Freiwillige Zulassung Simson S51 in Berlin


  • Normalerweise wären die dinger dann auch tüv pflichtig. Mein dekra mensch meinte laut stvzo (glaub ich) ist jedes fahrzeug mit amtlichen kennzeichen tüv pflichtig, egal ob ne freiwillige zulassung oder nicht. Er erzählte mir auch das es auch so praktiziert wurde. Wenn man sich zb nen mofa auf kadambo gekauft hat gabs ja kein besitznachweis für die bank. Somit wurde da ne freiwillige zulassung grmacht damit die bank nen schein/brief in der hand hatte als besitznachweis. Diese kisten sind dann tüv pflichtig..

    Nein, der Dekramensch liegt da falsch.
    Es ist und bleibt ein Kleinkraftrad und für diesen besteht nach STVZO/FZV keine HU-Pflicht und das ist entscheiden,
    egal ob Freiwillig zugelassen oder nicht.
    Das Zulassungfreie Fahrzeuge, freiwillig zugelassen werden können, das sagt der §3 Absatz 3 der FZV.
    Es gibt keine Pauschale HU-Pflicht für Fahrzeuge mit Amtlichen Kennzeichen.
    Die HU-Pflicht sowie Prüffisten sind nach Fahrzeugart und Art der Nutzung usw. in der STVZO/FZV gegliedert.

    Ein KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II, kein Eigentumsnachweis, da ist der Fahrzeughalter eingetragen und nicht Eigentümer/Besitzer. Das kann ein und die selber Person sein, muss es aber nicht.
    Auch wenn Banken den KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II als Pfand behalten, ist es kein wirklicher.......
    Ein neuer KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II kann mit den entsprechenden Antrag/Eidesstattlicher Erklärung neu ausstellen lassen ca. 3Wochen nach der Antragstellung.
    Solange gegen das Fahrzeug nichts vorliegt, also keine Diebstahlsanzeige.
    Gibt da so eine "schöne" Betrugsmasche, es gibt Private Leute die haben ein Wohnmobil und vermieten das auch an Privat weiter,
    genau das haben sich Ganoven zu nutze gemacht.
    Mieten solche angebotenen Wohnmobile, lassen sich neuen KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen und verkaufen das im Ausland .
    Der rechtmäßige Besitzer hat das nachsehen, Wohnmobil weg, keine Versicherung zahlt und bekomme mal im Ausland wo andere Rechtslage gilt, dein Eigentum wieder.

  • In der StVZO ist alles geregelt was TÜV Zulassung etc betrifft, das ist eigentlich recht eindeutig.

    Daran haben sich eigentlich Zulassungsstelle TÜVer und Fahrzeugbesitzer zu halten.

    Fastenmeier sieht eine Metaebene. „Wir leben in einer Zeit der moralischen Verrohung“, sagt er. „Staaten und Unternehmen sind schlechte Vorbilder. Warum sollten sich dann ausgerechnet Verkehrsteilnehmer wie moralische Saubermänner verhalten?“

  • Das ist klar, mir geht es nur um das Kennzeichen, warum sollte eine Simson ein grosses Kennzeichen bekommen, mit einer Höhe von 180mm ?
    Wenn es um die H-Erteilung für über 30Jahre alte Krafträder geht, muss das Rücklicht auch original bleiben und wenn die 6V-Funzel-Birnen-Lampe das grosses Kennzeichen nicht vollständig beleuchten kann, muss das Kennzeichen sich nach dem Fahrzeug richten und nicht umgekehrt darf das grosse Kennzeichen mit extra LeD-Beleuchtung, was den Originalzustand gefährdet, betrieben werden.
    Und Versichrungskennzeichen tragen auch nur das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen. (Rest entfernt, wegen Gefährdung)

  • Bei fb in einer gruppe ist auch einer mit nen motorradkennzeichen statt lkr. Das ist höher als breite. Also gehn tut das schon. Freiwillige ist ne grauzone, es ist laut definition kein lkr weil das ist „.. mit mehr als 50ccm abernicht mehr als 125ccm“ durch die 60kmh zulassung ist es eientlich auch kein kleinkraftrad mehr. Deswegen grauzone.

  • Ich weiss, es ist etwas unglücklich, scheinbar muss man nehmen, was man bekommen kann, später, wenn man es hat, kann man immer noch etwas ändern, ist leider wohl so.(Schuld hat der Gesetzgeber!)

  • Ich war heute bei der Zulassungsstelle in Berlin-Lichtenberg, ich soll eine Abnahme nach Paragraph 3-5 machen, da die KBA-Papiere älter sind als 18Monate(genau 25Monate alt). Wisst Ihr was damit gemeint ist? Mir wurde nur gesagt, ich soll zur Dekra gehen und mir bestätigen lassen,dass der Zustand unverändert zu den Papieren ist.
    Was ist § 3 5? Es soll etwa 25€ kosten,die Dekra wird mir das bestimmt auch sagen.

  • Das ist ja schon wieder amtliche Willkür und Schikanei was die betreiben nur um nicht die freiwillige Zulassung auszustellen.

    Im welcher Arbeitsanweisung oder Verfahrensanweisung dieser Behörde steht das?

    Fastenmeier sieht eine Metaebene. „Wir leben in einer Zeit der moralischen Verrohung“, sagt er. „Staaten und Unternehmen sind schlechte Vorbilder. Warum sollten sich dann ausgerechnet Verkehrsteilnehmer wie moralische Saubermänner verhalten?“

  • §5 der FZV geht es um Überprüfung eines Fahrzeugs das es vorschriftsmässig ist.

    Ja wenn die Zulassungsstelle ein Fahrzeug zulässt , verlangt die das nun mal.
    Beim Fahrzeug wo HU-Pflicht besteht braucht man ein gültigen TÜV Prüfbericht, damit hat man den ja.
    Der TÜV-Bericht muss glaube, mindestens 3 Monate noch gültig sein.
    Bei einer 21er Abnahme, selbst beim Kleinkraftrad, hat man den Nachweis das es vorschriftsmässig ist auch.
    Beim Fahrzeug wo keine HU-Pflicht kann die Zulassungsstelle, wenn sie ein Fahrzeug zulassen soll (Freiwillige Zulassung), ein Nachweis fordern das es den Vorschriften entspricht. Genau das besagt der §5 FZV.
    Amtliche Willkür und Schikane ist das nun nicht.

    §3 FZV gehts allgemein welche Fahrzeuge Zulassungspflichtig sind oder nicht, sowie um die freiwillige Zulassung.

    Das nun das KBA eine Zweischrift einer BE für die DDR-Mopeds raus gibt, ohne irgendwas am Fahrzeug zu prüfen, nicht einmal ob es real existiert, ist so einmalig.

  • Hallo,

    mir hat man nur gesagt, dass der Auszug der ABE länger als 18Monate her ist und deshalb ein Nachweis erforderlich ist.
    Das mit der KBA-ABE ist ein vereinfachtes Verfahren, noch haben wir zum Glück die Möglichkeit, auch wenn es Monate dauert.
    Zum Glück hatte man mir meine Kennzeichenreservierung um 12Wochen verlängert, zwei Kennzeichen in unterschiedlicher Grösse hatte ich bereits machen lassen.
    Welche Version akzeptiert wird, konnte man mir auch nicht ,,direkt" sagen. Man kann mit den Entscheidungsträgern heutzutage (Corona) nicht mehr direkt sprechen, es geht nur über ,,Vermittler".

  • Na vermutlich gehen die davon aus das das Moped bei Ausstellung eine Zweitschrift geprüft wird,
    da nun deine Zweischrift vor über 18Monate ausgestellt wurde, wollen die halt aktuellen Nachweis das es den Vorschriften entspricht.
    Verstehe aber nicht warum du dir Kennzeichen im vorab machen lässt, das macht man doch wenn die Zulassung erfolgt und die Größe bekannt ist. Gibt ja immerhin paar Sondergrößen für Fahrzeuge wo die "Standart" Kennzeichen nicht passen/zu groß sind.
    Wie schon das Leichtkraftrad-Kennzeichen, das ist ein verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen.

  • Berlin erteilt leider nur das kleinere quadratische Kuchenblech 2 Buchstaben 2 Zahlen oder das riesige Kuchenblech 2 Buchstaben 3 Zahlen, jedenfalls die in Kreuzberg

    dieses verkleinerte rechteckige welches mit 2 Buchstaben und 2 Zahlen vollkommen ausgefüllt wäre, verweigern die, dafür gibt's dann aber maximal mit viel zureden das schmale zweizeilige für 2 Buchstaben und 3 Zahlen, was wieder zu breit is wenn man Gepäckträger hat.....

    einfach nur Willkür

    andere Kommunen bekommen es doch in und die machen nicht so ein Theater, trotz Vorlagen anderer Zulassungen mit eben diesen kleineren Kennzeichen haben die sich quer gestellt ....

    Fastenmeier sieht eine Metaebene. „Wir leben in einer Zeit der moralischen Verrohung“, sagt er. „Staaten und Unternehmen sind schlechte Vorbilder. Warum sollten sich dann ausgerechnet Verkehrsteilnehmer wie moralische Saubermänner verhalten?“

  • Hier fahren viele LKR mit den verkleinerten rechteckigen rum.
    Das ist doch extra ein Leichtkraftrad-Kennzeichen, geilen die sich daran auf das es ein KKR ist und kein LKR oder wie ?
    Für beengte Platzverhältnisse, gibt es doch die extra die Sondergrößen und das ist nun extra für kleine Zweiräder gedacht.

  • schwalben-toby: Das glaube ich nicht, ich hatte mir extra etwas reserviert mit 2Zahlen+2Buchstaben. Momentan ist diese Kombination online ,,vergriffen".(kommt wohl durch die B196-Fahrer)
    Da ich nicht weiss, welche Grösse akzeptiert wird und vor Ort der Kennzeichendienst mehr als doppelt so teuer ist, habe ich mir zwei Grössen incl. grosses Motoradkennzeichen(zum Preis unter einem Kennzeichen vom Kennzeichendienst vor Ort) bestellt. Zwei Buchstaben+ zwei Zahlen wurde ja schon im Antrag akzeptiert, bzw. nicht bemängelt, den Antrag habe ich korrigiert zurückbekommen.

  • Da muss ich mich noch erkundigen, immerhin ist die nächste Dekra-Stelle 2,8km weg. Schieben würde zwar gehen, ist aber auch nicht gerade angenehm.
    Wahrscheinlich müsste ich mit der Versicherung reden, dass sie mir den Versicherungsschutz für die Fahrt zur Dekra hin und zurück schriftlich bestätigt?
    Die Zulassungsstelle hat aber der Kennzeichenkombination im Antrag nicht widersprochen und einer Verlängerung auf einem anderen Formular: insgesamt mit zwei Namensstempeln zugestimmt, ich sehe das als genehmigt an.
    Den Nachweis über den vorschriftsmässigen Zustand können sie immer bei einer Zulassung verlangen, das ist eben so.Mein Pech ist eben, dass ich mir zu lange Zeit gelassen habe.

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