S 50 B1 Fragen zum Motor

  • Hey Freunde,

    so ich habe eine S50 B1 Baujahr 1976. Orignial ist bzw. war da ein 3 Gang Motor drinne, da dieser baer nicht mehr funktionstüchtig war habe ich mir gleich eine S51 4 Gang Motor besorgt und den eingebaut. Läuft sehr gut!
    So nun haben Freunde von mir gesagt das dies verboten wäre, weil es nicht mehr Original wäre?

    Könnt Ihr mir da helfen?

  • Re: S 50 B1 Fragen zum Motor

    Zitat von simmephil

    Das ist legal!

    Es bleibt bei 50ccm und 60 km/h.


    glaube nicht das das so einfach ist!....... außerdem hat der s51motor 0,1ps mehr?! und 1. gang mehr.........wenn nen polizist dir eins reinwürgen will kriegt er dich damit!


    ndmss WiZi :strange:


    PS: mal ganz davon abgesehen das das nen totales no go ist nen s51 motor in die gute 50er zu hängen 8-) :rolleyes:

  • Re: S 50 B1 Fragen zum Motor

    das es ein No-Go ist stimmt zwar :D aber im Simsonratgeber steht unter den zulässigen Umbauten (Seite 244), dass der M5x1 in alle S50-Typen eingebaut werden darf

  • Re: S 50 B1 Fragen zum Motor

    Also ist es legal!
    Weil der 4 Gang läuft so gut, sodass ich den gleich eingebaut habe.
    Machte mir aber wgen den rechtlichen Dingen einen Kopf und fragte hier lieber nochmal nach.

    Ach und noch eine Frage?
    Ich habe gelesen das man ohne auch Blinker fahren darf.
    Ich habe nämlich noch eine S51 N da waren Originl keine Blinker dran.
    Müssen bei allen Mopeds Blinker vorhanden sein?

    :ask:

  • Re: S 50 B1 Fragen zum Motor

    das ist immer so eine Streitfrage, bei der es zwei Positionen gibt:

    die 1.: Du darfst nur ohne Blinker fahren, wenn original auch keine dran waren
    die 2.: Blinker waren erst ab 1988 (glaube ich) Pflicht, ab da gabs übrigens auch keine N-Modelle mehr, wenn ich micht recht entsinne. Bis 1988 darfst du deine Blinker also abbauen.

    ich denk mal, das ist einfach ne Grauzone, die nicht eindeutig definiert ist. Auf der sicheren Seite bist du aber, wenn du dich nach 1. richtest.
    Wenn es dir so wichtig ist, kannst du natürlich die Blinker abbauen und bei ner Kontrolle musst du halt den Polizisten versuchen, die Lage zu erklären ;) außerdem dann auch die Blinker aufbewahren! Zum einen für den Wiederverkauf, es macht sich nämlich gut, wenn ein B-Modell auch Blinker hat ^^ zum anderen aber auch, falls die Polizisten das nicht gerne sehen und du wieder Blinker anbauen sollst

  • Re: S 50 B1 Fragen zum Motor

    1. Es ist nicht legal, Blinker abzubauen, WENN original auch welche dran waren.
    2. Ich würde mir, falls du es trotzdem machst, eine gute Erklärung einfallen lassen, warum du einen Blinkerschalter hast, jedoch keine Blinker..

  • Re: S 50 B1 Fragen zum Motor

    Zitat von Richard S50

    Okay da habt ihr mir erstmal geholfen in diesem Sinne.
    Naja meine hat Baujahr 1976 und das liegt unter 1988.

    Meinst du? :thumbup:

    Grüße, Matthias
    -
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  • Re: S 50 B1 Fragen zum Motor

    Also was nun...
    im Internet stand das es geduldet wird.
    Hier wurde es auch gesagt das es geduldet wird...jetzt wieder nicht...

    Als ich dies Simme erstanden habe waren keine Blinker dran, aber im Originalzustand müssten welche dran gewesen sein.
    Keine Ahnung wegen Baujahr und was da noch steht....

  • Re: S 50 B1 Fragen zum Motor

    Wenn original Blinker dran waren oder sind, dann haben diese auch zu funktionieren bzw. dran zu sein...

    So kenne ich es und dieses "Blinker runterdrehn" war zu Ostzeiten ok. - weils da eh keinen interessiert hat.
    (Batterie tot - Blinker runter...hat keinen VP gestört!)

  • Re: S 50 B1 Fragen zum Motor

    Gut naja ich wollte eh die Blinker dran machen, da das aber bissel kompliziert ist wollte ich zur vorsicht fragen ob es auch ohne geht ;)
    Naja ich bau sie heute noch dran.

  • Re: S 50 B1 Fragen zum Motor

    Eine verbindliche Rechtsauskunft kannst du von uns nicht erwarten, es ist immer auch Ermessenssache des Polizisten bzw. des Sachverständigen der Versicherung (wenn dir einer reingefahren ist, weil er dein Handzeichen übersehen hat).
    Wenn du keine Dranbauen willst gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Geh zur Prüfstelle deines Vertrauens und lass dir es dir verbindlich mit Unterschrift geben, dass du keine Blinker brauchst (Erfolg unwahrscheinlich) 2. Bestell dir beim KBA Papiere für eine S51N oder S51E4 (Je nachdem, ob Endurostreben verbaut oder nicht), und Ebay ein entsprechendes neues Typenschild, pappst das dran und schon hatte sie Original auch keine Blinker. :thumbup:


    Ansonsten verstehe ich das Problem nicht, da du ja eh Blinker ranbauen wolltest.

    Grüße, Matthias
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