• hat da jemand nen plan von?

    ich wurde halt geblitzt... mits auto von mein dad... is alles noch im bereich so nur nen 100er zu zahlen kann man ja viellei versuchen zu umgehen

    gibts da iwelche chancen? von wegen familien mitglied nicht belasten wollen?

    oder mit eingriff in die privatsphäre? schließlich muss ich ja zustimmen, wenn ich geblitzt werde! da hab ich letztens im radio mal was gehört

    und ich bitte drum in dem fred jetzt nich zu streiten und möchte nur klare antworten von leuten die viellei schon ma sowas gemacht haben. mfg

    deine mutter machts für mopped-sprit

    MRS 60/6 Lugau-Schwalbe
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  • Re: blitzer bild abstreiten

    Also wenns das Auto von deinem Dad ist, geht die Strafe auch erstmal gegen deinen Dad.
    Wen ndu noch in der Probezeit bist, solltest du vllt. mit Ihm reden, das du Ihm das Geld für die Strafe gibst und er die Punkte auf sich nimmt, dann kannste dir Die nachschulung sparen.

    Das mit dem zustimmen zum Blitzen ist totaler Schwachsinn.
    Sonst würd ja jeder Sagen, ich wollte aber nicht geblitzt werden.

  • Re: blitzer bild abstreiten

    nein probezeit hab ich ne mehr... wie gesagt alles kein ding aber man kann sich ja ma schlau machen... ne ohne scheiß mit dem eingriff in die privatsphäre is letztens einer durchgekomm vor gericht


    schade... geht nur bei nem bestimmten filmgerät seh ich grad.. naja aber sonst meinungen zwecks belastung eines familienmitgliedes

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 94108.html

    wer zeit hat kanns ja mal lesen

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  • Re: blitzer bild abstreiten

    Zitat von robbx79

    dein paps kann die auskunft des fahrers verweigern im familienkreis,dann muss er en fahrtenbuch führen...wenn das noch so ist.

    Aber nur wenns ganz übel läuft.
    In meiner Umgebung gibt es Zwillinge... die haben immer gesagt das sie nicht wissen wer gefahren ist :thumbup:

    Entfallen ohne Ersatz

  • Re: blitzer bild abstreiten

    naja zwilling bin ich nu grad nich^^ un vor dem fahrenbuch hab ich ja eig schiss... in der not n tacho abgeklemmt aber wenn se dann noma blitzen oder ich in nen unfall verwickelt bin ich och kacke

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  • Re: blitzer bild abstreiten

    Es stimmt, es gab eine Anklage bezüglich Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Blitzer. Der Kläger hat Recht bekommen. Wenn man heute also ein Blitzerfoto bekommt, schreibt man erstmal nen Widerspruch mit eben dieser Begründung und dann ist erstmal Ruhe. Zählt aber nur für stationäre Blitzer.

  • Re: blitzer bild abstreiten

    Ja, ne so stimmt das auch nicht.
    Hab mir das mal eben durchgelsen, mit stationären Blitzern, d.h. "Starrenkästen" hatt das nichts zu tun.
    Es sind damit Videoaufzeichnungen des gesamten Verkehrs der Autobahn gemeint, EGAL ob man zu schnell fährt, oder nicht.
    Und genau darin liegt das Problem.

    Viele Grüße

    huj

    SIMSON: Präzision in jedem Detail.

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    AWO 250/0@WTF-Tuning
    Kr51/2 Stino
    Sr4-4@70/5 M in Kürze

  • Re: blitzer bild abstreiten

    Zitat von robbx79

    dein paps kann die auskunft des fahrers verweigern im familienkreis,dann muss er en fahrtenbuch führen...wenn das noch so ist.

    das gerücht hält sich irre... kennst du irgendwen der ein fahrtenbuch aufgebrummt bekommen hat weil er nicht zahlen wollte (und sich nicht allzudoof angestellt hat)
    wart erstmal das foto ab in der regel kann ma da eh nix drauf erkennen und dann scdhreibste einfach zurück das man nicht erkennen kann wer drauf is.
    da sollte man sowieso immer erstmal machen, damit macht man nämlich das blitzen so teuer das es unwirtschaftlich ist....

  • Re: blitzer bild abstreiten

    ich hatte auch ma en streitfall mit so nem zeugs,der anwalt meinte halt das es fälle gibt wo so entschieden wurde...das fahrtenbuch muss dann eben der halter des fahrzeugs führen.denn er ist für das fahrzeug verantwortlich und kann solche auflagen bekommen....

    es fällt eh fast jedes urteil anders aus :thumbup:

    es gibt noch mehr zu googln...hier ma 1

    http://%22http//www.verkehrsl…rtenBuch.php%22

  • Re: blitzer bild abstreiten

    Das Urteil was ihr alle ansprecht ist für den "Laien" schwer nachzuvollziehen und es wird auch nur die Hälfte erzählt. Es ging, so weit wie ich weiß, darum, dass bei einem PKW-Fahrer die Geschwindigkeit mit einem Messgerät gemessen wurde, welches eigentlich nur für die Abstandsmessung gedacht ist.

    Technisch braucht man ja, um den Abstand messen zu können auch die Geschwindigkeit. Somit ist es ja möglich, auch nur die Geschwindigkeit zu ahnden. Technisch, theoretisch ja, aber es gibt dazu keinen Erlass vom MI, der doch in gewissem Maße bindend ist. Desshalb wurde gegen diese Messung geklagt. Fertig. Und jetzt wird erzählt, dass das Blitzen rechtswidrig ist :D

  • Re: blitzer bild abstreiten

    bild unso is doch schon da.... man sieht schon mein gesicht ja.... naja wie mal versuchen wegen dem abstreiten un familienmitglied unso... ob man dann hinterher noch sagen kann wers is, fals man doch nen fahrtenbuch bekomm? ich mein ich hol mir eh bald nen wagen un dann fährt nur noch mein dad mit der karre übern winter halt

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  • Re: blitzer bild abstreiten

    Hab im Radio gehört als ein ADAC Typ geredet hat.
    Und zwar hängt es damit zusammen wenn man geblitzt wird, wie auch immer, dass dann ein Foto nicht als Beweismittel verwendet werden darf, dass den Gesetzesverstoß beweisen soll. Da es gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt und die erst von dir eine Erlaubnis brauchen dass die dich aufnommen dürfen. Demnach ist ja egal ob eine Foto oder eine Videoaufnahme.
    Anders ist es bei Lasern, da das Beweismittel ja die Grünen selbst sind die da durch die Linse gucken.
    Der Typ meinte weiterhin dass man auf jedenfall in Wiederspruch gehen kann, eben wegen dieser Gesetzeslücke.
    Klingt paradox, aber "Das ist Deutschland!"

    Alle angaben ohne Gewähr. :thumbup:

    mfg smd

  • Re: blitzer bild abstreiten

    War bestimmt nur ein Landgericht, das wird dann irgendwann demnächst eh wieder kassiert... die Landkreise lassen sich doch ihre Blitzgelddruckmaschine nicht kaputt machen.

    Wahrscheinlich war der Richter kurz vorher selber geblitzt worden und hatte nen Hals.

    Schlimmstenfalls wird die Rechtslage einfach so hingedreht, dass grundsätzlich der Halter zahlen muss, solange der Hobel nicht bereits gestohlen gemeldet war...

    Kritischer finde ich da schon den/die anders gelagerten Prozesse, wo es um dauerhafte Verkehrsüberwachung (Stasi und so) per Video ging - das wurde zurecht aufgrund Verfassungsrechtlicher Bedenken erstmal mehr oder weniger komplett kassiert.

    Und was das Ticket angeht: da gibts ja verschiedene Varianten - bis hin zur Behauptung, dass du die Existenz der Bundesrepublik Deutschland bezweifelst und das Amt deswegen nicht für Zuständig hältst. Ich glaub' Karl-Heinz hatte da mal was gepostet... :D

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: blitzer bild abstreiten

    Zitat von sumo-driver

    Hab im Radio gehört als ein ADAC Typ geredet hat.
    Und zwar hängt es damit zusammen wenn man geblitzt wird, wie auch immer, dass dann ein Foto nicht als Beweismittel verwendet werden darf, dass den Gesetzesverstoß beweisen soll. Da es gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt und die erst von dir eine Erlaubnis brauchen dass die dich aufnommen dürfen. Demnach ist ja egal ob eine Foto oder eine Videoaufnahme.
    Anders ist es bei Lasern, da das Beweismittel ja die Grünen selbst sind die da durch die Linse gucken.
    Der Typ meinte weiterhin dass man auf jedenfall in Wiederspruch gehen kann, eben wegen dieser Gesetzeslücke.
    Klingt paradox, aber "Das ist Deutschland!"

    Alle angaben ohne Gewähr. :thumbup:

    mfg smd

    :wallknocking: warum verdammt nochmal erzählen die blöden Autoclubs immer nur die halbe Wahrheit? Das hat zwar was mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun, aber nur bedingt.

    Lest meinen vorhergehenden Beitrag durch, da habe ich es erklärt, warum der Typ (in diesem EINZELFALL) durch kam.

    Die Behörden brauchen keine Erlaubnis von dir, um das Persönlichkeitsrecht einschränken zu dürfen, sondern eine rechtliche Ermächtigung. Dies wiederum würde ein Erlass vom Innenministerum darstellen, welcher in diesem Einzelfall nicht vorlag. Eine Abstandsmessung wär möglich, aber keine Geschwindigkeitsmessung.

    Fragen?

  • Re: blitzer bild abstreiten

    also nen kumpel wurde auch erst geblitzt das auto ist auch auf sein mutter zu gelassen den ersten brief hat sie als fahrzeughalterin bekommen dort hat sie dann angegeben das sie das nicht ist und aussage aufgrund eines familienmitgliedes verweigert den zweiten brief hat dann er bekommen

    noch ein zweites beispiel nen bekannter wurde geblitzt das auto ist auf seine frau zugelassen erst hat sie den brief bekommen und sie hat es angegeben sie war das nicht und aussage aufgrund eines familienmitgliedes verweigert dann ist die polizei mit dem foto in der nachbarschaft des fahrzeughalters durch die gegend gelaufen und hat gefrag wer es denn sei ??? und er musste zahlen und abgeben

    mfg

    Zitat von Boogie Woogie

    Brauch nicht lange halten soll nur spass machen! :rockz:

  • Re: blitzer bild abstreiten

    da muss ich doch mal karl heinz anschreiben... un fragen was er damit meinte... naja wegen dem von mir werden die wohl ne son aufriss machen! wie nachbern befragen oder so! wenns um richtig viel kohle ginge un um lappen weg viellei aber so fänd ich das echt krass.... da haben sie ihre 100eus ja wieder zum fenster rausgeschmissen

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  • Re: blitzer bild abstreiten

    Zitat von Geknechteter Bruder

    da muss ich doch mal karl heinz anschreiben... un fragen was er damit meinte...


    Mach das mal, ist lesenswert.. aber ich weiß die Seite nicht mehr! :oops:

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