Blinker einfach weglassen erlaubt?

  • Hi,

    und zwar habe ich eine S50B1

    und hier: http://%22http//www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php%22

    Steht folgendes:

    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

    .....

    Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
    ....


    Kann ich die Dinger einfach weglassen? Beim Kauf waren bei mir keine dran. Und ich müsste erstmal die Halterungen plus Blinker und Blinkgeber besorgen. Kann ich vorerst mit Handzeichen fahren?
    Danke

  • Re: Blinker einfach weglassen erlaubt?

    Eigentlich nicht. Denn dein Moped ist von Werk aus MIT Blinkern und das ändern von Motor/Fahrwerk führt zum erlöschen der ABE. Ich wurde deshalb schon einige male angehalten, das machen die Kollegen in grün/blau gerne bei sowas!

    Also: Nicht legal..

    Ich hab allerdings ne S51N, die hat sie von Werk aus nicht.

    Fahrzeuge:
    KR51/2 E 06 - 12/2010
    KR51F 09/2010 - 01/2011
    KR51/1 K 12/2011 - 03/2012
    SR4-4 02 - 07/2011
    S51B1-4 06 - 07/2011
    S51E 12V 10/2010 - 09/2011
    SR50/1 B 05/2012 - 06/2012
    S51B1-4 06/2012 - heute

  • Re: Blinker einfach weglassen erlaubt?

    Ja, du musst an deinem Moped Blinker anbauen! Das Gesetz besagt zwar das Fahrtrichtungsanzeiger an Kleinkrafträdern nicht erforderlich sind, aber die Blinker waren damals Teil der ABE, somit verfällt deine ABE wenn du keine dran hast. So ist es zumindest gesetzlich geregelt.

    Was anderes ist es, wenn du angehalten wirst, viele Polizisten sagen nichts.

    Aber mal ehrlich, gerade in der Stadt sind Blinker von Vorteil und an ein originales Moped gehören welche dran. Nur "N" Modelle dürfen ohne Blinker fahren und sollten dies auch. ;)

    edit: Ihr seit so schnell. ;)

    MfG Philipp

    S51 Schönwettermoped
    S50 B2 Alltagshobel

  • Re: Blinker einfach weglassen erlaubt?

    Naja aber nach 600 Euro Teile ist irgendwie grad schluss mit Kohle reinstecken ;)

    dann muss ich wohl auf Ende des Monats warten :(

  • Re: Blinker einfach weglassen erlaubt?

    hatte meine blinker anfangs auch weggelassen. später aber wieder nachgerüstet.

    das ewige handraushalten ist einfach ätzend, und wie schon gesagt ist es nicht wirklich legal!

  • Re: Blinker einfach weglassen erlaubt?

    Zitat von s53_fahrer

    Im Dunkeln siehst man auch die Hand nicht...

    Knicklicht! :P

    Ne ich besorg mir noch welche. Aber dann meld ich das Ding erst nächsten Monat an und lass es wohl noch vorher strahlen und lackieren.

  • Re: Blinker einfach weglassen erlaubt?

    Aber mit Blinkern nur am schmalen KR-Lenker halte ich im Hellen
    dann doch lieber die Hand raus ...

    KR51/2E 60 cm³, Bj.82

  • Re: Blinker einfach weglassen erlaubt?

    also ich hab bei mein möp auch keine blinker drann..
    die rennleitung hat zu mir schon bestimmt 4 oder 5 mal gesagt,
    das zwar ab werk blinker verbaut sind aber durch das gesetz, das kleinkrafträder nicht zwingend blinker benötigen, es oft vernachlässigt wird.

    beim abbiegen muss dann trotzdem immer die richtung angezeigt werden

    und wenn blinker verbaut sind müssen sie auich funktionieren.
    also mit blinker runter drehen, abkleben etc is nich.


    das haben die zu mir schon öffters gesagt.
    aber ich glaube die rennleitung geht mit diesem "thema" von revier zu revier anders um.

    s51 60/4
    Spatz SR4-1 alias Frankenstein
    Corsa A 2.0l 16v
    Corsa C 1.0 12v

  • Re: Blinker einfach weglassen erlaubt?

    also ich hab noch nie blinker dran gehabt,
    hatte nur mängelscheine wegen anderen dingen bekommen aber die blinker haben nie eine rolle gespielt

  • Re: Blinker einfach weglassen erlaubt?

    So jetzt meine frage,wenn ich mir ne neue abe beim kba bestell und die blinker nicht angeb,ist das dann legal?

    !BIETE ULTRASCHALL REINIGUNG UND GLASPERLEN STRAHLARBEITEN!

    DUO 4/2
    S51/E
    KR 51/2
    SR 4/2

    LM/2TF 105M 23PS Version mit Fächer

  • Re: Blinker einfach weglassen erlaubt?

    Ja, dann musst du welche für die S51N bestellen und Idealerweise noch dein Typenschild ändern (Oder Zumindest ertfernen)

    Grüße, Matthias
    -
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  • Re: Blinker einfach weglassen erlaubt?

    also ich kenne es so das wenn blinker dran sind müssen die auch funktionieren..wenn nicht dann müssen die ab...
    bei meiner schwalbe zurzeit hab ich keine blinker dran..komm auch mit hand raushalten gut zurecht...
    Polizei hat bis jetzt noch nie was zu meckern gehabt....

    klar nervt ist handraushalten, kuppeln und gasgeben zur gleichen zeit etwas schwer aber ich hab mich nach der zeit echt dran gewöhnt ;) aber jeder hat natürlich seine eigene meinung dazu..

    Und ob das jetzt stimmt das das nicht legal ist wenn keine blinker dran sind hab ich auch keine ahnung :p

    Fuhrpark:
    KR 51/2 L (60/2) --> leider gestohlen :(
    KR 51/2 (70/4 LT)
    KR 51/2 (50/2)

  • Re: Blinker einfach weglassen erlaubt?

    Die Blinker gehören einfach zur Betriebserlaubnis dazu, das ist wie beim Auto, wenn das von Werk aus Blinker hat (soll es ja auch geben :D ), kannst du die auchnicht einfach Weglassen!

    Grüße, Matthias
    -
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