hallo leute.
mir ist heute einer auf spiegelglatter fahrbahn draufgerutscht., auf den ersten blick nix weiter tragisch.
da der auf die AHK drauf ist hat es das blech im bereich der aufnahme verbogen.
nun 2 fragen:
bekomm ich MIT verbogenem blech nochmal tüv? richten wollte ich es nicht lassen aber mit der verzogneme kupplung bekomm ich sicher keinen drauf. also kupplung abbauen und sein lassen.
wie stell ich es an dass ich möglichst viel kohle von der versicherung bekomme?
worauf muss ich achten?