Hatte es gestern im Radio gehört, hier nochmal in Schriftform:
Grüße
Hatte es gestern im Radio gehört, hier nochmal in Schriftform:
Grüße
War ja zu erwarten bei begleitetem Fahren mit 17. Da hätte ein Mopedführerschein mit 16 keinen Sinn gemacht.
Was ich sinnlos an der Sache finde. Man darf damit wirklich nur in den beteiligten Bundesländern fahren. Fährt man in ein anderes, gilt das als Schwarzfahren!
"Wir sind ein Land!" "Wir auch!"
MFG
YAY bin jetze 15 geworden also bald kann ich fahren
Du bist echt erst 15?
Ja sieht man doch an den unqaulifiezierten dumm schwätzerrigen Beiträgen ;). Und ja das musste sein !
Kein Wunder das da nur soviel Dünnes von dir kam. =D
MfG
Aber dann nur mit Sozius fahren, der mind. 30 ist und den Lappen schon 5 Jahre hat!
Stelle mir das grad so vor... klappriges Mädel mit 40 kg, Vater mit 100 kg hinten drauf...
In der DDR durfte man mit 15 auch schon Simme fahren - war halt doch nicht alles schlecht damals.
nicht mit 14?
Mit 14 Fahrschule u. mit 15 haste den Lappen gekriegt (wie heute bei Moped: mit 15 Fahrschule, mit 16 darfste fahren).
Und darf ich mit 15 A1 machen und nachdem ich bestanden habe halt bis 16 mitn Mopped rum Eiern und dan mit 16 auf meiner 125 ES rumfahren ???
AW: Mopedführerschein mit 15 Jahren
Denk mal stark drüber nach...
Zitat von Mister l;2802235Und darf ich mit 15 A1 machen und nachdem ich bestanden habe halt bis 16 mitn Mopped rum Eiern und dan mit 16 auf meiner 125 ES rumfahren ???
Müsste gehen. Wenn du deine praktitsche prüfung für A1 1 Monat vor deinem 16. Geburtstag bestehst ( noch eher geht ja nicht) dann kannst du dir bei der Führerscheinstelle einen zeitlich begrenzten vorläufigen M (weil dieser ja im a1 enthalten ist) Führerschein holen und damit dann den 1 Monat bis zum Geburtstag fahren.
Beim B17 verhält sich das zumindest so dass man schon vor dem 17. Geburtstag den M bekommen kann. Ich denke das ist analog in deinen Fall hier auch so.
chris619 das hättste dir sparen können
Zitat von Bart_Simson;2802256Müsste gehen. Wenn du deine praktitsche prüfung für A1 1 Monat vor deinem 16. Geburtstag bestehst ( noch eher geht ja nicht) dann kannst du dir bei der Führerscheinstelle einen zeitlich begrenzten vorläufigen M (weil dieser ja im a1 enthalten ist) Führerschein holen und damit dann den 1 Monat bis zum Geburtstag fahren.
Beim B17 verhält sich das zumindest so dass man schon vor dem 17. Geburtstag den M bekommen kann. Ich denke das ist analog in deinen Fall hier auch so.
chris619 das hättste dir sparen können
Naja bin jetze 15 und 4 Monate also geht es nicht wenn ich die Prüfung A1 Prüffung z BSP 30.6 Besteh und dan am 31.6 die M Klasse krieg und dan im Februar mir A1 noch ein Tragen lasse ? Sprich ich darf die A1 Praktich nur im Jarnur machen ?
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