Hi,
und zwar habe ich eine S50B1
und hier: http://%22http//www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php%22
Steht folgendes:
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
.....
Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
....
Kann ich die Dinger einfach weglassen? Beim Kauf waren bei mir keine dran. Und ich müsste erstmal die Halterungen plus Blinker und Blinkgeber besorgen. Kann ich vorerst mit Handzeichen fahren?
Danke