Nein, geht rein rechtlich nicht.
S51 Enduro Rahmen als S70 bei KBA beantragen
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Die Zulassungsstelle will die alten Papiere sehen und stempelt die dann als Ungültig.
Wenn du wieder mit 50ccm und 60km/h Zulassung fahren möchtest musst du erneut zum TÜV.
Werd dir erstmal klar was du willst. Hast jetzt schon zig Themen eröffnet und jedesmal eine andere kuriose Idee das Gesetz zu umgehen.
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Die Zulassungsstelle will die alten Papiere sehen und stempelt die dann als Ungültig.
Warum würden Sie die alte Papiere sehen wollen?
Mit der neue KBA Papiere muss man nicht zu der Zulassungstelle, da es genügt mit KBA Papiere und Mopedversicherung zu fahren.
Wenn du wieder mit 50ccm und 60km/h Zulassung fahren möchtest musst du erneut zum TÜV.
Wie bin ich denn sicher, dass ich einen S51 Rahmen erwerbe, der nicht als S51 Tuning eingetragen war, wenn dieser ohne Papiere verkauft wird.
Wenn ich den Rahmen erwerben würde, würde ich ganz normal die Papiere bei KBA beantragen und ggf. das Moped damit fahren.
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Ich denke du willst das Moped prüfen lassen und als S70 / LKR zulassen.
Somit werden die 50ccm Papiere ungültig weil die S70 "Papiere" nun gültig sind.
Was ist jetzt noch unklar?
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Ja und wenn ich dann bei KBA neue Papiere beantragen würde?
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Wie bin ich denn sicher, dass ich einen S51 Rahmen erwerbe, der nicht als S51 Tuning eingetragen war, wenn dieser ohne Papiere verkauft wird.
Wenn ich den Rahmen erwerben würde, würde ich ganz normal die Papiere bei KBA beantragen und ggf. das Moped damit fahren.
das meine ich damit
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Das funktioniert nicht weil du das Fahrzeug als LKR zugelassen hast.
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Das würde heißen, dass man nach einer freiwillige Zulassung (mit Teil I) nicht mehr danach mit neue KBA Papiere und Mopedkennzeichen fahren würde?
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Eine Zulassung auf LKR (in deinem Fall S70) hat nichts mit der freiwilligen Zulassung zutun.
Du kannst einfach für ein Fahrzeug nicht mehrere Papiere besitzen.
Werd dir klar was du möchtest. Wozu Geld in die Hand nehmen und ein Moped als LKR zulassen wenn man zwei Tage später wieder mit kleinem Kennzeichen fahren will?
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Eine Zulassung auf LKR (in deinem Fall S70) hat nichts mit der freiwilligen Zulassung zutun.
Ich weiß! Ich glaube du verstehst mir nicht einfach.
Wenn jemand einen S51 als LKR eintragen würde und paar Jahre später die Person den Rahmen ohne Papiere verkaufen würde. Das Typenschild wäre von einer S51 und der Käufer würde die Papiere bei der KBA beantragen und die ganz normale Papiere als S51 bekommen.
Werd dir klar was du möchtest. Wozu Geld in die Hand nehmen und ein Moped als LKR zulassen wenn man zwei Tage später wieder mit kleinem Kennzeichen fahren will?
Das habe ich bei der erste Nachricht beim Thread beschrieben. Es wäre eventuell in paar Jahre für meine Kleine. Klar die könnte A1 machen aber wenn nicht wollte ich eine Möglichkeit haben, dass sie vielleicht das Moped mit AM fahren könnte.
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Du suchst immer noch eine Lösung die Gesetze zu umgehen!
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Nein! Und ich werde das nicht tun. Ich wollte halt fragen, ob das geht oder nicht. Bis die letzte Tage wusste ich das nicht von daher die Frage und niemand konnte mich außerhalb von Forum weiterhelfen.
Jetzt weiß ich es und dass ich das lassen werde habe ich auch bereits hier in d’en Thread gesagt!
Liest du halt die Kommentaren in die Threads oder bist du nur hier um Punkte auf dem Forum zu sammeln, damit man dich irgendwann „Simsongott“ nennen kann.
Kein weitere Kommentare!
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Das Kraftfahrtbundesamt gibt bei solchen speziellen Fragen gerne Antwort.
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Es ist jederzeit möglich aus einer s70 eine s51 zu machen allerdings sind die 60kmh dann eher nicht mehr.
Meine s51 hat nach der umtragung auf lkr immernoch gültige kba papiere. Es gibt bei der umtragung auf s70 auch nur den zulassungsteil 2? Den man mit sich führen muss.
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Das Kraftfahrtbundesamt gibt bei solchen speziellen Fragen gerne Antwort.
Ja das stimmt und gebe dir Recht aber leider sind die nicht so schnell und man muss lange auf einer Antwort warten.
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Es ist jederzeit möglich aus einer s70 eine s51 zu machen allerdings sind die 60kmh dann eher nicht mehr.
Meine s51 hat nach der umtragung auf lkr immernoch gültige kba papiere. Es gibt bei der umtragung auf s70 auch nur den zulassungsteil 2? Den man mit sich führen muss.
Ok danke dir.
Heißt bei dir entweder fährst du die S51 mit S70er Motor und mit Teil I und II als LKR.
Oder du baust der S51er Motor und fährst mit der KBA richtig?
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Ich weiß! Ich glaube du verstehst mir nicht einfach.
Wenn jemand einen S51 als LKR eintragen würde und paar Jahre später die Person den Rahmen ohne Papiere verkaufen würde. Das Typenschild wäre von einer S51 und der Käufer würde die Papiere bei der KBA beantragen und die ganz normale Papiere als S51 bekommen
Er hat dich schon verstanden, du willst es nicht verstehen.
Nein bekommste nicht weil die FIN beim KBA als ein LKR geführt ist.
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Ok danke dir.
Heißt bei dir entweder fährst du die S51 mit S70er Motor und mit Teil I und II als LKR.
Oder du baust der S51er Motor und fährst mit der KBA richtig?
Nein, du kannst für ein Fahrzeug nicht mehrere Papiere besitzen!
Ckich hat es nun nochmal mit anderen Worten erklärt. Vllt verstehst du es nun
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Heißt bei dir entweder fährst du die S51 mit S70er Motor und mit Teil I und II als LKR.
Nein LKR bekommt nur Teil 1 ausgestellt
Voraussetzung ist eine BE als LKR oder ein 21er Einzeiabnahme die durch die Zulassungsstelle zur BE wird.
Bei einer Umschreibung vom KKR zum LKR wird die BE als KKR ungültig gestempelt.
Ist ist auch nicht statthaft zwei BEs für ein und das selbe Fahrzeug zu haben.
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Heißt bei dir entweder fährst du die S51 mit S70er Motor und mit Teil I und II als LKR.
Oder du baust der S51er Motor und fährst mit der KBA richtig?Grund falsch!!!!! Du musst bei jeder änderung eine abnahme machen lassen!!!!!! Ich fahre lkr, musste eine abnahme machen lassen. Wenn ich wieder s51 fahren möchte muss ich wieder eine abnahme machen lassen aber ob dann die 60kmh noch sind ist fraglich.
Nochmal: entweder du fährst lkr ODER kkr. Switchen ist jeweils NUR mit abnahme möglich. Hoffe es ist jetz eindeutig
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