Einspruch gegen Bußgeldbescheid

  • Wenn in dem Datensatz den Blitzers ein Fehler ist, dann ist die Messung nichtig. Zumindest ist mir das so mal in Erinnerung geblieben.
    Gibt ja mittlerweile ganz paar Firmen, die das für einen anbieten. Scheint sich also zu lohnen.

  • Aufstellungsfehler des Blitzers.
    Auf mehrspurigen Straßen, kommt auch mal vor das der neben ein ist den Blitzer ausgelöst hat, nur sieht man das nicht auf den kleinen Ausschnitt vom Foto, den man als Beweis bekommt.
    Wenn auf den original Bild zwei Fahrzeuge zu sehen sind, wird die Messung meist als ungültig erklärt.
    Aber Akteneinsicht damit das komplette originale Bild gibt es glaube nur mit Anwalt.

  • Ein Anwalt überprüft auch, ob das Bedienpersonal einen gültigen Sehtest hat, Belehrung /Unterweisung zur aktuellen Software vom Blitzer, Auswertung vom Rohmessdatensatz vom Blitzer usw. Bei mir ging es um Fahrverbot & Geldstrafe. In der dritten Verhandlung wurde alles eingestellt. 😀

  • Sei froh, bei mir hat es gar nichts gebracht außer drei Jahre eine teure Rechtschutz.
    Bei allen beiden Gerichtsverhandlungen wurde mir vom Anwalt geraten den Einspruch wieder zurück zu nehmen. So kamen zu den drei Monaten Fahrverbot (1Monat + 2Monate), irgendwas um die 700€ Strafe, 4Punkte (2+2, davor noch nie einen Punkt gehabt) noch 720€ Rechtschutzversicherung (36Monate x 20€, musste diese nehmen, weil damals keine andere rückwirkend versichert hat).

  • Mich hatten die mit dem Traffistar S350 mit Lasersensorik von Jenoptik geblitzt. Das "Hightec Gerät" speichert nicht mal die Rohmessdaten. Da gab es ein Urteil vom Verfassungsgericht Saarland, dass der Blitzer dort "Verfassungswidrig" ist, da ein Gutachter nicht die tatsächliche Geschwindigkeit und den Messbereich ( 10-50m ) überprüfen kann. Glück gehabt....

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