Normalerweise wären die dinger dann auch tüv pflichtig. Mein dekra mensch meinte laut stvzo (glaub ich) ist jedes fahrzeug mit amtlichen kennzeichen tüv pflichtig, egal ob ne freiwillige zulassung oder nicht. Er erzählte mir auch das es auch so praktiziert wurde. Wenn man sich zb nen mofa auf kadambo gekauft hat gabs ja kein besitznachweis für die bank. Somit wurde da ne freiwillige zulassung grmacht damit die bank nen schein/brief in der hand hatte als besitznachweis. Diese kisten sind dann tüv pflichtig..
Nein, der Dekramensch liegt da falsch.
Es ist und bleibt ein Kleinkraftrad und für diesen besteht nach STVZO/FZV keine HU-Pflicht und das ist entscheiden,
egal ob Freiwillig zugelassen oder nicht.
Das Zulassungfreie Fahrzeuge, freiwillig zugelassen werden können, das sagt der §3 Absatz 3 der FZV.
Es gibt keine Pauschale HU-Pflicht für Fahrzeuge mit Amtlichen Kennzeichen.
Die HU-Pflicht sowie Prüffisten sind nach Fahrzeugart und Art der Nutzung usw. in der STVZO/FZV gegliedert.
Ein KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II, kein Eigentumsnachweis, da ist der Fahrzeughalter eingetragen und nicht Eigentümer/Besitzer. Das kann ein und die selber Person sein, muss es aber nicht.
Auch wenn Banken den KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II als Pfand behalten, ist es kein wirklicher.......
Ein neuer KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II kann mit den entsprechenden Antrag/Eidesstattlicher Erklärung neu ausstellen lassen ca. 3Wochen nach der Antragstellung.
Solange gegen das Fahrzeug nichts vorliegt, also keine Diebstahlsanzeige.
Gibt da so eine "schöne" Betrugsmasche, es gibt Private Leute die haben ein Wohnmobil und vermieten das auch an Privat weiter,
genau das haben sich Ganoven zu nutze gemacht.
Mieten solche angebotenen Wohnmobile, lassen sich neuen KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen und verkaufen das im Ausland .
Der rechtmäßige Besitzer hat das nachsehen, Wohnmobil weg, keine Versicherung zahlt und bekomme mal im Ausland wo andere Rechtslage gilt, dein Eigentum wieder.