-
-
Re: Gefährdung des Straßenverkehrs
Wollten sie mir nach meinem Unfall auch unterjubeln. Der eine Polizist hatte dann aber einsehen und meinte, ich sei ja mit dem kaputten Moped genug bestraft.
Vielleicht kann sich MUZ hier zu äußern.
-
Re: Gefährdung des Straßenverkehrs
Zitat von Rasor89Wollten sie mir nach meinem Unfall auch unterjubeln. Der eine Polizist hatte dann aber einsehen und meinte, ich sei ja mit dem kaputten Moped genug bestraft.
Vielleicht kann sich MUZ hier zu äußern.
Ersteinmal ist nicht Aufgabe der Polizei zu entscheiden, ob man dir gewisse Straftatbestände erlässt, nur weil dein Mopped ganz böse kaputt ist. Das wäre Strafvereitelung. War bestimmt irgendetwas anderes. Und "unterjubeln" will keiner was. Wozu auch?
zu der Gefährdung:
§315c StGB spricht bei fahrlässiger Begehungsweise von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Wie letztenendlich die Staatsanwaltschaft und der Richter entscheiden liegt in deren Ermessen.
So wie du geschrieben hast bist du mit überhöhter Geschwindigkeit (müsste dolle viel gewesen sein) auf Laub weggerutscht und in den entgegenkommenden Verkehr gekracht. Ich denke mal, dass der Spaß eingestellt wird. Aber wie oben schon geschrieben ... StA und Richter haben da das Sagen. Polizei nimmt bloß auf und stellt be- und entlastende Tatumstände fest.
-
nüscht

-
Re: Gefährdung des Straßenverkehrs
Zitat von hurricanealso genaues kann ich nicht sagen, da keine Erinnerungen mehr da sind.
naja wir (LKW-Fahrer und ich) müssen kräftig auf der Bremse gestanden haben, da ichs immerhin überlebt hab und beim moped nur das Vorderrad und die Telegabel kaputt sind. (Ok Rahmen verzogen).
Zu schnell kann eigentlich auch nicht sein, mein Moped fährt 65km/h mit hängen und würgen berg ab, außerorts sind ja mehr erlaubt...naja werd ich mich wohl überaschen lassen müssen. (Hoffe ja das ich den Schaden am LKW nich bezahlen muss)
mfg hurricaneWas meinst du, wozu man sein Mopped versichert?

-
-
nüscht

-
Re: Gefährdung des Straßenverkehrs
Ne, denke mal da brauchst du dir keine Sorgen machen. Für mich hört sich das alles nach einem ganz normalen Verkehrsunfall an. Nur eben das man dir noch zusätzlich grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten vorwirft.
Warts einfach ab, was kommt und nimm dir einen Anwalt. Mehr kannst du nicht machen.
-
Re: Gefährdung des Straßenverkehrs
Zitat von MuZErsteinmal ist nicht Aufgabe der Polizei zu entscheiden, ob man dir gewisse Straftatbestände erlässt, nur weil dein Mopped ganz böse kaputt ist. Das wäre Strafvereitelung. War bestimmt irgendetwas anderes. Und "unterjubeln" will keiner was. Wozu auch?
Ich war damals, da ich einem LKW ausweichen musste (was sich aber nicht nachwiesen ließ) auf ner Straßenbahnschiene ausgerutscht und in den Gegenverkehr gerauscht. Zum Glück nichts weiter passiert. Außer ein kleiner Kratzer an nem Golf.
Nachdem die Polizei alles aufgenommen hatte, Bilder gemacht hat, entließ sie den Autofahrer und meinte so mir. "So und nun zum eigentlichen, laut Paragraph 1 (sagte sie glaub ich) den ich verletzt habe, muss ich Strafe zahlen. Der andere Polizist meinte daraufhin, das man darauf getrost verzichten kann, da ich ja aufgrund des kaputten Mopeds genug gelernt habe und man es bei einer mündlichen Verwarnung belassen kann".
-
Re: Gefährdung des Straßenverkehrs
Der Schaden den du beschrieben hast sind nur Peanuts für Versicherungen. Der aufwand das zu prüfen kostet mehr als die 2000Euro locker zu machen...
Mach dir darüber mal nicht so nen Kopf. Bei mir wurde es auch ein solches verfahren wegen unangepasster Geschwindigkeit eingestellt.
Unangepßt heißt das im Fachchinesisch nicht weil du die Maximalgeschwindigkeit überschritten hast, sondern einfach zu schnell warst für diese Situation(Laub usw)
Das können halt auch 5kmh sein -
Re: Gefährdung des Straßenverkehrs
Zitat von Rasor89"So und nun eigentlichen, laut Paragraph 1 (sagte sie glaub ich) den ich verletzt habe, muss ich Strafe zahlen. Der andere Polizist meinte daraufhin, das man darauf getrost verzichten kann, da ich ja aufgrund des kaputten Mopeds genug gelernt habe und man es bei einer mündlichen Verwarnung belassen".
Da gings wahrscheinlich um die Zahlung der Strafe als Unfallverursacher!?
70€ oder warn`s 70DM !? -
Re: Gefährdung des Straßenverkehrs
35 Euro. Da das ne Ordnungswidrigkeit ist, kann uU hiervon abgesehen werden. Eine Strafanzeige hingegen muss erstattet werden, in dem Fall vom TE.
-
nüscht

-
Re: Gefährdung des Straßenverkehrs
Das wird schon ne Weile dauern. Rechne mit Monaten, anstatt mit Wochen.
-
Re: Gefährdung des Straßenverkehrs
Bei mir haben sie dann noch etliche male schriftlich etwas gefragt. Dann nach ewigem hin und her wegen Einsprüchen von mir, war es ihnen wahrscheinlich selber zu doof geworden.
Nach knapp 10 Wochen haben sie dann des Ding fallen lassen. -
Re: Gefährdung des Straßenverkehrs
und auch von mir noch einmal der hinweis: nimm dir einen anwalt (mindestens die erstberatung) und frage nach, wie du am besten vorgehst um möglichst jeglichen schaden von dir fern zu halten. dazu auch gleich der hinweis an alle, dass eine verkehrsrechtschutzversicherung wirklich wichtig ist. wer beim adac ist, kann selbige für recht günstige kurse dazunehmen. ich musste sie zwar glücklicherweise erst einmal einsetzen, schlimm aber für den, der sie nicht hat.
gruß sirko
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!