Hi,
mein Bruder hat vor einer Woche eine S51 gebraucht gekauft. Mit dem Käufer hat er auch einen Kaufvertrag gemacht.
Testfahren konnten wir nicht, da der Motor ausgebaut war. Der Motor sollte allerdings laufen, nur ein Problem mit dem Einlegen der Gänge gab der Verkäufer an.
Nach dem Kauf haben wir uns dann dran gemacht die Kiste wieder flott zu machen. Allerdings stellten sich dabei einige Mängel heraus, die der Verkäufer, bewusst oder unbewusst verschwiegen hatte.
1. Motor mit Lagerschaden, zusätzlich zum Getriebeschaden.
2. Ausgeschlagene Motorhalterung.
3. Gerissene untere Lenkkopflagerbuchse.
Aus diesen Gründen würden wir gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, ihm das Moped wieder zurückbringen und das Geld wiederhaben. Im Kaufvertrag wird zwar Garantie und Rücknahme ausgeschlossen, allerdings gilt das nicht für die Garantien die der Verkäufter gibt. Dazu zählt auch dass, das Fahrzeug unfallfrei ist.
Ich bin allerdings der Meinung, das eine gerissene Lagerbuchse am Lenkkopf nur von einem Unfall herrühren kann, genauso wie der ausgeschlagene Lenkanschlag.
Habt ihr Erfahrungen mit solchen Aktionen? Ist es möglcih das Moped jetzt zurückzubringen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
mfg
Justus