• hallo erstmal!

    habe heute ein bußgeldbescheid bekommen aber es war kein blitzerfoto dabei! das foto wurde in brandenburg geschossen und zwar auf einer zweispurigen kraftfahrstraße (in gleicher richtung) beim überhloen von zwei LKWs genau zwischen den beiden LKWs machte es klack! zudem kommt auch noch das mir ein transporter an der stoßstange geklebte! jetzt is die frage: kann ich das foto kostenlos beantragen und ist das foto rechtsgültig wenn zwei autos auf dem foto sind?

    bitte helft mir!

    gruß richard

    2*Sr2, 3*S51, 2*S50, Star, 4*Schwalbe, Spatz, Sperber, S51 Crosshure, Mofa SL1, S83, ES 150, ES 175/0, ES 250/2, TS 250/1, Yamaha DT 400 und Wartburg W353

    es lebe der Zweitakter

  • Re: kein Blitzerfoto

    ja das Foto ist rechtsungültig wenn 2 Autos drauf seind. Ob du es kostenlos bekommen kannst weiß ich nicht aber wenn dann brauchst du eingetlich nichts zu bezahlen.

    JW 85G+

  • Re: kein Blitzerfoto

    Was willst du denn mit dem Foto?

    Wenn kein Foto dabei ist einfach nicht bezahlen, weil kann ja jemand anders gefahren sein ;)

    Die liefern doch keine Beweise!

    * ~ * ~ * ~ * ~ Rock 'n' Roll ohne Rußpartikelfilter! ~ * ~ * ~ * ~ *

    S51 B2-4 ...... LT 95 SO ~ Neuaufbau ~
    KR51 / 1K ..... S 78
    SR 4-2/1 E ... NOZ 63/3 M

  • Re: kein Blitzerfoto

    wenn ich mich recht entsinne muss in Deutschland der Fahrzeugführer den Bußgeldbescheid bezahlen außer er kann mit einem Dokument nachweisen dass er nicht gefahren ist.

    JW 85G+

  • Re: kein Blitzerfoto

    Bei mir war es ähnlich die haben erstmal auf gut Glück versucht ob ich bezahle. Als ich das Foto einsehen wollte mit der Begründung das ich mir nicht sicher sei wer gefahren ist, haben sie das gemacht. Kostenlos darauf waren aber 2 Fahrzeuge zu sehen und darauf hin habe ich deswegen Einspruch eingelegt. Bußgeld und Punkte wurden fallen gelassen. :rockz:
    Ende gut alles gut. Die sind in der Nachweispflicht das du auch der Fahrer warst...

  • Re: kein Blitzerfoto

    Zitat von Drake1979

    Bei mir war es ähnlich die haben erstmal auf gut Glück versucht ob ich bezahle. Als ich das Foto einsehen wollte mit der Begründung das ich mir nicht sicher sei wer gefahren ist, haben sie das gemacht. Kostenlos darauf waren aber 2 Fahrzeuge zu sehen und darauf hin habe ich deswegen Einspruch eingelegt. Bußgeld und Punkte wurden fallen gelassen. :rockz:
    Ende gut alles gut. Die sind in der Nachweispflicht das du auch der Fahrer warst...


    :thumbup:

  • Re: kein Blitzerfoto

    Zitat von callecalle

    Was wird Dir denn zur Last gelegt? (Du hättest an dem Ast gesägt? :sorry: ) Nein,Scherz---aber gib mal mehr Infos!

    na 13 kmh zu schnell und da wollen se 20 euro! is zwar nischt aber trotzdem haben oder nie haben ne! :cheers:

    2*Sr2, 3*S51, 2*S50, Star, 4*Schwalbe, Spatz, Sperber, S51 Crosshure, Mofa SL1, S83, ES 150, ES 175/0, ES 250/2, TS 250/1, Yamaha DT 400 und Wartburg W353

    es lebe der Zweitakter

  • Re: kein Blitzerfoto

    Die ganze Sache ist nicht ungültig. Wenn 2 PKWs nebeneinander auf dem Bild zu sehen sind, kann man Einspruch erheben und hoffen, das es fallen gelassen wird.(Aussage gegen Aussage) Bei LKWs kann mans probieren, jedoch können die mit ihren Tachoscheiben nachweisen, wie schnell sie zu dem Zeitpunkt gefahren sind. Wie ich dem Text des Threadstellers entnehmen konnte, war der Transporter hinter ihm. Also stehen die Chancen schlechter.
    Wie hier schon erwähnt wurde, wenn Du Einspruch erhebst, der Beweislage wegen, schicken die Dir normalerweise das Bild kostenlos zu. Wenn Du es einfach nur so haben willst(der Sammlung wegen :thumbup: ), wollen sie gleich Kohle sehen.


    MfG

    Alltagsgefährt: S51 B2-4
    Momentane Motorisierung:
    70/2

    Zitat

    Solange es noch fossile Brennstoffe gibt, haben wir auch das Recht sie zu verbrennen.

  • Re: kein Blitzerfoto

    meiner meinung nach müssen sie erstmal nachweisen wer von den beiden fahrzeugen auf dem foto zu schnell gefahren ist

    eigentlich ist es ungültig

    S105 Spezial M42 im umbau

    LT85M R

    28mm Stage6
    Renn PVL
    Spezialauspuff mit Metra ESD
    Lange Marzocchi
    Scheibenbremse

    Gradverzahnter Primär
    Mitleres 5gang mit langem ersten
    Koso Tacho & DZM

  • Re: kein Blitzerfoto

    Zitat von Vögelchen

    wenn ich mich recht entsinne muss in Deutschland der Fahrzeugführer den Bußgeldbescheid bezahlen außer er kann mit einem Dokument nachweisen dass er nicht gefahren ist.

    NEIN - es ist eben nicht so, in Östzerreich ja hier nicht - es gibt keine Halterhaftung

  • Re: kein Blitzerfoto

    Hier mal paar Texte aus anderen Foren dazu habe es mal gegoogelt:


    Eine gute Antwort habe ich nicht. So wie Du das beschreibst, wirst Du wohl keine Busse bekommen. Ein alter Taxikollege und Rechtsfuchs sagte mir vor 15 Jahren, dass normalerweise immer nur ein Fahrzeug geblitzt werden kann. Sind wie in Deinem Fall 2 Fahrzeuge dicht nebeneinander, wird es schwer für die Polizei, festzustellen und zu beweisen, wer denn nun der Geschwindigkeitssünder war. Ich war auch mehrfach in ähnlichen Situationen wie Du geblitzt worden. Gekommen ist nie etwas.


    Das stimmt ,wenn auf dem Blitzerfoto mehr als ein Fahrzeug zu erkennen ist kann man nichtmehr Feststellen welches der beiden Fahrzeuge das schnellere war ,daher wird sowas dann meist ungültig.

    Also ich hab vor ner Weile ne Reportage gesehen wo son Typ war der die Bilder auswertet und der meine wenn 2 Autos die in die selbe richtung fahren drauf sind zählts nich weil man ja nich sagen kann wer schneller war auch wenns im normalfall der linke is.

    Wundert mich, dass da überhaupt was gekommen. Normalerweise werden die Bilder nämlich aussortiert, genau aus dem oben genannten Grund. Auf den Bildern geht nicht 100% hervor, wer von beiden nun schneller war. Auch wenn es eigentlich der überholende ist *g*
    Weiß ja nun nicht, was in dem Brief stand. Wenn darin schon das Bußgeldverfahren steht, legst halt Einpsruch ein.

    Wenn 2 Autos drauf zu sehen sind ist die Messung ungültig.


    usw usw sind eigentlich fast alle der Meinung...

  • Re: kein Blitzerfoto

    und wenn du sagst du bist nicht gefahren, und kannst dann auch nicht den fahrer des fahrzeuges bestimmen bekommst höchstwahrscheinlich ein fahrtenbuch aufgebrummt.
    und die polizei und das ordnungsamt sind berechtig das jeder zeit einzusehen also auch nachts, es wird auch in der datenbank hinterlegt. also wenn du mal kurz eine testfahrt machst und die bullen dich anhalten bekommen die dann gesagt das du ein fahrtenbuch führen musst und wenn du es dann nicht dabei hast bzw es unvollständig ist kann es sehr hohe geldstraffen geben weit über tausend euro.

    also meine meinung komm lieber mit der einwende das da 2 drauf sind etc... aber nicht das du nicht gefahren bist..
    oder bezahl die 20 euro :D

  • Re: kein Blitzerfoto

    Aber wie schon gesagt. Der Transporter klebte ihm an der hinteren Stoßstange und war nicht neben ihm. Und er wurde zwischen den LKWs geblitzt.


    MfG

    Alltagsgefährt: S51 B2-4
    Momentane Motorisierung:
    70/2

    Zitat

    Solange es noch fossile Brennstoffe gibt, haben wir auch das Recht sie zu verbrennen.

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