Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Hi,
    mein Bruder hat vor einer Woche eine S51 gebraucht gekauft. Mit dem Käufer hat er auch einen Kaufvertrag gemacht.

    Testfahren konnten wir nicht, da der Motor ausgebaut war. Der Motor sollte allerdings laufen, nur ein Problem mit dem Einlegen der Gänge gab der Verkäufer an.

    Nach dem Kauf haben wir uns dann dran gemacht die Kiste wieder flott zu machen. Allerdings stellten sich dabei einige Mängel heraus, die der Verkäufer, bewusst oder unbewusst verschwiegen hatte.

    1. Motor mit Lagerschaden, zusätzlich zum Getriebeschaden.
    2. Ausgeschlagene Motorhalterung.
    3. Gerissene untere Lenkkopflagerbuchse.

    Aus diesen Gründen würden wir gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, ihm das Moped wieder zurückbringen und das Geld wiederhaben. Im Kaufvertrag wird zwar Garantie und Rücknahme ausgeschlossen, allerdings gilt das nicht für die Garantien die der Verkäufter gibt. Dazu zählt auch dass, das Fahrzeug unfallfrei ist.

    Ich bin allerdings der Meinung, das eine gerissene Lagerbuchse am Lenkkopf nur von einem Unfall herrühren kann, genauso wie der ausgeschlagene Lenkanschlag.
    Habt ihr Erfahrungen mit solchen Aktionen? Ist es möglcih das Moped jetzt zurückzubringen?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

    mfg

    Justus

    Sein Moped von 70ccm auf 50ccm zurückzubauen ist wie der eigenen Freundin zu sagen, dass sie mal 20kg zunehmen soll damit sie nicht mehr so geil ist!

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    Also zwingend müssen dieses Spuren nicht von einem Unfall sein, aber wer kann das nach 30 Jahren noch nachvollziehen?

    Ist das Moped denn original, oder eine Bastelbude?

    Ihr könnt mal den Tank abnehmen und schauen, ob der Hauptrahmen verzogen ist, dies würde deutlich auf einen Unfall hindeuten.

    MfG Philipp

    S51 Schönwettermoped
    S50 B2 Alltagshobel

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    Jeder kann Garantie und Gewährleistung ausschließen, dennoch besteht gewährleistungspflicht und in diesem Falle würde ich sogar auf arglistige Täuschen tendieren...nichts wie hin und mit dem Verkäufer reden, ansonsten Anwalt und gut ists ;)

    S50 B1 BJ. 1979
    Bashan BS250S-11B
    Saab 9-3 III 1.9TID Scandic 12/08

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    Zitat von S50-Niederkaina

    Jeder kann Garantie und Gewährleistung ausschließen, dennoch besteht gewährleistungspflicht und in diesem Falle würde ich sogar auf arglistige Täuschen tendieren...nichts wie hin und mit dem Verkäufer reden, ansonsten Anwalt und gut ists ;)


    Meist steht auf dem kaufvertrag "gekauft wie gesehen", da kannst du dann nicht viel amchen wenns von privat ist.

    KR51/1S (verkauft)

    S51 B2 60/4 Noz-Racing - im Aufbau

    SUCHE S50 Scheinwerfer "TITTENLAMPE" - BITTE PN AN MICH!!!

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    Ich würde einfach mit der verkäufer reden und wenn er nicht will es sich auf dem beruhen lassen. Das sind doch jetzt auch bloß kleinigkeiten. Anwalt und so wäre mir zu stressig das ganze nimmt warscheinlich nichtmal ein anwalt an weil der streitwert zu gering ist. Und selbst wenn bekommst vlt. deine 300 tacken wieder und hast 400€ anwaltskosten.

    Viele Hersteller liefern unfertige Fahrzeuge aus! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden.

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    Was hat das Moped gekostet?

    Ich weiß nicht welche Weltanschauung manche haben, aber knapp 30 Jahre alte gebraucht Kfz haben irgendwo Mängel.
    Die Sache mit dem Motor ist nicht ok, aber was genau heißt lagerschaden?
    Lagerschalen reißen auch ohne irgendwelche Unfälle, wenn man zu dumm ist regelmäßig lenkopfspiel zu prüfen und zu schmieren.macht das jeder?!
    Verlang ne Stellungnahme zu den Mängeln und vergiss verklagen oä

    Privatpersonen müssen im übrigen gar nix garantieren

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    garantieren muss er nix, aber wenn er es tut (und so wie ich das verstanden hab, hat er unfallfreiheit garantiert) dann muss das auch stimmen, denn sonst wärs betrug

    Gruuuuß, Memel

    SIMSON - Streben nach Vollendung

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    von gekauft wie gesehen steht da nix.
    Der text lautet:

    Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Motorrad an den Käufer privat weiter. Unter Ausschluss der Sachmängel-Haftung wird das Motorrad verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Buchstabe C). Für Schadensersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahlässigen Verletzung von Verkäufer Pflichten beruhen, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluss nicht. Gegebenenfalls werden an den Käufer noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus der Sachmängel Haftung abgetreten.

    Unter C ist dann die Garantie gegeben: Keine Unfallschäden


    ich werdem ich auf jeden fall heute abend mal mit dem verkäufer in verbindung setzen...

    für weitere einschätzungen wäre ich sehr dankbar.

    mfg

    Sein Moped von 70ccm auf 50ccm zurückzubauen ist wie der eigenen Freundin zu sagen, dass sie mal 20kg zunehmen soll damit sie nicht mehr so geil ist!

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    Zitat von eegal

    Meist steht auf dem kaufvertrag "gekauft wie gesehen", da kannst du dann nicht viel amchen wenns von privat ist.


    wenn diese drei worte in dem Vertrag stehen bekommst du nichts und kannst auch nichts mehr machen.

    Wir kaufen Teile die wir nicht brauchen, mit Geld was wir nicht haben :)

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    Zitat von Naschiro

    wenn diese drei worte in dem Vertrag stehen bekommst du nichts und kannst auch nichts mehr machen.


    "Gekauft wie gesehen" gibt es in Deutschland nicht bzw schließt dies nicht rechtskräftig die Gewährleistung aus.Wenn der Verkäufer dumm bzw keine Ahnung hat nimmt er es zurück, ansonsten einfach pech gehabt. Wenn du ihm nicht arglistige Täuschung u.a wegen Unfallfrei nachweisen kannst hat er nix zu befürchten..

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    Ich glaub nicht das man dem verkäufer hier eine Arglistige Täuschung nachweisen kann.

    Ein Laie kann schließlich keinen Lagerschaden beurteilen und wenn das Moped irgendwo stand und er es verkaufen will kann man ihm auch schlecht nachweisen das er von der gerissenen Lagerbuchse wusste.Sowas schauen wohl die wenigsten regelmäßig an ihren Fahrzeugen nach.

    Ich würd es dabei belassen,das sind ja im endeffekt alles kleinere Sachen.Den motor wolltest du doch bestimmt eh auseinandernehmen,da kannste doch die Lager besser gleich mit machen.

    Volvo v70
    Wartburg 311 BJ1962
    Trabant 601 L BJ1980
    MZ ETZ 250
    Iwl Berlin
    Simson S50

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    Was soll den beim moped unfallfrei bedeuten. Jedes moped was jetzt keine orginale stino mit ganz wenig km hat hatte doch schonmal einen unfall( umfaller, leichter sturz, .....) Das sind doch alles pillapalle sachen. Die Lagerschale vom lenkkopflager kostet doch bestimmt kaum mehr als ein 5er

    Viele Hersteller liefern unfertige Fahrzeuge aus! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden.

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    Leute leute leute....überlegt doch mal bitte, der Verläufer hatte doch viell. auch keine Ahnung von den dingern, das mit dem Getriebe hat er gesagt, ob da ein lager kaputt ist sieht er ohne aufmachen eher nicht. die lagerschale kostet a) nur 5€ und ist in 10min gewechseln und wenn der lenkkopf nicht grad sehr klappert und man nicht viel am moped macht merkt mans viell. auch nicht wenns nur ein riss ist(da reicht übrigens ein hoher bordstein aus).

    Was hast du bezahlt?
    solche Käufer sind mir die liebsten...kaufst einen gebrauchten gegenstand an dem dir jemand noch sagt das wohl am getriebe was nicht passt und dann wird da gleich auf täuschung geschlossen :hammer:

    „Es gibt viele Narren, die so tun, als wären sie gescheit. Warum sollte ein Gescheiter nicht so tun dürfen, als wäre er ein Narr?“ Salvador Dali

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    jaja, eigentlich habt ihr recht...
    hab mit dem verkäufer nochmal telefoniert, natürlich nimmt er sie nicht zurück. der wusste wohl wirklich nicht was da alles dran war...na ja. bin ich eben auf die schnauze gefallen. kommt vor.

    das mit dem rücktritt vom vertrag war mein erster gedanke als ich den ganzen mist gefunden hab...jetzt haben sich die gemüter beruhigt :rockz:
    gehts eben wieder hart ans schrauben...

    Sein Moped von 70ccm auf 50ccm zurückzubauen ist wie der eigenen Freundin zu sagen, dass sie mal 20kg zunehmen soll damit sie nicht mehr so geil ist!

  • Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

    erzähl doch ma was du bezahlt hast ;)

    denke wenns wirklich viel und der Verkäufer nen guten Preis bekommen hat kann man mit dem auch nochmal reden. Dann darf man aber nicht gleich anfangen: du wolltest mich betrügen ;)

    „Es gibt viele Narren, die so tun, als wären sie gescheit. Warum sollte ein Gescheiter nicht so tun dürfen, als wäre er ein Narr?“ Salvador Dali

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