• Hallo Schrauberfamilie,

    Ich bräuchte mal Hilfe bezüglich Zulassung meiner S51 Bj. 1988.

    KBA negativ weil nicht passendes Schlagbild bla bla bla....

    Dekra Papiere 60kmh bekommen, Unbedenklichkeitsbescheinigung vorhanden.

    Leider hat die Dame bei Zulassungsstelle gleich abgewunken als ich ihr gesagt habe das ich mit den 60kmh Papieren vorbeikomme :hammer: :hammer: :hammer:

    Habt ihr bessere Erfahrungen gemacht oder wisst ihr bei welcher Zulassungsstelle (Bezirk, Landkreis) das noch möglich ist?

    Der Dekra Prüfer sagte auch das es von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt wird.

  • Ist hier und um den Nachbar Landkreisen genauso, ohne einen Nachweis das die in der DDR gelaufen ist, wird nur eine BE mit 50km/h als KKR erteilt.

    "Nicht passendes Schlagbild"

    Ist da die FIN auf Rahmen mal selber eingeschlagen worden ?

    Wenn ja hast ohne einen Nachweis das die legal auf den Rahmen übertragen wurde noch ein Problem. Sichwort Urkundenfälschung

  • Dekra Papiere 60kmh bekommen, Unbedenklichkeitsbescheinigung vorhanden.

    Leider hat die Dame bei Zulassungsstelle gleich abgewunken als ich ihr gesagt habe das ich mit den 60kmh Papieren vorbeikomme :hammer: :hammer: :hammer:

    Also hast du nun die Papiere letztendlich abgestempelt bekommen, oder nich?

    Weil weshalb nich, wenn du ja schon die 60 km/h BE hast von der Dekra 🤔

  • Ist hier und um den Nachbar Landkreisen genauso, ohne einen Nachweis das die in der DDR gelaufen ist, wird nur eine BE mit 50km/h als KKR erteilt.

    Bei mir ist das nich so in meiner Region, da gehste einfach zur Dekra, teilweise mit neuem Typenschild und ganz easy die 60 km/h Papiere als auch die Abstemplung auf der Zulassungsstelle, gibt's keinen Gegner da 🤷🏼

    Voraussetzung:

    Die FIN is gut lesbar, und auch nicht als Exportnummer irgendwie bekannt bzw. eben in der Nummernfolge..., aber keine Ahnung wie die das nachkontrollieren

  • Danke vorab für die Antworten.

    Also ich habe vorhin mit Dekra telefoniert.

    Der hat gemeint er hat die Papiere fertig .

    Abholbereit nach der Besichtigung vom Moped nächste Woche. Er trägt 60kmh ein.

    Denke mal die Dame wird sich an mich erinnern und ganz gekonnt abwinken......

    Die FIN auf meinem Rahmen sieht eigentlich normal aus. Dekra hat auch gemeint dass mittlerweile das KBA sehr gerne die Ausrede mit dem Schlagbild wählt um weitere Arbeit zu umgehen....

    Toni_04 :

    Von welcher Region sprechen wir?

  • Da freut man sich doch erstmal das wenigstens die Dekra da noch vernünftig bleibt und einem die spritzigen 60 km/h zur Verfügung stellt!

    Verstehe nicht was sich die Frau am Schalter da aufregen will, was hat die überhaupt zu gesagt? 😆

    Das mit dem KBA kann man sich ja für die Zukunft merken, da kann man doch bestimmt mal anrufen 😉

    Ansonsten.... ich komme aus dem tollen Erzgebirge 🤓

  • Das 21er Gutachten mit 60km/h erstellen die Prüfstellen hier auch aus, die weißen allerdings darauf hin das die Zulassungsstelle keine BE erteilen wird,
    wenn man nicht belegen das in der DDR auf der Straße war.

    Wenn es interessiert hier mal Info-Blatt

    offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis - Simsonforum .DE - S50 S51 SR50 Schwalbe
    Ich denke mit diesem Dokument sollten einige Fragen beantwortet…
    www.simsonforum.de

    Woanders auf die Zulassungsstelle ist auch nicht, weil die Zuständig ist wo man gemeldet ist.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (30. Januar 2024 um 09:45)

  • Woanders hin...das wäre eine Option.

    Aber wie du schreibst man müsste da gemeldet sein bzw. einen guten Bekannten haben der die BE dort abstempeln lässt.

    (Natürlich mit Kaufvertrag usw.)

    Allerdings müsste man vorher sicher wissen wo man den Stempel mit Siegel bekommt.

  • Woanders hin...das wäre eine Option.

    Aber wie du schreibst man müsste da gemeldet sein bzw. einen guten Bekannten haben der die BE dort abstempeln lässt.

    (Natürlich mit Kaufvertrag usw.)

    Allerdings müsste man vorher sicher wissen wo man den Stempel mit Siegel bekommt.

    Willst du Urkundenfälschung betreiben oder was?

    Keine Ahnung was in eurer Gegend los ist, aber wie soll man denn bitte nachweisen das der Rahmen DDR hat...

    Ich habe bei der Zulassungsstelle lediglich nen halbgaren Kaufvertrag vorgelegt(stand nur drauf das der Verkäufer mir den Rahmen mit der jeweiligen FIN verkauft), mit der Verlustmeldung der alten Papiere...

    Vielleicht liegt es ja daran, denn damit schwört der Verkäufer ja das er die alten Papiere (DDR) verloren hat

    Und schon hatte ich meine abgestempelten 60 km/h Papiere

  • Keine Ahnung was in eurer Gegend los ist, aber wie soll man denn bitte nachweisen das der Rahmen DDR hat...

    Tja, da biste in der Bringepflicht.

    Nachweisen kannst es nur mit alten Unterlagen, wie Kaufvertrag, rosa Versicherungskarte.

    Wenn nicht, Pech gehabt, ist ein Grund warum man ein Fahrzeug nicht ohne (deutsche/EU) Papiere kaufen sollte.

    Weil gerade dazu passt

    Behörden bremsen Opa aus: Maxi-Ärger um diesen Mini
    Opa Böhms Mini ist noch keinen Kilometer gefahren. Und dabei soll es auch bleiben. Das haben jedenfalls die Behörden beschlossen.
    www.bild.de

    ohne hast auch kein Erstzulassung Nachweis bzw. kein Nachweis für die Erstinbetriebnahmen und wo die war.

    Ein Ami zb. der importiert wurde, den bekommst ohne Papiere nicht mal vom Zollhof.

    Die Ukrainer die hier über ein1 Jahr sind, müssen ihre Autos hier anmelden, Problem die PKWs gibt es zum Teil so nicht in Deutschland/EU.

    Gibt es für das Fahrzeug kein Nachweis über das Abgasverhalten, das es zum Tag der Erstzulassung, die vorgeschrieben Grenzwerte die in Deutschlands/EU gegolten haben einhält, bekommen die hier keine Zulassung.

    Das ist nur ein Punkt, Beleuchtung, Reifen usw. müssen auch unsere StVZO/FZV entsprechen sein.

    Eigentlich darf die Zulassungsstelle auch keine BE erteilen wenn für das Fahrzeuge eine besteht, nur der Nachweis fehlt und es daher nur einer Zweitschrift bedarf.

    Für erstellen einer Zweitschrift ist der Hersteller zuständig, da es den im Fall Simson den nicht mehr gibt, ist für die DDR-Mopeds, die Aufgabe dem KBA übertragen worden.

    Allerdings müsste man vorher sicher wissen wo man den Stempel mit Siegel bekommt.

    Das kann dir keiner Garantieren, das kann sich von einen Tag auf den anderen ändern.

    Gibt hin und wieder jemanden der berichten das ihre Zulassungsstelle keine BE mit 60km/h mehr erteilen, jemand aus Gotha und der Dresdener-Ecke habe ich da zuletzt in Erinnerung.

    Aus welcher Ecke Deutschlands kommst du eigentlich?

    Die FIN auf meinem Rahmen sieht eigentlich normal aus.

    Eigentlich, hier ist Wissen gefragt, wie auch beim Typenschild.

    Stell doch mal Bilder von beiden rein.

    Wenn das original ist, würde ich mal Widerspruch gegen den KBA-Bescheid einlegen.

    Wenn die FIN eine selbst eingeschlagene ist und dir ein Prüfer das 21er Gutachten macht, worin nichts von eine FIN Übertragung oä. steht, das nutzt dir dann gar nichts.

    Da kannste jederzeit Stress bekommen wegen Urkundenfälschung.

  • Ja dann soll das KBA bzw. die Zulassungsstelle mit nem Trupp beim alten Opi oder der einen Familie da auf die Pelle rücken, nur um dann irgendwo im Schuppen nh Steuerkarte oder sowas zu finden oder was?

    Die sollen doch mal nachweisen das ein Reimport Rahmen bzw. Fahrzeuge oder sogar der Rahmen ohne Nachweise nicht genau dem anderen Fahrzeug/Rahmen da entspricht was 60 km/h Papiere hat...

    Wo beeinträchtigt das da die Sicherheit? Außerdem fahren doch schon viele Simson mit 60 km/h rum, weshalb nicht für alle Rahmen vereinigen und sagen, hier es ist technisch möglich, andere Simson dürfen das auch, daher alle nun 60 km/h, und es gibt viel weniger Probleme in der Welt und jeder könnte mit 15 eine Simson fahren...

    Wäre ein riesen Markt!!!

    Und um den Klimawandel kann man sich immer noch mit allen anderen Fahrzeugen auf der Straße drum kümmern, weil es sind eh so viele Rahmen und FINs verloren, daher fallen die paar Hunderttausend Simson nicht ins Gewicht...

    Das ist doch bestimmt nen guter Grund um da mal nen kleinen Rechtsstreit loszutreten...

    Und an alle Leute die mir gleich den Einigungsvertrag um die Ohren hauen wollen....

    JAA, reintheoretisch nur Fahrzeuge die auf DDR erstmals zugelassen worden sind bis zum 28. Februar 1992 dürfen 60 km/h fahren...

    Aaaaaaaaber, es wurden doch ALLE Rahmen in der DDR gebaut, und dann nur dementsprechend umgerüstet auf die Standards, die für das Land vorgesehen waren + auf das Typenschild die Auslandskennung aufgestempelt...

    Somit ist es schlichtweg nicht möglich zu unterscheiden wenn kein Typenschild mehr vorhanden ist, denn so müsste man den Rahmen verschrotten und die FIN vergessen/vernichten, und diese wäre nix mehr wert...

    Will nicht wissen wie viele FINs da verloren gehen würden die eigentlich richtig DDR waren

    Ist es wirklich nicht so?

  • Als Antragsteller ist man nun mal in der Bringepflicht. Punkt.

    Ich verstehe jetzt nicht warum du dich so aufregst, ist doch nicht so als ob man keine BE bekommt fürn Reimport bekommt.

    Man bekommt doch eine Betriebserlaubnis wenn das Moped den Vorschriften entspricht, nur halt eine mit 50km/h bis Baujahr 2002.

    Eine Einzellabnahme erfolgt nun mal nach bundesdeutschen Recht und danach gibt und gab es nun mal kein KKR was 60km/h darf.

    DDR ist nun mal Geschichte.

    Es wird nur geldes recht umgesetzt.

    Es sind von Anfang an hier Fehler gemacht worden, angefangen hat es offenbar damit, das das KBA für Reimporte Zweitschriften raus gegeben hat, Zweitschrift von was ?

    auf das Typenschild die Auslandskennung aufgestempelt...

    Nein, Exporte haben keine Auslandskennung in dem Sinn.

    Gibt nur paar Länderspezifische Merkmale wie die CM50 auf einigen Ungarn-Modellen.

    Zitat

    Somit ist es schlichtweg nicht möglich zu unterscheiden wenn kein Typenschild mehr vorhanden ist,

    Dem ist nicht eben so,

    an Hand der Produktionslose können die sogar hinterher kommen, was für Ausführung es ist, also ob es eine B1, B2, N usw. ist und in welcher Farbe die vom Band gerollt ist.

    hallo-stege zb. kommt da auch nach.

    Tatsche ist das die Betrügereien, dafür gesorgt haben, das die Vorgaben vom KBA für die Erstellung einer Zweitschrift immer strenger wurden sind und diese halt jetzt sind wie sie sind.

    Zitat

    daher alle nun 60 km/h, und es gibt viel weniger Probleme in der Welt und jeder könnte mit 15 eine Simson fahren...

    In der Welt nun ja, da vergisst du entscheidenderes, wie das in der EU nur 45km/h gewollt ist.

    Das wir in Deutschland mit einen Kleinkraftrad, je nach BE die 60 oder 50km/h noch darf dürfen, beruht auf nationales Regelung, nach EU-Recht darf es nur 45km/h,

    welches ab Baujahr 2002 bezüglich der KKR umgesetzt wird.

    Heißt fährst du mit KKR was 60 oder 50km/h darf über die Grenze zb. nach Österreich, bist du da mit AM-Führeschein schnell mal wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein dran.

    Das konnte einen vor paar Jahre innerhalb Deutschland sogar passieren

    wenn mit 15 Jahren den AM-Schein gemacht hattest in ein Bundesland wo erlaubt war und bist in eins gefahren wo mit 15 Jahren noch kein KKR fahren durftest.

  • Nein, Exporte haben keine Auslandskennung in dem Sinn.

    Gibt nur paar Länderspezifische Merkmale wie die CM50 auf einigen Ungarn-Modellen.

    Dem ist nicht eben so,

    an Hand der Produktionslose können die sogar hinterher kommen, was für Ausführung es ist, also ob es eine B1, B2, N usw. ist und in welcher Farbe die vom Band gerollt ist.

    hallo-stege zb. kommt da auch nach.

    Also hat das KBA doch Listen, oder verstehe ich das falsch? Was wollen die dann bitte mit dem Typenschild, das versteh ich dann jetzt wieder nicht so ganz wenn sie eh nachvollziehen können wie das Fahrzeug zu sein hat und ob es ein DDR Fahrzeug ist oder Reimport...?

    Da kann ich es doch mit gutem Gewissen und ebenso neuem Typenschild aufbauen, wenn nun mal das Alte nicht mehr vorhanden ist, das es ja ein DDR Fahrzeug ist und bekomme dann irgendwo nach der Einreichung der Bilder die KBA Papiere.

  • Also hat das KBA doch Listen, oder verstehe ich das falsch? Was wollen die dann bitte mit dem Typenschild, das versteh ich dann jetzt wieder nicht so ganz wenn sie eh nachvollziehen können wie das Fahrzeug zu sein hat und ob es ein DDR Fahrzeug ist oder Reimport...?

    Da kann ich es doch mit gutem Gewissen und ebenso neuem Typenschild aufbauen, wenn nun mal das Alte nicht mehr vorhanden ist, das es ja ein DDR Fahrzeug ist und bekomme dann irgendwo nach der Einreichung der Bilder die KBA Papiere.

    Willst oder kannst du es nicht verstehen was hier Geschieben wird?

    Ckick hat es doch ausführlich, deutlich und richtig beschrieben warum die Zulassungsstellen keine 60er Papiere ausstellt, und der TE hat es ja nun auch bestätigt.

    Egal wie viel du hier jetzt noch rumlamentierst, das Ergebnis bleibt das selbe! Freu dich wenn deine Zulassungsstelle dir deine Papiere abgestempelt hat und gut ist.

  • Also ich will jetzt nicht noch Trubel hier reinbringen...

    Hab gerade mit meiner Zulassungsstelle telefoniert, und diese würden mir 60er BEs ausstellen mit der Voraussetzung ich hab nen Kaufvertrag, und ich lege eine eidesstattliche Versicherung ab, dass das Ding (Rahmen/FIN) ned geklaut o.Ä. sind...

    Damit würde mir die Zulassungsstelle, wenn ich mit nh 21er Abnahme und 60 km/h antanze die BE erteilen, ohne das sie Wissen ob dieses Fahrzeug ein Reimport ist oder nicht. 😂

    (Diese können ja nur einsehen, on gegen diese FIN irgendetwas vorliegt und ob es in den letzten 7 Jahren bereits schon mal angemeldet war)

    Keine Ahnung was da eure Zulassungsstellen haben, aber meine macht sich da keinen Hehl drauß, darüber freu ich mich :rockz:

  • Also hat das KBA doch Listen, oder verstehe ich das falsch?

    Ja, die kommen da an Hand der Produktionslose nach.

    Die Bilder will das KBA zur zweifelsfreien Identifikation, ua. um auch zusehen das das ein komplettes Fahrzeuge ist, was auch real existiert weil, halt, da halt soviel betrogen wurde.

    Original beschriftete Typenschilder sind mal fast wie Gold gehandelt worden (wird immer noch Haufen Kohle verlangt) , drei mal darfste raten was damit gemacht wurde/wird und warum das KBA nun das Originale sehen will und die FIN auf Rahmen.........

    Davon abgesehen ohne Typenschild fällt sogar ein Fahrzeuge durch die HU, auch gibt es ohne keine 21er Abnahme.

    Für Erstellung eines Ersatz-Typenschild ist der Hersteller zuständig, da er nicht mehr existiert ist eigentlich die Zulassungsstelle/Prüfstelle der Ansprechpartner für einen Ersatz.

    Auch macht ein Prüfer Bilder bei eine 21er Einzelabnahmen um zu Dokumentieren was da abgenommen wurde.

    Der link im Beitrag 7, das Infoblatt ist von einer Zulassungsstelle und nur was daher gesagtes ........

    ob es in den letzten 7 Jahren bereits schon mal angemeldet war)

    Bei zulassungsfreien Fahrzeugen :wallknocking:

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (30. Januar 2024 um 15:27)

  • Naja, aber wie will denn die Dekra herausfinden ob dieses Typenschild selber geschlagen worden ist oder noch vom Vorbesitzer stammt...

    Weil jeder kann die Jahreszahl von seiner FIN herausfinden, als auch sogar von jemandem professionell einschlagen lassen um wieder nen Typenschild zu haben.

    Bei meiner Erstellung der BE von meiner komplett neuaufgebauten S51 Enduro hat die absolut gar nix zwecks Typenschild interessiert, was sie interessiert hat war, das meine Bremsleitung nicht ausreichend genug befestigt worden war (da Scheibenbremse)...

    Viele Kumpels von mir wurden auch noch nie auf das neue Typenschild angesprochen, da das Typenschild eher nur eine Daseins-Funktion hat um ebenfalls paar Daten dem Fahrzeug abzunehmen was es für ein Typ ist, Maximalgewicht, FIN Übereinstimmung und Baujahr. Weil das originale kann ja verloren gegangen sein und irgendein Anderer hat es mal neu rangemacht

    Und wegen meiner Zulassungsstelle, sie meinte zumindest so viel von, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet worden ist bzw. es jemals eine neue BE Erteilung in den letzten 7 Jahren gab...

    Und ja, Rest geht nich, weil ja zulassungsfrei...

  • Naja, aber wie will denn die Dekra herausfinden ob dieses Typenschild selber geschlagen worden ist oder noch vom Vorbesitzer stammt...

    Die Dekra interessiert nur ob eins dran ist.

    Hast du mal ein Typenschild gesehen was die Dekra als Ersatz ausdruckt, das ist Aufkleber, der sieht so in der Art aus https://www.ebay.de/itm/3036650394…CyABEgLut_D_BwE

    Davon abgesehen, wie macht das denn das KBA bzw. woran erkennt die eine nicht originales Typenschild oder ein nicht original eingeschlagene FIN ?

    Genauso kann der Prüfer das auch erkennen und bei der FIN sollte er das auch Prüfen und erkenne ob es eine original eingeschlagene FIN ist.

    Die hat er immer zu prüfen egal ob nur eine HU macht oder eine 21er.

    Zitat

    Viele Kumpels von mir wurden auch noch nie auf das neue Typenschild angesprochen,

    Und warum, sollten sie auch, wenn eins dran ist ?

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (31. Januar 2024 um 00:32)

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