Hallo,
Muss man bei einen MS50 (Baujahr '97), welches als Leichtkraftrad gelten sollte (durch Eintragung von 70ccm), eine Abgasuntersuchung durchführen lassen?
Wäre dankbar wenn mir einer ein Gesetzesabschnitt o.ä. geben könnte, was aussagt "ja oder nein".
Habe eben schonmal ein bisschen gegooglet, aber mir fallen nicht die richtigen Suchbegriffe ein, um die Lösung zu finden.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
MfG ![]()