Blinkerkappen -> nicht in STVO???

  • Hallo Leute,

    hab jetzt schwarze Blinkerkappen für vorn und hinten und hab dazu vielleicht ne ganz dumme Frage, hab gelesen das die Klarglasblinker nicht in der stvo zugelassen sind, aber hab mal geguckt und das gilt nur für die Lampen im Blinker. Also wenn ich meine schwarzen Blinkerkappen anbaue darf ich da auf der Straße fahrn oder darf ich nur mit den originalen fahren?

    Danke für eure Antworten auf eine vielleicht dumme Frage :)

    S51 B1-4 - Elektronikzündung 6V, AOA1

  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    Bin auch der Meinung, dass man mit Schwarzen nicht fahren darf!
    Bei Klarglas mit orangenen Birnen sagt nicht gleich einer was, ist aber eben auch nicht erlaubt.
    Mit orangenen Kappen bist du aber auf der sicheren Seite und sieht auch finde ich besser aus als schwarze!

    Mfg Alex

    ***wer später bremst, fährt länger schnell***

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    Cross-Aggregat: LT50 RS...12 PS

  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    wenn man's genau nimmt, darfst du nicht mal mit den orangenen nachbau-kappen fahren... die entsprechen auch nicht der stvzo.

    die originalen der DDR haben ein E-prüfzeichen drauf, die älteren eine welle.
    das hat keines der nachbauteile und ist somit im straßenverkehr nicht zugelassen.

  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    Na dann ist ja gut, da werd ich se erstma dran lassen.

    danke nochmal an alle :rolleyes:

    S51 B1-4 - Elektronikzündung 6V, AOA1

  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    ich glaube es gibt sowohl schearze als auch weiße mit prüfzeichen! wichtig ist, das der lcihtaustritt genauso streut wie die originalkappen

    Ich bin biersexuell
    Schenkt uns Dummheit, kein Niveau, das dumme Volk ist schnell zufrieden!

  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    also dürft ich damit noch nicht einmal fahren oder, da ja jeder was anderes sagt bin ich ein bissl verwirrt

    S51 B1-4 - Elektronikzündung 6V, AOA1

  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    also ich fahre seit über einem jahr weiße blinkerkappen und wurde dreimal kontrolliert und dioe ham nix gesagt... moderne motorräder haben ja auch weiße also denken die sich da nichts bei also mein onkel is bei der rennleitung und der hat gesagt ist zwar nicht erlaubt aber da guckt kein schwein nach hauptsache die dinger leuchten mit ner guten frequenz und vor allem hell!

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  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    ich glaube aber die nachbau dinger gibt es auch mit e zeichen, ist zumindest bei rücklichtern auf jeden so.

    solange die ein e zeichen haben und du die nicht selber getönt hast sind sie erlaubt, wenn kein e zeichen= nicht erlaubt.

  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    und wenn dann gibts warscheinlich nur ne verwarnung und du musst dann hoch und heilig versprechen das dus zu hause umbaust^^


    man muss nur immer schön höflich sein dann sind die eigentlich ganz cool und wenn du vom ossi kontrolliert wirst hab ich die erfahrung gemacht das die eher vom top aussehenden moped total begeistert sind und dir irgendwelche jugendgeschichten erzählen also man kann mit denen gut reden du darfst nur nich frech werden!

    Ich bin biersexuell
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  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    immerwieder interessant eure ansichten :crazy:

    in den shops steht nicht zulässig ! und es geht nicht um die bullen sondern um den versicherungsschutz - eure probezeit - eure punkte - euren führerschein - euer geld im falle eines unfalls....

    macht doch was ihr wollt ...

  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    also es ist so rum und so rum

    rein stvzo Strassenverkehrszulassungordnung darfst du nur blinkerkappen mit E prüfzeichen bzw DDR Norm fahren
    ABER, wie einige schon gesagt haben blinkerkappen ohne e prüfzeichen am moped nichts zusuchen doch es wird dich kein Polizist der dich anhält und nicht strafzettel geil ist (so wie die meisten) der wird evtl die blinkfrequenz und die helligkeit und die farbe kontrollieren mehr aber auch nicht

    mir hat mal eine motorradstreife aus dem polizei kreis oberlausitz gesagt das wenn ein bulle meine miniblinker bemängelt ich sagen soll das sich der Herr Dietz oder so ähnlich von der DEKRA in bautzen freut wenn überhaup an einem moped ein blinker dran ist der funktioniert

  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    Zitat von robbx79

    immerwieder interessant eure ansichten :crazy:

    in den shops steht nicht zulässig ! und es geht nicht um die bullen sondern um den versicherungsschutz - eure probezeit - eure punkte - euren führerschein - euer geld im falle eines unfalls....

    macht doch was ihr wollt ...


    also ich hatte im sommer einen kleinen unfall da hat einer überholt obwohl ich gebnlinkt habe und meinen lenker gestriffen als ich lnks abbiegen wollte hab mcih zum glück nicht gepackt und alles nich schick naja dann kamen die bullen und haben sich meine blinker angeschaut und da hat sich keiner aufgeregt also muss jeder selber wissen ob er das risiko eingehen möchte

    Ich bin biersexuell
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  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    Gibst nur klein problem DDR Blinkerkappen oder Rücklichtglässer mit E prüfzeichen werden Knapp und die Nachbauteile egal ob Blinkerkappen, Rücklichtgläser oder vorderes HS1 einsatz für s51 haben mittelweile kein E prüfzeichen und wer legal fahren will und Stino Optik liebt der kuckt dämmlich aus der Röhre, legal wird schwierig da muss man halt auf neumodischen Zeug mit E prüfzeichen ausweichen (mögen halt nicht alle )

  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    Also ich würde über das Thema noch seitenlang weiterschwafeln! :crazy:
    Wenn hier ein paar der weniger freundlichen Herren in grün oder blau mitlesen, kommen die noch auf Ideen, wie man die leere Staatskasse mit Hilfe der Mopedfahrer auffüllen kann.
    Dann haben eine Menge Leute, die sich viel Mühe um Erhaltung und guten technischen Zustand ihrer Fahrzeuge machen, unnötige Probleme. Schlafende Hunde soll man nicht unbedingt wecken!
    Die wenigen noch vorhandenen Originalteile werden wohl kaum für alle reichen und eine ABE für Nachfertigungen kostet richtig viel Geld, das dann auf den Preis aufgeschlagen wird. Die >möglichst-billig-Fraktion< hat aber keins!
    Mein alter Meister sagte immer:
    Achtung! Vor Inbetriebnahme des Mundwerkes Gehirn einschalten!

    So, jetzt können sich die "gesetzestreuen" wieder über meinen Beitrag aufregen! :hammer:

  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    richtig,solang die beleuchtung nen E Prüfzeichen hat kann damit fahren wen zb weiße blinkerkappen nen E zeichen hätte dürfte man theoretisch damit fahren

  • Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???

    Wofür is denn ein E-Prüfzeichen bzw. was sagt es aus? Soweit ich weiß - für den europäischen Straßenverkehr geprüft und mit erteilung des Zeichens zugelassen.

    Oder sehe ich Das falsch [Blockierte Grafik: http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=110]

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