenn mir jemand helfen kann!
    MfG HH :shock:

    § 76 Nr 8 FeV

    zu § 6 Abs. 1 zu Klasse M

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

    a)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    ...

    c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

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