Re: Die hellste Simme des Ostens
Anlage 1 BKatV Nr. 221
Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen
221.1
unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen
§ 49 Abs 6 i.v.m. § 69a III Nr. 18
5€
§ 49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
Der vorstehende Artikel stellt keine Rechtsauskunft nach § 1 Rechtsberatungsgesetz dar, und ist lediglich die persönliche Meinung des Autors.