Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    Dann mal eine Frage, die mich brennend interessiert.
    Wie siehts aus mit GFK am Moped ? z.B. im Form einer Sitzbank aus GFK mit Materialgutachten, wer trägt das ein, kann man das eintragen ?

    lg fuenfzigccm

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    ich möchte etwas verbessern

    Zitat

    Rückspiegel
    Die Fläche muß 60 cm2 betragen, also z.B. 6x10 cm oder ca. 87 mm Durchmesser bei rundem Spiegel. Ab Baujahr 1990 sind zwei Spiegel Pflicht.

    laut meiner Recherche gilt folgendes:

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    sehr genial gemacht muss ich schon sagen mehrsowas bitte das druck ich mir gleich mal aus^^

    Mein moped

    60/4
    s70 Kurbellwelle Sport
    21mm AMAL
    E-Zündung
    1,6 Tellerfeder und verstärktem kupllungspaket mit korb
    renn auspuff leo vince muss aber bald was von schmiermaxe her

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    Habe gerade deinen Beitrag durch Zufall gesehen. Ein paar Kleinigkeiten will ich mal dazu schreiben:

    Bedenkt aber, dass ich dies alles aus MEINER EIGENEN Sicht schreibe. Wie der Kollege handelt, kann ich nicht vorraussagen.

    -Umbauten am Rahmen sind ein absolutes no-go! Darunter zählt auch schon die hochgebogene Sitzbank.
    -Kennz. hat in der Mitte zu sein bzw. sollte auch von beiden Seiten lesbar sein
    -auf Blinker, Lenker, Spiegel, etc. lege ich nicht so viel wert. Hauptsache alles macht einen sicheren und stabilen Eindruck. Blinkerabstand nachmessen ist mM nach überzogen (aber machbar!)
    -Auspuff ist klar. Ein LeoVince ohne Zulassung klingt gut, ist aber im Straßenverkehr nicht so der Bringer. Am besten sind Coladosen als Schalldämpferersatz ^^ Kiddie-Tuning

    Zur Frage mit dem "Augenmaß". Das ist alles Ermessenssache. Sollte aber von Umbauten eine Gafahr ausgehen, ist auch Schluss mit lustig. Immer auf den Einzelfall bezogen.

    Als Beispiel:

    Coladose im Auspuff .... :rolleyes:

    ZFB verbaut und Telegabel gekürzt + Sitzbank hochgebogen .... :hammer:

    (wir reden hier immer von Umbauten im Ordnungswidrigkeitenbereich, bei Straftaten sieht alles ganz anders aus, da gibts keine Auge-Zudrücken)


    Bevor ihr etwas umbaut und die Legalität euch nicht ganz egal ist, fragt beim Sachverständigen nach. Die haben meist mehr Ahnung, als Polizisten. Besonders was ungewöhnliche Details angeht. Wir machen nämlich auch noch was anderes, als mit Moppeds zu stänkern :D

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    MuZ
    danke, das ist schonmal hilfreich zu wissen
    aber wie sieht es denn z.B. (wie in meinem Fall) mit einem von der "Tuning"-Firma handgefertigten Auspuff aus, der nunmal zum Zylinder gehört, hinten dran ist bei mir ein orginal belassener LeoVince ESD...
    gerne hätte ich den auch noch gegen etwas wirkungsvolleres (im bezug auf die Schallminderungsleistung) ausgetauscht (mir persönlich ist es auch fast zu laut) aber das hätte mehr staudruck bedeutet und wäre somit potentiell tödlich für den Motor.. kurzum: die technische Ausführung der Auspuffanlage ist komplett technisch so bedingt.
    würde das dann theoretisch bedeuten wenn man den motor nicht so hinbekommt dass er leise genug läuft darf er nicht im Bereich der StVO betrieben werden / ist er nicht zulassungsfähig.. ?!

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    Tuning und Motor in einem Satz ist schonmal vollkommener Mist :strange:

    ABE, eingetragenes Teilegutachten oder e*-Nummer mit Freigabe für dieses Fahrzeug? Wahrscheinlich nicht -> nicht erlaubt.

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    mal davon abgesehen dass in dem von mir verfassten Beitrag keinen Satz finde in dem die erwähnten worte zusammen vorkommen, und ebenfalls ungeachtet dass ich
    eine Leistungs- und Maximalgeschwindigkeissteigerung durch Vergrößerung/Verändeung des Hubraumes und ggf. auch des Drehzahlbandes (mittels Anpassung der Steuerzeiten am Zylinder / Auspuffresoanzraum) in diesem Fall nunmal als Tuning bezeichnet habe.

    War die Eintragung und Abnahme von eben solchen Maßnahmen doch Ausgangspunkt dieses Threads, oder liege ich da falsch..?
    Wohingegen der Sinn oder Unsinn solcher Modifikationen eher weniger zur Diskussion stand... ?!

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    Stehe ich jetzt auf dem Schlauch? Was soll das für nen Zylinder sein?

    Fakt ist aber, dass der Auspuff eine Zulassung braucht. Wie ist egal (ABE, E*, ...)

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    Ich muß mich etwas korrigieren nachdem ich heut beim TÜV war.
    Die Auskunft von mir:
    Radabdeckung
    Glücklich, wer ein Fahrzeug hat, das bereits nach EG-Richtlinien abgenommen wurde: Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech. Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende" Abdeckung gefordert (Auslegungssache). Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug vorn und hinten). Auch hier lohnt sich jedoch eventuell die Nachfrage beim Prüfer.
    ist falsch!
    Für Zweiräder gilt:
    30°nach vorn und 50° nach hinten ausgehend von der Vertikalen!
    sieht dann so aus:
    [Blockierte Grafik: http://s1.directupload.net/images/101205/guke5cmz.jpg]
    Hängt ganz einfach damit zusammen das es relativ Wurst ist wie dreckig dein Moped oder du wirst, hauptsache es baut sich vor dir keine Wasserwand auf wenn du mal ne Pfütze erwischst.

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    Interessant. Ich find es auch mal schön, dass sich jemand dorthin "traut" und fragt und nicht nur das weiter erzählt, was man so im Internet ließt. Ist den so eine Kürzung dann trotzdem noch Eintragungspflichtig oder sollte das einfach allgemein jeder wissen und es soll nur eigehalten werden?
    Du meint aber die Winkel zur Vertikalen und nicht zur Horizontalen?

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    :oops:
    Ja mein ich ich habe es schon verbessert ;)
    Normaler weise mußt du es nicht mal mehr eintragen lassen, solange du die Kanten sicherst. Egal ob mit keder Börteln oder ähnlichem. Das die Maße so total behindert aussehen ist klar aber es sind auch nur die Mindestmaße länger darfs gern sein.
    Der TÜVer ist auch der Einzige in dieser Zentrale der Einzelabnahmen machen darf ich denk der kennt sich schon aus.

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    hi,
    wie sieht es mit Eintragung einer Stahlflex Bremsleitung an einer originalen Scheibenbremse aus?
    Gibts da Gutachten für Simson?

    Und hat jemand statt der 1,6 x16er Felge eine 1,85 x16 oder gar 2,15 x16 eingetragen bekommen?
    Mit entsprechender Bereifung also 80/80 16 bzw 90/80 16

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    Zitat von mobbi

    Und hat jemand statt der 1,6 x16er Felge eine 1,85 x16 oder gar 2,15 x16 eingetragen bekommen?
    Mit entsprechender Bereifung also 80/80 16 bzw 90/80 16

    Das hat Drake hinbekommen.War wohl kein Problem.Musst dem Dekratypen bloß erzählen, dass es eine breite Simsonfelge ist und keine von einer MZ.:D

    S50 -sportlich&oldschool- RT 60/4, ZT-Reso, 21er BVF und Vape
    SR4-4 Habicht -LowBudget- 78/2, AOA2, 19er BVF

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    Huhu,

    Also ist dein kleinkraftrad dadurch zum Lecihtkraftrad geworden, also ein Motorrad..
    Hab das gleiche auch vor, weil die Strafen bangen mich *oohh*

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    Zum Thema Breitere Felgen + Reifen

    Dieses ist möglich. Habe selber andere Kombination eingetargen (in Berlin).
    Dazu wurde mir vom TÜVer folgende Vorschriften/Richtlinen (ohne Paragrafen) genannt.
    Reifen hinten:
    - Abrollumfang darf nicht größer werden (maximal 1% mehr)
    - Abstand zu Kette und Rahmenteilen mindestens 5mm
    Reifen vorne:
    - Abstand zur Gabel mindestens 5mm

    Dabei ist zu beachten, das der Tacho nach dem Umbau noch einen genauen (wenn es das beim Simsontacho überhaupt gibt) Wert anzeigt. Bei den Reifen ist darauf zu achten, das sie auf eine passende Felge gesogen werden. Ein 100er Reifen gehört z.B. nicht auf eine 1,6Zoll Felge.

    Wegen dem Kennzeichen an der Schwinge. Es gibt da eine Vorschrift, die besagt das das Kennzeichen in einem bestimmten Winkel von beiden Seiten sichtbar sein muss. Das tut es an der Schwinge nicht mehr. Die Position des Kennzeichens an der Schwinge gibt es nur in Ausnahmefällen, bei Maschinen wo es Serienmäßig nicht anders geht.

    Bei der Mindestradabdeckung gibt es für die alten Simsonmodell eine andere Vorschrift, wie diese, die der TÜVer von Drake1979 angesetzt hat. Liegt einfach daran, das die Mopeds älter sind. Kann jetzt natürlich auch sein, das es bei ihm anders ist, weil es sich um ein Leichtkraftrad handelt (Baujahr ist mir bei ihm nicht bekannt.
    Die Vorschrift besagt, das die Mindestradabdeckung von der Achse aus gesehen 15cm nach oben reichen muss. Hierzu ein Bild.
    [Blockierte Grafik: http://www.akf-shop.de/forum/attachments/umbauten/354d1209207406-tuv-masse.jpg]

    Soweit erst mal von mir. Gibt noch mehr, was man eintragen lasen kann. Wichtig ist, sich VORHER mit dem Prüfer zusammen zu setzten um nicht danach das böse Erwachen zu haben.

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    Wo wir gerade bei Reifen bzw. Felgen sind.
    Wie sieht das eigentlich aus mit dem Eintragen von einer USD-Gabel mit Scheibenbremsmontage?
    Kann ich da z.B. 'ne Gabel von'nem Crossmoped nehmen (YZ,KX,CR...)
    Oder sind die im Straßenverkehr nicht zugelassen?

    Gruß

  • Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten

    Zitat von alexandersr50

    Wo wir gerade bei Reifen bzw. Felgen sind.
    Wie sieht das eigentlich aus mit dem Eintragen von einer USD-Gabel mit Scheibenbremsmontage?
    Kann ich da z.B. 'ne Gabel von'nem Crossmoped nehmen (YZ,KX,CR...)
    Oder sind die im Straßenverkehr nicht zugelassen?

    Gruß

    Ich denke nich^^
    Erstma weil das dann kein Teil is was schon im Straßenverkehr zugelassen ist und dann, weil die Fahreigenschaften negativ beeinflusst werden können.

    Ich wollte ne DT125 Gabel einbauen aber das macht mein TÜVer nicht mit weil dann die Belastungen am Lenkkopf zu groß werden könnten und der Rahmen an der Stelle Bricht, dh er müsste mittels scheißen verstärkt werden und das hat er auch nicht gerne dass am Rahmen rumgebraten wird obwohl er weiß dass ich schweißen kann was auch ein paar Schweißerscheine bestätigen. Auch wenn es jemand mit noch höheren Scheinen schweißen würde, würde er es nicht abnehmen.

    Was auch interessant ist, Eintragung MZ-Trommel?!

    mfg
    Kai

    You've got to enjoy life, you've gotta have fun while you're doing it, I mean, live life on the edge, that's why we do jobs like this, and you've got to live life to the full. It's just a shame that time runs out so quickly.

    Michael "Beef" Park

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