vor ortsausgang blitzen

  • Re: vor ortsausgang blitzen

    Zitat von Dave84

    ...
    Du kannst mal mein Punktestand im Norden abfragen,da hab ich keinen Überblick mehr. :thumbup:

    Bin ich deine Mutti?

  • Re: vor ortsausgang blitzen

    Mal ne frage.... wie lange kann es maximal dauern bis man post bekommt, wenn man geblitzt wurde?

    mein kumpel wurde mit ca 120 in ner 70er zone geblitzt (außerorts). er meinte, dass da grad jemand an dem gerät war (veilleicht erst eingestellt)

    ist mittlerweile 6 wochen her, kann er da noch was erwarten?

    KR51/1S (verkauft)

    S51 B2 60/4 Noz-Racing - im Aufbau

    SUCHE S50 Scheinwerfer "TITTENLAMPE" - BITTE PN AN MICH!!!

  • Re: vor ortsausgang blitzen

    na klar, 6 wochen is doch noch keine zeit...
    ich glaub die verjährungsfrist liegt bei 3 monaten

    Gruuuuß, Memel

    SIMSON - Streben nach Vollendung

  • Re: vor ortsausgang blitzen

    Etwas widersprichst du dich ;)

    Zitat

    also können se auch genau ab da blitzen ;)

    ... hast du geschrieben.

    Aber klar gelten die Schilder ab Aufstellort. :)

  • Re: vor ortsausgang blitzen

    Was haltet Ihr (speziell MuZ) von dem richter, der alle temposünder freispricht?

    begründung:
    laut gesetzt dürfen die fotos nicht gemacht werden, weil sie gegen das persönlichkeitsrecht verstoßen. Deswegen hat der richter diese nicht als beweis anerkannt, das her xyz gefahren ist.

    Er har die prozess so geführt, als ob es keine fotos geben würde und weil es keine bweise gegen den fahrer gab, konnte er diesen nicht bestrafen. Er stellt das persönlichkeitsrecht vor das recht, dass die polizei hat um beweisfotos zu machen, wenn dies zur aufklärung von straftaten dient.
    naja einerseits richtig... aber was soll das? ich kanns absolut nicht verstehen, wenn der z.b. leute freispricht, die mit 100km/h an einem kindergarten vorbeifahren! (zu diesem fall wurde er im tv befragt und sagte, dass es ihm leid tue aber er kann keine vorurteilen ohne beweise.

    http://web.de/magazine/auto/…mposuender.html


    ABER: zum beispiel bei fahrzeugen, wo es mehrer fahrer gibt, kann man ja abstreiten, dass man gefahren ist. wenn es keinen beweis gibt wer gefahren ist, gibt es keine strafe (soweit ich weiss), aber man wird aber dazu verpflichtet ein fahrtenbuch zu führen indem man jeden kilometer prottokollieren muss.

    KR51/1S (verkauft)

    S51 B2 60/4 Noz-Racing - im Aufbau

    SUCHE S50 Scheinwerfer "TITTENLAMPE" - BITTE PN AN MICH!!!

  • Re: vor ortsausgang blitzen

    Zitat von SternExp

    warum wiedersprech ich mich MuZ?


    fahrtenbuch wird kaum noch auferlegt, da die verwaltungskosten viel zu hoch sind um den ganzen spaß zu kontrollieren ;)

    (warum hier so viele Zeilenumbrüche?) ^^

    Oi!


    Du hast geschrieben:

    -Geschwindigkeitsbegrenzug gilt ab Aufstellort
    -> demzufolge kann ab da überwacht werden
    -aber laut den Erlässen wird das nicht gemacht

    Wenn der Erlass aber sagt, dass nicht ab Aufstellort gelasert werden darf, KANN auch dort nicht überwacht werden. Ist aber auch egal, da wir alle wissen, was gemeint ist.


    Naja, meine Meinung zu dem Richter? Will ich hier nicht kundtun, aber ich vermute mal, dass er auch ab und zu geblitzt wurde. :D

  • Re: vor ortsausgang blitzen

    bei beginn einer begrenzung, gibts eben reaktionszeit. unfallgefahr wäre zu hoch wenn jeder ne vollbremsung macht (100 auf 50, Scild nach kurve)

    bei ner aufhebung gilts eben erst ab dem schild.

    ist doch gut so, nur eben für den threadersteller schlecht ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!