100m Straße, dann kam die Polizei

  • Heute saßen wir malwieder mit unserer Simsontruppe zusammen..

    2 von uns wollen zum nächsten See fahren und Baden...
    nur blöd das ein Mopped nur nen Crossbock ohne Licht, ohne KZ mit anderen Stoßdämpfern, Auspuff etc war..

    nun wurde der Kollege der mitm Crossbock fuhr nach ca 100m rausgezogen... gaaanz tolle sache..Polizei kam zufällig vorbei und hat sofort umgedreht..

    Naja.. die ham sich die Rahmennummer aufgeschrieben, und halt Personalien etc..

    nun bekommt er warscheinlich post..

    nur habt ihr nen plan was meinen kollegen erwartet?
    Hab schon n bissl gegooglt.. fahren ohne versicherung :6pkt + geld
    fahren ohne ABE 3pkt + 50€

    hat das schon jmd von euch mitgemacht und kann aus erfahren sprechen?

    MfG

    BIETE:
    SR50 32mm Krümmer 15 Festpreis
    Rückblickspiegel, Klemmspiegel eckig, Neu, Original DDR VHB

  • Re: 100m Straße, dann kam die Polizei

    Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz -> Straftat -> Richter legt Geldstrafe fest oder von der StA einen Strafbefehl

    Sollte diese Straftat eingestellt werden, dann greifen die ganzen Ordnungswidrigkeiten. Dürfte 50€ 3P + 23,50€ rum sein. ... oder wenn die Kollegen gut waren, dann 100€, da Vorsatz.

    Kinders, lernt einfach mal draus, dass es Versicherungen nicht zum Spaß gibt.

  • Re: 100m Straße, dann kam die Polizei

    Vorallem weil ne Versicherung nur 45€ kostet, da lohnt sich Fahren ohne Versicherung überhaupt nicht!

    Die wahre Kunst der Fahrzeugbeherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand

  • Re: 100m Straße, dann kam die Polizei

    Das problem ist ja auch, dass bei diesem cross moped ohne licht usw siche die abe erloschen ist (durch die ganzen umbauten), von daher würde auch die versicherung nicht mehr gültig sein?

    aber son schild dranbauen ist doch kein ding.... vor allem wenn man das mal vergleicht was passiert wenn man angehalten wird. wenn das inner probezeit passiert, wars das!

    KR51/1S (verkauft)

    S51 B2 60/4 Noz-Racing - im Aufbau

    SUCHE S50 Scheinwerfer "TITTENLAMPE" - BITTE PN AN MICH!!!

  • Re: 100m Straße, dann kam die Polizei

    das habt ihr immer noch nicht verstanden. egal, wie die kiste aussieht, ob mit licht oder ohne, ist es KEIN fahren ohne versicherung, wenn da ein moped ordnungsgemäß mit einem versicherungskennzeichen ausgestattet ist. die versicherung zahlt im schadensfall den unfallgegner aus und kann EUCH dann in regress nehmen. das ist für euch zwar auch doof, aber wenigstens muss euer unfallgegner nicht noch darunter leiden, dass ihr ihn umgekarrt habt.

    insofern sind auch die folgen, mit einem moped ohne gültige betriebserlaubnis erwischt zu werden, wesentlich softer, als wenn schon mal von vorn herein keine pflichtversicherung besteht. das eventuelle fahren ohne fahrerlaubnis (wegen tuning und co) steht dann auf einem ganz anderen blatt.

    Schlagt mich, wenn ihr könnt!

  • Re: 100m Straße, dann kam die Polizei

    Zitat von MuZ

    Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz -> Straftat -> Richter legt Geldstrafe fest oder von der StA einen Strafbefehl

    Sollte diese Straftat eingestellt werden, dann greifen die ganzen Ordnungswidrigkeiten. Dürfte 50€ 3P + 23,50€ rum sein. ... oder wenn die Kollegen gut waren, dann 100€, da Vorsatz.

    Kinders, lernt einfach mal draus, dass es Versicherungen nicht zum Spaß gibt.


    gut das man solche leute im forum hat... Fahre momentan von Mhl nach SN. Strecke A38 ->A7 ->391 wo stehen da freitag blitzer?! :D :D :D

    http://%22http//www.youtube.com/watch?v=TQi6fJp-93s%22

    fahren okay......
    .............. verstehen?!
    ...man geht im leben immer seinen eigenen weg, doch es gibt manchmal pfade die man gehn sollte um sie zu einem neuen weg zu machen...

  • Re: 100m Straße, dann kam die Polizei

    bin ma mit der schwalbe ohne beleuchtung ( ohne verkleidung) und mit abgefahrenen reifen übern feldweg , bullen kahmen , anzeige geschrieben ,

    vorgestern der brief vom staatzanwalt , da ich ersttäter bin usw keine strafe das das nix erwähnenswertes is ,

    aber bei mir war halt der unterschied feldweg und nich straße ;)

    SCHWALBE KR51/2 / S83 BETA elektronischer drehzahlmesser, scheibenbremse etc

    und nochn paar andere fahrzeuge ( spatz , sr 2e usw )

  • Re: 100m Straße, dann kam die Polizei

    soweit ich weiß isses wenn das Fahrzeug nicht so wie in der Versicherung angegeben ist auch noch Versicherungsbetrug, auch Straftat....egal ob nicht vorhanden oder erloschen, ihr macht euch nur unglücklich wenn ihr so rumfahrt....unfall gebaut und ein leben lang zahlen für ein bischen tuning....lohnt sowas?

    „Es gibt viele Narren, die so tun, als wären sie gescheit. Warum sollte ein Gescheiter nicht so tun dürfen, als wäre er ein Narr?“ Salvador Dali

  • Re: 100m Straße, dann kam die Polizei

    Zitat von Rainer

    soweit ich weiß isses wenn das Fahrzeug nicht so wie in der Versicherung angegeben ist auch noch Versicherungsbetrug, auch Straftat....egal ob nicht vorhanden oder erloschen, ihr macht euch nur unglücklich wenn ihr so rumfahrt....unfall gebaut und ein leben lang zahlen für ein bischen tuning....lohnt sowas?

    Nein es ist kein Versicherungsbetrug. Jedoch wird die Versicherung nach eintritt eines Schadenfalles zu 99% in Regress gehen. Erstmal ist die Versicherung leistungsverpflichtet, also ist der Unfallgegner schon mal abgesichert. Im zweiten Schritt wird die Versicherung an den Versicherungsnehmer heran treten und das Geld zurück fordern. Wird garantiert lustig wenn da Personenschaden ist oder sogar Todesopfer zu beklagen sind.

  • Re: 100m Straße, dann kam die Polizei

    Zitat von Calibaer

    Nein es ist kein Versicherungsbetrug. Jedoch wird die Versicherung nach eintritt eines Schadenfalles zu 99% in Regress gehen. Erstmal ist die Versicherung leistungsverpflichtet, also ist der Unfallgegner schon mal abgesichert. Im zweiten Schritt wird die Versicherung an den Versicherungsnehmer heran treten und das Geld zurück fordern. Wird garantiert lustig wenn da Personenschaden ist oder sogar Todesopfer zu beklagen sind.


    also ist es doch im dem sinne egal. wenn ihr ein kennzeichen habt und die abe erloschen ist, ist somit auch eigentlich der versicherungsschutz erloschen? (moped ist ja nur so versichert wie es eine abe hat)

    klar zahlt die versicherung erstmal, aber weil das moped in dem zustand gar nicht versichert war, wird das geld dann wiedergeholt. vielleicht aber auch nicht... kommt eben sicher drauf an wie das moped aussieht

    bei soner crosskarre isses ja klar wegen abe.
    aber wenn man z.b. nur nen normalen 60er drauf hat und man hat nen unfall... wird die versicherung da das moped auseinander nehmen um zu sehen ob irgendwas nicht in ordnung ist, wenns sonst stino aussieht?
    wenn ja, müssten die das ja auch mit allen scootern usw machen.

    egal ob cross oder sonstwas.... schnell sone lampe draunbauen ist ja wohl kein ding! wenn dann bei ner kontrolle zufällig die birne durchgebrannt ist, ist das was anderes

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  • Re: 100m Straße, dann kam die Polizei

    Zitat von eegal

    also ist es doch im dem sinne egal. wenn ihr ein kennzeichen habt und die abe erloschen ist, ist somit auch eigentlich der versicherungsschutz erloschen? (moped ist ja nur so versichert wie es eine abe hat)

    klar zahlt die versicherung erstmal, aber weil das moped in dem zustand gar nicht versichert war, wird das geld dann wiedergeholt. vielleicht aber auch nicht... kommt eben sicher drauf an wie das moped aussieht

    bei soner crosskarre isses ja klar wegen abe.
    aber wenn man z.b. nur nen normalen 60er drauf hat und man hat nen unfall... wird die versicherung da das moped auseinander nehmen um zu sehen ob irgendwas nicht in ordnung ist, wenns sonst stino aussieht?
    wenn ja, müssten die das ja auch mit allen scootern usw machen.

    egal ob cross oder sonstwas.... schnell sone lampe draunbauen ist ja wohl kein ding! wenn dann bei ner kontrolle zufällig die birne durchgebrannt ist, ist das was anderes

    Bei jeder Bauart bedingten Änderung am Fahrzeug muss eine Abnahme bei Tüv gemacht werden. Wenn du einen Unfall hast, dann liegt es an der Polizei die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges festzustellen. Wenn du einen 60er Zylinder montiert hast und du einem Auto hinten drauf fährst, wird wahrscheinlich keiner groß was sagen. Nimmst du aber eine Person auf die Schüppe und es gibt Personenschäden wird zu 90% das Fahrzeug einbehalten und geprüft. Das machen Gutachter. Wenn das Dingen umgebaut ist und das nicht eingetragen ist, hast du die Ar***-Karte gezogen.

    Ob die Versicherung in Regress geht oder nicht liegt an der Versicherung. Wenn das gute Dingen jedoch als Verkehrsuntauglich abgestempelt wird, bekommste erstmal eine Anzeige wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz und wahrscheinlich noch Fahren ohne Führerschein (außer du hast A1 oder A)

  • Re: 100m Straße, dann kam die Polizei

    Aus eigener Erfahrung: Ne alte Vespa restauriert, auf dem Fussweg vor meiner Garage laufen lassen ohne Kennzeichen. Da kam die Rennleitung um die Ecke und meinte ich wäre damit ohne Kennzeichen gefahren (was ich nicht bin!!!!!)....

    6 Punkte

    400€ Geldstrafe

    Fahren ohne Kennzeichen ist definitiv eine Straftat, die Punkte gibts auf jeden Fall, die Geldstrafe legt der Richter fest. (Nein, man muss nicht ins Gericht, das geht alles per Post).

    Ich hatte keine Chance gegen diese :hammer: (hab n Anwalt im Bekanntenkreis, der hat keine Chance gesehen gegen zwei Polizeibeamte ohne Zeugen).

    Greets Micha

    Greets Micha


    S51 B2-4 Elektronik Stino

  • Re: 100m Straße, dann kam die Polizei

    mich hatte letztens die polizei auch raus gezogen .. aus der garage raus, 1 Straße weiter gefahren und dann waren die netten leute auch schon da .. naja anzeige bekommen und vor paar tagen kam der brief 180€ strafe.. aber werde morgen Einspruch einleiten.

    Gesendet mittels Akustikkoppler aus einer Telefonzelle.

  • Re: 100m Straße, dann kam die Polizei

    Zitat von Rainer

    soweit ich weiß isses wenn das Fahrzeug nicht so wie in der Versicherung angegeben ist auch noch Versicherungsbetrug, auch Straftat


    Eine Obliegenheitsverletzung ist keine Straftat.

    Zitat von Calibaer

    Jedoch wird die Versicherung nach eintritt eines Schadenfalles zu 99% in Regress gehen. Erstmal ist die Versicherung leistungsverpflichtet, also ist der Unfallgegner schon mal abgesichert. Im zweiten Schritt wird die Versicherung an den Versicherungsnehmer heran treten und das Geld zurück fordern. Wird garantiert lustig wenn da Personenschaden ist oder sogar Todesopfer zu beklagen sind.


    Regressforderung bei KFZ-Haftpflicht ist gesetzlich begrenzt.

    Die "wenn du jemanden totfährst"-Vergleiche sind allgemein nicht wirklich passend.
    Da hagelt es immer, denn beim Führen eines KFZs herrscht eine allgemeine Betriebsgefahr, aufgrund derer immer eine Teilschuld eingeräumt werden kann.

    In rust we trust

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