Re: simson sr2 sr1 ohne führerschien?
Zitat von Supernovadas ich die auch schwarzfahren könnte ist mir klar
Betreibe nicht umsonst 4 Mopeds....Nur mich würde mal die rechtliche Lage interessieren.
Türlich darf ich damit rumrollern. Wo soll da die Grenze zwischen schieben und rollern sein ? Kann die ja auch im Sitzen (draufsitzen) schieben, muss doch nicht zwingend daneben laufen und schieben.Als Simmi liegengeblieben war, habe ich mich damit auch auf dem Fußweg langsam runterrollern lassen und bin auf geraden Strecken Laufrad gefahren. Und das an zig Cops vorbei.
Tschau
Christian
Alter, bist du ein krasser Gangstaa ![]()
Um deine Frage zu beantworten:
§21 StVG
Zitat
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat ...
Definition des Führens:
ZitatUm ein Fahrzeug zu führen, muss der Täter dafür unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskräfte das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung halten.
bestimmungsgemäß ist bei nem SR das Treten oder eben die Benutzung des Motors. Wenn du das beides machst, führst du das Ding -> siehe §21 StVG
Schieben oder rollen lassen ist dagegen nicht bestimmungsgemäß, d.h. das darfst du.
Aber mal ehrlich, schieb die Karre die 5km und gut ist. Ich finde solche Situationen immer dermaßen erheiternd. Stell dir vor, die Kollegen halten dich an ... die kommen doch vor Lachen nicht mehr in Schlaf ![]()