Ich hätte da eine Frage zur Zulassung. Im Internet finde ich da keine Hilfe.
Ich habe eine s50n mit papieren. Ich möchte diese mit einem s51 motor und s51 Technik ausstatten. ( also zu einer s51 b1 umbauen).
Ist das erlaubt? Und muss ich das eintragen lassen?
Mfg
S50n zu s51b1
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Grüße
Legaler weg: TÜV anrufen, absprechen, umbauen und eintragen lassen
Illegaler weg: umbauen und fertig
Mfg
Gesendet von meinem MAR-LX1A mit Tapatalk
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GrüßeLegaler weg: TÜV anrufen, absprechen, umbauen und eintragen lassen
Illegaler weg: umbauen und fertig
Mfg
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Kann ich auch nach den umbau von der s50n zu ders51 b1 zum TÜV gehen
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Vorteilhaft wenn du davor hingehst.
Nach dem Umbau ist auch leider der Wert der Simme geschmälert. -
Vorteilhaft wenn du davor hingehst.
Nach dem Umbau ist auch leider der Wert der Simme geschmälert.Wie viel sie am Ende wert ist, ist mir egal. Es geht um den fahrspaß. Und das ich keine Geldstrafe zahlen muss wegen ungenaue papiere
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Mit TÜV absprechen, die können das umtragen. Machen aber auch nicht alle Prüfer, deshalb ist vorher anrufen wirklich besser.
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Der S51 Motor in der S50 ist schon ewig ein legaler Umbau.
Und da es sich um eine Aufwertung des Ganzen handelt wird sicher wohl der Wert eher steigen.Wenn du es ganz offiziel willst, solltest du trotzdem vorher mit dem TÜV sprechen und dein Moped auch dann vorstellen.
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Der S51 Motor in der S50 ist schon ewig ein legaler Umbau.[b]Das stimmt nicht, durch eine solchen Umbau erlischt sogar die BE.[/b]
Ein S51 Motor Ist ein Typen fremder Motor in der S50
und eine solcher Umbau bedarf eine Abnahme/Eintragung.Zu DDR Zeiten gab es ein Heft mit allen legalen Umbauten, danach war es einmal ein legaler Umbau, nur das Heft hat mit der Wende seine Gültigkeit verloren.
Simson S50/ S51 Mischform -> was für Papiere eintragen?Die Nachrüstung von Blinker ist nicht Abnahme pflichtig, die Blinker müssen nur zugelassen sein und die Abbauvorschriften müssen eingehalten werden , mehr ist da nicht.
Ich würde die Blinker auch nicht mit Abnehmen lassen, weil dann müssen auch immer dran bleiben, sonst erlischt die BE.
Genauso ist die Nachrüstung von ein Zündschloss nicht Abnahme pflichtig, interessiert Null.Nur mal nebenbei, durch den Motorumbau sowie An-/Einbau von Zündschloss und Blinker, ändert nicht der Typ.
Es beleibt eine S50N es wird keine S51 dadurch daraus.
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