Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

  • Ich erzähl mal kurz was passiert ist.
    Da der eclipse in der Werkstatt war bin ich mit dem opel gefahren.
    Da der nicht anspringen wollte hab ich nach dem Fehler gesucht und dabei den Gang rausgemacht und die Handbremse gelöst.
    Also ich ins Haus gegangen war ist der opel beim nachbarn gegen das Auto gerollt.
    Also ich raus kam stand dann das Auto beim nachbarn dran und ich wurde brüllend begrüßt.
    Er sagt die Stoßstange war ab aber die haben sie gerade wieder rangemacht.
    Als ich dort an kam war also nichts zu sehen!!!!!!!!.
    Bei mir nicht und beim Nachbarn nicht.
    Jetzt eine Woche später sagt er es ist eine Beule(im plaste) drin und die Stossstange ist kaputt.
    Er möchte mich anzeigen!
    Ich frage was da kaputt war(weil ja nichts zu sehen war)
    Und er meinte "ja du bezahlst jetzt die ganze Stossstange das ist heutzutage nunmal so"

    Was kann ich gegen tun? jetzt muss ich eine Stossstange bezahlen die garnicht kaputt war?

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    du hättest gleich die polizei rufen müssen und das abklären lassen...deine unschuld zu beweisen wird unter umständen schwer

    1xKR50 Bj1962
    1xKR51/1 K Bj1975
    1xKR51/2N Bj1982
    1xS51 B2-4 Bj 1984
    1xS51 E4 mit LT85 Bj1987
    1xMofa SL1S Bj1972
    1xMKH/M1 Bj1973
    1xMKH/M2 Bj1982
    1xMKH/M3 Bj1979
    1xTrabant 601S Bj 1988
    1xIFA W50 LA/A/C Bj1988
    1xHL50.02/1 DR Profil Bj1983

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    Gab es Zeugen? Hat er beweise? Hast du beweise?
    Wenn nicht, dürfte dir nicht viel passieren, weil er es der Polizei nicht gleich gemeldet hat.

    MfG Franz

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    Er hat 3 zeugen ich 2.
    Ich mache morgen früh wenn es hell is schnell Fotos damit ich Beweise habe das da nichts ist.

    Am besten find ich ja das
    ich: wo ist denn da ne beule?
    Er: "haste die nicht gesehen? naja dann bezahlst du halt die ganze stoßstange so ist das heutzutage nunmal"

    Kann man da noch was mchen?

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    Wenn da keine Beule ist muss auch niemand was bezahlen.

    Ansonsten würde ich es darauf ankommen lassen. Selbst wenn er 3 Zeugen hat, das ganze erst eine Woche später der Polizei zu melden klingt nicht sehr gut (für Ihn). Wenn dann noch zwei Zeugen kommen (Du+?) dann klingt es mehr als unglaubwürdig. Also lass es darauf ankommen.

    KR51/2 kein Funke
    S 51 kein Motor

    Welche Chance hatte Bill Gates eigentlich, der reichste Mann der Welt zu werden?

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    Naja ich und mein vater.
    Und da der Nachbar das Fahrzeug am selben tag noch bewegt hat wird es eh schwierig für ihn da was nachzuweisen wenn ich morgen fotos von einem unbeschädigten Fahrzeug in der Hand habe oder?
    Das Auto ist übrigens wenn überhaupt nur in schrittgeschwindigkeit dagegen gerollt.
    Und Beulen bei Schrittgeschwindigkeit in japanisches Plaste zu bekommen ist eh ein bischen schwierig

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    Wasn das für ne Rostlaube das bei leichtem Aufprall die ganze Stoßstange abfliegt :thumbup:

    Die wahre Kunst der Fahrzeugbeherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    Lass dich nicht auf irgendwas ein, der Kollege bleibt auf seinem Schaden sitzen. Der Gute hätte die Polizei holen müssen.

    S50 B1 BJ. 1979
    Bashan BS250S-11B
    Saab 9-3 III 1.9TID Scandic 12/08

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    er hätte den schaden sofort melden müssen - polizeiliche aufnahme und zur versicherung...

    da es keine unfallanzeige gab dürfte er auch im nachhinein keine ansprüche stellen.

    aber "MuZ" oder "arno_nym" können da bestimmt eine genauere auskunft geben :thumbup:

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    Man hat glaube 2Tage Zeit um so einen Vorfall der Polizei zu melden, wenn er allerdings schon seit einer Woche mit dem Auto rumjuchtelt ist es UNMÖGLICH den Schaden Dir anzuhängen

    Entfallen ohne Ersatz

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    kleiner tipp von mir als lackierer
    in einer plastikstoßstange wirst du nie eine kleine delle finden (beule geht nach aussen, delle nach innen) denn ABS und Co. reisst oder bricht. einzigste währen lackabplazungen oder rissbildungen im lack und die nachweislich dir anzuhängen vorallem nachträglich wird echt schwer,
    und eine stoßstange fällt NIE, NIE ,NIE ,NIE einfach ab :motz:
    also ambesten du machst mal schnell noch fotos von SEINEM und deinem wagen damit er dir auch nicht noch was anhängt wenn er die woche noch stink bessoffen ein stopschild mitnimmt

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    kann er nicht auch zu de bullen gehen und sagen das dort ein betrugsversuch vorliegt und er gerne spuren sichern will ?

    -sicherung im sinne : das beamte bestätigen das kein schaden vorliegt ....

    kostet vielleicht 20eu anfahrt aber mann ist auf der sicheren seite.

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    Ich kenne bloß deine Angaben, somit muss ich davon ausgehen, dass diese stimmen. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Unfall. Du bist als Unfallverursacher nur verpflichtet, deine Personalien auf Verlangen anzugeben und eine Überprüfung des Fahrzeuges zu ermöglichen. Beides wollte der Nachbar nicht (er kennt dich ja). Somit hast du deine Pflichten, zu denen du als Unfallverursacher verpflichtet bist erfüllt. Alles andere, was du jetzt machst, ist freiwillig.

    Dein Nachbar hat jetzt die Möglichkeit, eine Unfallanzeige als Protokoll aufzugeben, was eigentlich recht sinnfrei ist, da niemand unabhängig beweisen kann, was genau geschehen ist. Hat er diese Anzeige gemacht, kommt es zu Ermittlungen, bei denen ich dir schon sagen kann, nichts bei rauskommt.

    Eventuell geht das ganze vor Gericht, ein Sachverständiger wird eingeschaltet, der eventuelle Schäden feststellt. Es kann sein, das von außen nichts zu sehen ist, aber die Stoßstange innerlich einen weg hat.

    Ich an deiner Stelle würde mein Auto und seins (falls mgl.) fotografieren, damit du etwas in der Hand hast. Nicht dass er seine Stoßstange noch etwas "verschönert".

    Beim nächsten Mal imemr die Polizei rufen. Die sind zur Unfallaufnahme verpflichtet.

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    Zitat von robbx79

    kann er nicht auch zu de bullen gehen und sagen das dort ein betrugsversuch vorliegt und er gerne spuren sichern will ?

    -sicherung im sinne : das beamte bestätigen das kein schaden vorliegt ....

    kostet vielleicht 20eu anfahrt aber mann ist auf der sicheren seite.

    Auch eine Möglichkeit. Er erstattet eine Unfallanzeige. Dann werden Spuren gesichert (hier eine Inaugenscheinnahme beider KFZ) und fertig ist das ganze. Den Rest machen die Versicherungen unter sich aus.

    Und das mit der Anfahrt vergessen wir mal wieder .... Dafür gibts Steuergelder. Für so etwas bekommt man doch keine Kostenrechnung :D

    Falls es doch ein Unfall sein sollte (d.h. ein Schaden entstanden) muss er das Verwarngeld zahlen und wird höher gestuft. Aber das ist ja dann auch nur gerecht.

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    Aber ich kann den Nachbarn nachvollziehen. Uns ist mal ein Auto am Ausgang eines bekannten Leipziger Vergnügungsparks beim Zurückfahren mit weniger als Schritt gegen die vordere Stoßstange gefahren. Es waren sowohl beim ihm als auch bei uns keine sichtbaren Schäden. Also haben wir nichts gemacht, nur Kennzeichen notiert. Als das Auto dann 2 Monate später in der Werkstatt war, fragt uns der Mechaniker, warum an der Stoßstangen Halterungen weggebrochen sind. Sie hält noch, hängt auch nicht schief oder sonstiges. Es sind aber eben Halterungen weggebrochen.

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    Jo bei den Autos von heute muss man aufpassen. DIe sind nciht für die Ewigkeit gebaut sondern für 2-5 Jahre ;)

    Die wahre Kunst der Fahrzeugbeherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    Wer in Detschland Schadenersatz begehrt, muß den Beweis antreten.
    Die Versicherungen untereinander machen gar nichts aus. Die befassen sich nur mit den jeweiligen Ersatzansprüchen.
    Der Vorfall sollte der Versicherung gemeldet werden. Die Versicherung ist nicht nur dafür da, berechtigte Ansprüche zu regulieren sondern auch um unberechtigte Ansprüche abzulehnen. Bis hin zum Prozeß. Allerdings geht es hier nur um die zivilrechtlichen Ansprüche. Nicht um Straf- oder Bußgeldverfahren.

  • Re: Rechtsfrage Auto in anderes gerollt

    Zitat von michiel

    ...
    Die Versicherungen untereinander machen gar nichts aus. Die befassen sich nur mit den jeweiligen Ersatzansprüchen.
    ....

    So weit wie ich weiß, handeln diese untereinander aus, wer wieviel zu zahlen hat (Problem der Teilschuld). Falls es zu keiner Einigung kommt, geht das ganze vor Gericht. Ist aber gefährliches Halbwissen, da mich das Zivilrecht beruflich eher weniger interessiert.

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