"habe ich so gekauft, keine Ahnung" bei Polizei

  • Rechtlich ist es so:

    Unwissenheit über ein Verbot etc nutzt nix. (Verbotsirrtum)
    Nicht "vorwerfbare" Unwissenheit über Tatumstände (Tatbestandsirrtum) macht straffrei.

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 16 Irrtum über Tatumstände
    (1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
    (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.


    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 17 Verbotsirrtum
    Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Tatbestandsirrtum

    Zitat:

    "Der Tatbestandsirrtum (lateinisch ignorantia facti: „Unkenntnis der Wahrheit“[1]), auch Tatumstandsirrtum, ist eine der im Strafrecht auftretenden Irrtumsformen. Er ist auf der Ebene des strafrechtlichen Tatbestandes angesiedelt. Die rechtliche Behandlung seiner Erscheinungsformen wird vorwiegend gegenüber dem Verbotsirrtum abgegrenzt."

    Beispiel...

    Wenn du nicht weißt, daß Diebstahl verboten ist, nutzt dir das nix.

    Wenn du nicht weißt, das der Gegenstand ,den du dir nimmst ein fremder ist (Verwechslung mit eigener gleichen Sache) ,bleibst du straffrei..

    Konkret:
    Weißt du nicht weißt (und müsstest du auch nicht wissen, daß irgendwas mit dem Moped nicht stimmt (stimmen kann) , bist du straffrei.

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
    Mercedes 500SEC
    Smart for Two 450
    Duo
    Habicht
    Jeep Commander Diesel
    Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
    Trike Anthrotech
    Velomobil Quest
    Liegerad Challenge Wizard
    Pedelec Bergamont
    Hyosung Aquila

  • ...was ich aber spätestens anzweifeln würde, wenn es schneller als 60km/h fährt, denn das ist ja die in der ABE angegebene Höchstgeschwindigkeit. Es ist also in dem Fall anzunehmen, dass du wissen musst, dass etwas nicht in Ordnung ist.

    Die "Ausrede" kann ich mir gerade so vorstellen, wenn z.B. zwar das Hubraumlimit überschritten, aber die Fahrleistungen noch immer nur seriell sind. Also bei einem schlecht laufenden 60er.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

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