Kein Versicherungskennzeichen bei mehr als 50ccm?

  • Moin,

    um mit meinen 60ccm auf die Straße zu dürfen, muss ich das Moped ja vom TÜV abnehmen lassen.

    Kann mir jemand sagen, ob ich dann das Nummernschild für die A1 Motorräder bekomme oder ob ich das Versicherungskennzeichen behalten darf?

    Falls es so sein sollte, dass ich es mit 60ccm nicht behalten darf, wäre es dann möglich es mit einem getunten 50ccm Motor zu behalten oder passiert das, sobald man beim TÜV war?

    Danke vorab

  • A1 ist eine Führerscheinklasse

    Zum Rest sag ich mal nichts. Diese Faulheit darf man nicht unterstützen

  • Genau damit meinte ich auch eher ein Beispiel, also ein Kennzeichen, das auch an einem A1 Motorrad ist – da mir keine Bezeichnung für die Teile bekannt ist.

    Ich weiß, was du mit Faulheit meinst, aber wenn ich mir nach der Google Suche zu 100% sicher gewesen wäre, würde ich hier gar nicht erst fragen. Ich habe nur etwas zu dem S70 gefunden und allgemein zur Zulassung von 60ccm Motoren also Ablauf und Voraussetzungen etc.

    Im Grunde möchte ich einfach sicher sein, dass wenn ich zum TÜV gehe, der Prüfer mir im Nachgang ein ''richtiges'' Kennzeichen aufdrückt.

  • Bei der Fahrschule warst du aber oder?

    Nicht böse gemeint, aber bei solchen Fragen 🙈

    Einmal editiert, zuletzt von Michaknowsbest (17. Dezember 2023 um 01:14)

  • Alles über 50ccm ist zulassungspflichtig. Somit reicht ein Versicherungskennzeichen nicht mehr

  • Okay verstehe.

    Wie sieht es dann mit schnelleren 50ccm Zylinder aus? Gilt hier dasselbe oder bleibt es dann bei dem Versicherungskennzeichen?

    z. B. macht meines Wissens nach Langtuniung und bestimmt auch die meisten anderen großen Tuner ja 50ccm Motor und oder Zylinderkits die ja ganze 8 PS oder vllt sogar mehr haben, natürlich auch in Kombi mit anderen Komponenten. Ich denke, man weiß, was ich meine.

  • Also bei 50ccm und/oder 4KW ist Schluss, alles was drüber ist braucht zwangsläufig ein richtiges Kuchenblech.

    Der Motor stöhnt, der Kolben schreit, zwei Takte bis in Ewigkeit
    :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers:
    S51-B1-4 '89 mit ZT90N-S105, Mikuni24, DailyRaceSP, ZT-5Gang, Kaiser3DDruck Duplexbremse mit EBC, K66 80/80 1,85/2,15

  • Im Grunde möchte ich einfach sicher sein, dass wenn ich zum TÜV gehe, der Prüfer mir im Nachgang ein ''richtiges'' Kennzeichen aufdrückt.

    Mit 60ccm ist es ein Leichtkraftrad -> Zulassungspflichtges Fahrzeug, damit bekommt es ein amtliches Kennzeichen.

    Wie halt bei einer S70

  • Also bei 50ccm und/oder 4KW ist Schluss, alles was drüber ist braucht zwangsläufig ein richtiges Kuchenblech.

    Und auch was über der jeweils erlaubten Höchstgeschwindigkeit liegt. Im Falle Simson bis BJ. 1992 über 60km/h (damit meine ich nicht die Serienstreuung)

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!