Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

  • Servus Simsonreunde.

    Ich hoffe mir kann vielleicht jemannd nen Rat geben ich bin dankbar über jede Antwort.Also ich hab vor 2 ochen ne imon verkauft zu nem wirkliche fairen Preis mit originalen Papieren aber OHNE KAUFVERTRAG er wollte keinen...Jetzt ist fogendes die Kupplung schleift angeblich( obwohl noch net einmal am Amaturenhebel die Hälfte an Nachstellung ausgereizt war).Und die Blinker gehen miteinemmal nicht(übliches Problem bei den Karren).Jetzt hat der mir heute ein Einschreiben!!!! gesendet wo er mir mit Anwalt un Strafverfolgung droht wegen Betrug.Und er will vom Rückgaberecht gebraucht machen...Also ich würde ihn am liebsten am Wochenende anrufen und ihm sagen dass ich sie NICHT zurücknehme ...was würdet ihr tun..und bitte kein du bist selber schuld.bla bla einfach nen Rat

  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    als ob der sich wegen ner schleifenden kupplung und defekten blinkern jetzt ein anwahlt holt wenn man überlegt das die reperaturen aller aller höchsten 50 euro kosten wenn man dann mal anwahlt kosten und gerichtskosten bedenkt so dumm ist nu echt keiner der will sie dir nur wieder andrehen

    verkaufe star Ohne Motor 70 euro

    Star neuaufbau
    sr50 neuaufbau
    star scheunenfund
    sl1 patina
    sr2 patina
    4x s50 auseinandergebaut
    Mhw RB Anhänger

  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    Mal andersrum gedacht:
    Die Kupplung und Blinker gingen doch beim Verkauf. Also hat der Käufer was kaputtgemacht. :D Und Garantie haste doch glaube ni drauf gegeben... ;)

    R.I.P. Flori

  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    Also ohne Kaufvertrag hat er eigentlich auch keinen Nachweis über den Kauf. Wie will er da belegen, das er sie DIR abgekauft hat und wann er sie gekauft hat? Die Papiere alleine sind kein Nachweis, da diese nicht auf eine Person ausgestellt werden. An deiner Stelle würde ich erst mal gar nichts machen.

    Dazu kommt, das bei einem Kauf von Privat, bei einem Fahrzeug mit diesem Alter niemand eine Garantie geben kann und muss. Ich glaube, bei diesem Alter zählt das schon fast von Hause als als Bastelobjekt. Egal in welchem Zustand das Fahrzeug ist.

  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    Du kannst ihm ja "mündlich" androhen, dass du die Simson im Notfall als gestohlen melden wirst wenn er nicht halblang macht. Ohne Kaufvertrag mit deiner Unterschrift darunter soll er mal das Gegenteil beweisen. :)

    Gruss Tom

    Angehalten: :rockz:NOCH NIE :rockz:

  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    Zitat von dani441

    ...was würdet ihr tun...

    Mich entspannt zurücklehnen und still in mich reinkichern, was es für Schwachmaten auf der Welt gibt.

    Theoretisch wäre interessant, ob du eine Gewährleistung (nicht Garantie!) explizit ausgeschlossen hast.
    Praktisch muß dir nachgewiesen werden, daß der Mangel beim Kauf vorlag.
    Doch erstens lief deiner aussage nach bei der probefahrt alles, zweitens:
    Kupplung ist ein Verschleißteil, da greift sowieso nichts bei dem Fahrzeugalter.
    Blinker - was wird kaputt sein? Ne Birne, Kabelkorrosion, Batterie, defekter Blinkgeber?
    Altersverschleiß.
    Selbst wenn dir nachgewiesen werden könnte, daß schwere(!), nicht alterstypische Mängel beim Kauf vorlagen, du bist keine Fachwerkstatt und kannst/mußt dich nicht detailgenau auskennen. Es muß also gegeben sein, daß sie auch einem Laien aufgefallen sein müßten.

    Zum Betrug gehört Vorsatz. Es wird keine Strafverfolgung geben.

    Das Ganze ist ne Lachnummer.
    Die versuchen dir jetzt Angst zu machen, um nachträglich den Preis zu mindern.
    Oder die sind einfach nur dumm.


    Selbst wenn ein Rechtsanwalt (der im Übrigen genau weiß, wie gegenstands- und aussichtslos das ist, aber er will ja auch was verdienen) auf dich losgehetzt wird, der hat keine Handhabe.
    Widerspruch mit Verweis darauf, daß du privater Verkäufer bist und daß das leichte alterstypische Mängel sind, mit deren Auftreten bei solchem Fahrzeug nach dem Kauf gerechnet werden muß.
    Und dann stellst du gleich noch eine Unkostenpauschale i.H.v. 20 Euro für deine Aufwendungen in Rechnung.

    In rust we trust

  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    Zitat von Babyraven

    Du kannst ihm ja "mündlich" androhen, dass du die Simson im Notfall als gestohlen melden wirst wenn er nicht halblang macht. Ohne Kaufvertrag mit deiner Unterschrift darunter soll er mal das Gegenteil beweisen. :)

    Aha…und wie soll er beweisen, dass sie ihm vorher gehört hat?? Kann er nämlich auch nicht... Aber wie schon oben gesagt es gibt kein Kaufvertrag und nichts, du kannst dich entspannt zurücklehnen.... Auch mit kaufvertrag sogar, weil beim Verkauf ja alles in Ordnung war.

    Verheize deine Reifen, aber nicht deine Seele !

    3x Polizeikontrolle, 1x Verwarngeld (Spiegel)

  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    Das nächste mal machst du einen Kaufvertrag, dann haste Ruhe.
    Verstehe nicht warum du ohne Vertrag verkauft hast.
    Selbst wenn er keinen möchte, dann sagst du einfach entweder mit Kaufvertrag oder es wird nichts verkauft.

  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    Eben nicht.
    Wenn, dann käme es auf den Gewährleistungsausschluß an, wobei "gekauft wie gesehen" keinen Bestand hat.
    Denn: Hat das Fahrzeug erhebliche Mängel, dann dürfen sie nicht verschwiegen werden und können so nicht einfach ausgeschlossen werden.

    In rust we trust

  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    Haha ich würde nicht einmal zurückschreiben.. Falls er dich anruft sagst ihn halt wie es is das du nich die Caritas bist & nichts zu verschenken hast :rolleyes: Zur Not soll er sich halt bei der Tafel melden da wird ihm bestimmt geholfen :thumbup:


    Sorry aber solchen Spinnern musste einfach genauso dumm kommen wie sie dir.. :hammer:

  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    Zitat von RustyCrankshaft

    Hat das Fahrzeug erhebliche Mängel, dann dürfen sie nicht verschwiegen werden und können so nicht einfach ausgeschlossen werden.


    Musst halt reinschreiben Fahrzeug weißt erhebliche Mängel auf & wird aufgrund dessen als Bastlerfahrzeug unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung / Sachmängelhaftung / Garantie verkauft.


    Merkt euch einfach: immer ein SCHRIFTLICHEN Kaufvertrag abschließen wo ihr das oben genannte ausschließt dann wird es in den seltensten Fällen Probleme geben.. Fakt ist ein mündlicher KV ist auch Rechtsgültig aber ihr habt nix zum nachweisen ohne Zeugen o.ä kann einen das Schnell das Genick brechen ;)

  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    Also hab den guten Mann heute zurückgerufen---Er hat natürlich gestottert...Ich hab ihm angeboten 25 euro zu überweisen ..noway---ABER ich habe mich heute entschlossen dass er die Bude am Samstag wiedr bringen darf weil ja jeder weiss hobbymäßig schrauben und 150eur dran verdienen is OHNE Finanz--amt schwierig von dem her Moped zurück...Und dann soll er in seiner Traumwelt weiter leben der möcht glaub am liebsten für 500eur ne Neuaufbau Simme naja ich will keinen Ärger

  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    Das war nicht gerade klug von dir, sorry. Jetzt hast du deine Karre wieder, kein Geld, und Mängel an der Simson, die beim Verkauf nicht da waren.

  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    Ich würde sagen, da hätte er dir gar nichts gekonnt.

    Privatverkauf = gekauft wie gesehen.
    Da es sich im ein Oldtimer moped handelt, sind Kumpplung und Blinker (also Batterie, Blinkgeber....) Verschleißteile.

    Solange du ihm nicht versichert hast, dass alles neu geworden ist, kann er dir gar nichts.

    KR51/1S (verkauft)

    S51 B2 60/4 Noz-Racing - im Aufbau

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  • Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf

    Zitat von dani441

    .....von dem her Moped zurück...

    Und der Trottel hat genau das erreicht, was er wollte :wallknocking: Mit Anwalt drohen und viele Leute bekommen Schiss obwohl sie im Recht sind und geben klein bei ...

    Naja, musst du wissen ;) Ich würd die Simme nich wieder nehmen zumal du jetzt sogar nochmal selber Hand anlegen musst um sie wieder so hinzubekommen wie sie vorm "Verkauf" war ...

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