Grüße, folgendes Problem.
Ich muss, um auf unsere Strecke zu kommen, mit meinem Crossmoped zwei öffentliche Straßen kreuzen, der Rest lässt sich auf Feldwegen zurücklegen, auf denen aber ggf. nicht immer die Möglichkeit zur Flucht besteht (weiches Feld etc.) Ich habe zwar ordentliche Reifen drauf, aber wenn sie einsinkt, ist ende Gelände.
nun habe ich mir überlegt, dass ich mir vorne so eine Acerbis-lampenmaske und hinten eine rot-weiße Begrenzungsleuchte als Rücklicht verwende (Der weiße Teil teilweise abgeklebt und kleiner Schlitz zur Kennzeichenbeleuchtung), weil die sehr gut unter das Schutzblech passt. Das alles zum Grunde der Einhaltung Grundlegender Verkehrsvorschriften, um ein Versicherungskennzeichen zu montieren, auch wenn es nur 20m öffentliche Straße sind. was haltet ihr von der Idee? Dass mir keine Versicherung irgendwelche Schäden bezahlen wird, ist klar, aber irgendwas mit Eintragen ist auch nicht, schon nur wegen offenen Luffi, Leo Vince, Crossreifen etc.... Eigentlich sollten sie mir doch dann nur ggf. die Karre stilllegen? Das würde aus meiner Sicht den Strafbestand "Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz" umgehen. Kann es sein, dass ich irgendwie ein Fehlgedacht habe?
Grüße, Matthias - Wolf-mp IFASchraubär