Help!
Bin von der Grün- Weissen Rennleitung mit meinem Cafe Racer angehalten worden und die meinten Mopped ist Okay und eingetragen; bis auf meinen Pappendeckel! Ham gemeint dass Ich die 50er mit meinem 3er Führerschein (bin Baujahr 75) nicht fahren darf weil in den Fahrzeugpapieren 60Km/h Höchzgeschwindigkeit eingetragen ist und ich nur Pappe bis 50 Km/h besitze - kein Motorrad. Mit nem Augenzwinkern hat der Wachtmeister gesagt, wenn aber 50Km/h Topspeed drinnestehen würde wärs Okay. Ham `n Auge zugedrückt und mich ziehen Lassen und gemeint ich soll Motoradpappe machen oder schaun das ich 50 Km/h eingetragen bekomme - mein Tüv- Meister ist auch Rennfahrer und`n Bekannter. Mal sehen vielleicht checkt der mir das ab.
Brauch ev. nen Blanco Schein mit gutem Stempel mein Blanco ist nicht tauglich oder nen guten Tip wie ich das sonst ohne Leistungsverlust hinbiege?!! Oder haben die Cops nur kein Plan und ich muss mir da rechtlich nix Denken???
Wär schade um die Arbeit und das Mopped!
Ich will fahrn, ich will fahrn...
MfG HH
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Grüne Mützen
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Re: Grüne Mützen
Zitat von HH-CustomsOder haben die Cops nur kein Plan und ich muss mir da rechtlich nix Denken???
so is das.
auf:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... torrad.htmfindest du ganz unten unter "Wissenswertes" für die Klasse "M" (Mokick, die man beim B-Schein mit bekommt) folgendes...
"Als Kleinkrafträder gelten auch
* Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
* Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind."1) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
und alles was als Kleinkraftrad gilt darf man mit der Führerscheinklasse "M" fahren.
Ergo: dein Bulle=total dumm.
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ich habe gerade erst normalen B führerschein gemacht. wenn dein mokick vor dem februar 1992 erstzugelassen wurde, darfst du mit dem normalen autoführerschein 50 ccm und bis max. 60km/h fahrn!!!
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Thanx SolidBob machst mir hoffnung
Wo bekomme ich das auf Papier und so geschrieben dass mein Dorfbulle das auch kapiert? Wäre nett wenn mir jemand helfen kann!
MfG HH :shock: -
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Okay??? Mussichmalschaun wa?!

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wenn nich, kontaktiere doch einfach ne fahrschule, die müssten ein regel - und gesetzbuch da haben!!!
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Ich denke du hast keinen fehler gemacht also könnte dir der bulle sowieso überhaupt nichts ausserdem ham die son gesetzbuch auf jeder wache da soll er ma nen blick reinwerfen

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aber apropo fahrschule: mein lehrer hat gesagt, man muss seinen versicherungsschein auf 45 km/h eintragen lassen, wegem rechtlichen blabla. auch bei ner simme
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Zitat von beaver
aber apropo fahrschule: mein lehrer hat gesagt, man muss seinen versicherungsschein auf 45 km/h eintragen lassen, wegem rechtlichen blabla. auch bei ner simme
das is aber völliger blödsinn!
die 60km/h eintragung ist schließlich nahezu ausschließlich für simson gedacht, bedingungen dafür sind ja auch im vers.schein abgedruckt!
wenn die bei meinem s51 bj.89 dann 45km/h ankreuzen dann piss ich mich doch selber an! zumal du dann versicherungsbetrug begehen würdest, da sie ja nie im leben 45 fährt, sondern doch eher 60
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mich hat ein bulle auch schonmal angepisst, weil im schein 50km/h stand (die versicherungstante hatte natürlich keinen plan und ich dann aber keine lust nochmal hinzufahren)....
und unsere fahrlehrerin hat damals auch gesagt, man muss a1 machen fürs möftel um schneller als 45km/h zu fahren...
soll heissen: die sehen nur ihr Geld und quatschen natürlich jedem den M-Schein aus. Man muss sich eben um alles selbst kümmern um rauszufinden dasses erlaubt ist. Druck dir den kleinen gesetzestext zur Not einfach aus und pack ihn zu deinen papieren....fertig!
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man darf 100 pro 60 fahren. ich wurde auch mal angehalten und in meinem schein steht 60!! alles o.k.
das lustige war, dass der polizist dann noch meine bremsen abgecheckt hat!!!
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Kollegen von mir hat die Rennleitung sogar schonmal angezeigt weil er angeblich ohne Fphrerschein gefahren ist...wurde dann jedoch eingestellt....warum wohl...

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Zitat von tommi
Kollegen von mir hat die Rennleitung sogar schonmal angezeigt weil er angeblich ohne Fphrerschein gefahren ist...wurde dann jedoch eingestellt....warum wohl...

und genau aus dem Grund kann man solchen Aussagen als Simsonfahrer ganz gelassen entgegen sehen. sollen sie doch machen... ist nur für sie unnützer aufwand (bericht schreiben, etc.)
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Fakt is eins, mit M-Schein darfst du mit Simme 50ccm bis 60Km/h fahren wenn es so in der Betriebserlaubnis drin steht und logischer weise vor 1992 zugelassen wurde.
Zugelassene bis 2001 darf 50Km/h fahren und alles danach nur 45Km/h.
Und man muss die dann auch für die richtige Geschwindigkeit zulassen!
Dann gibts keine Probleme. :wink: -
http://%22http//de.wikipedia.org/wiki/Mokick%22
vielleicht hilft das!!
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also ich hatte mal einen perfekten artikel der kba....in dem stand alles drinne mit den gesetzen und den musste der polente nur unter die nase halten...
leider find ich den link nimma
ich habs ausgedruckt...irgendwann mal...wenn du willst, dann scan ich ihn mal ein und lass ihn dir oder euch mal zukommen...gruß
Beibo -
Zitat von Beibo
also ich hatte mal einen perfekten artikel der kba....in dem stand alles drinne mit den gesetzen und den musste der polente nur unter die nase halten...
leider find ich den link nimma
ich habs ausgedruckt...irgendwann mal...wenn du willst, dann scan ich ihn mal ein und lass ihn dir oder euch mal zukommen...gruß
BeiboMeinst du das hier? Das ist die Rückseite des Briefes, den man erhält, wenn man eine neue ABE beim KBA bestellt:
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und woher weiß ich ob mein moppet vor dem 28.02.1992 erstmals zugelassen wurde. ich hab für mein moppet nen neue betriebserlaubnis beim kba holen müssen. und noch is se nich zugelassen. woher weiß ich nu wann sie zum ersten mal zugelassen wurde?? steht ja in der betriebserlubnis nich drin!
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Zitat von HH-Customs
Wo bekomme ich das auf Papier und so geschrieben dass mein Dorfbulle das auch kapiert? Wäre nett wenn mir jemand helfen kann!
MfG HH :shock:§ 76 Nr 8 FeV
zu § 6 Abs. 1 zu Klasse MAls zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
...
c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. -
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