S51 Betriebserlaubnis beantragen

  • Hallo ich würde gerne eine Betriebserlaubnis für meine S51 beantragen. Da sie schon knapp 20 Jahr rumstand und vergammelt ist, finden sich leider auch keine Papiere mehr an.

    Jetzt stellt sich mir die Frage was ich bei dem Antrag für einen Fahrzeugtyp auswählen muss. Auf der Plakette steht nur S51 und hatte glaube ich schon immer 4 Gänge. Hab jetzt eine Vape verbaut. Zündung vorher war 6V und ist Baujahr 1986.

    Hoffe Ihr könnt mir vielleicht weiter helfen.

    Gruß Andy

    S51 B2-4

  • Kann ne B1-4, B2-4, oder C gewesen sein, ganz von der Ausstattung abhängig. E lass ich jetzt mal außen vor, das schnallt jeder unbedarfte, da optisch doch Recht eindeutig.

    Positiv ist schonmal, dass kein Typ auf dem Typenschild steht, senkt die Chancen auf nen Reimport.

  • Da passt nichts mehr, typischer Bastard.

    Lampe, Gabelbrücke, Blinker S50 bis 76. Rücklicht anscheinend auch S50, Rest halbwegs S51.

    Dat ist nen bunter Hund, da lässt sich nichts mehr ausmachen.

  • Motor schwarz? Habe ich noch nie gesehen. So sieht sie aktuell auf.

    Eine Comfort hat einen Drehzahlmesser, Enduro-Federbeine, Enduro-Kickstarter, Seitenständer und einen schwarzen Motor.

    Google-Ergebnis für https://m.media-amazon.com/images/I/61x6ierlkOL._AC_UF894,1000_QL80_.jpg

    Wenn einen schwarzen Motor noch nie gesehen hast, dann ist der Drehzahlmesser höchstwahrscheinlich nachgerüstet, wobei ich da nur Kupplungsdeckel sehen wo ein DZM-Antrieb verbaut werden kann. Auch hat dein Moped keine sonstigen Ausstattungsmerkmale einer Comfort.

    Wenn man von den verbauten Dämpfer und Sitzbank aus geht und das sie schon immer 4 Gang Getriebe hat, würde ich meinen das es eine S 51 B1-4 wäre.

    Was war denn für eine Zündung verbaut 6V U- oder E-Zündung ?

    Lampe, Gabelbrücke, Blinker S50 bis 76. Rücklicht anscheinend auch S50, Rest halbwegs S51.

    Stimmt, die verbauten vorderen Blinker sind außerdem hintere Blinker.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (16. März 2024 um 17:03)

  • Das Problem ist das ich damals eine S50 und eine S51 hatte. Da sie beide nicht mehr Fahrfähig waren, habe ich mir jetzt aus beiden sozusagen eine gebaut. Da ich mir die am besten erhaltenen dinge zusammengesucht habe ist natürlich so ziemlich alles durcheinander. Freue mich schon tierisch das diese nach über 20 Jahren überhaubt nach meiner restauration angesprungen ist.

    In dem Motor war ne 6V E-Zündung. Wobei ich aber nicht sagen kann ob diese Original war.

    Hab jetzt ein Antrag für ne S51 C abgeschickt. Kann das Probleme geben?

    S51 B2-4

  • Das Problem ist das ich damals eine S50 und eine S51 hatte. Da sie beide nicht mehr Fahrfähig waren, habe ich mir jetzt aus beiden sozusagen eine gebaut.

    Das wurde ja nun schon festgestellt

    In dem Motor war ne 6V E-Zündung. Wobei ich aber nicht sagen kann ob diese Original war.

    Spricht dann eher für ne B2-4

    Hab jetzt ein Antrag für ne S51 C abgeschickt. Kann das Probleme geben?

    Das kannst du uns in spätestens 2 Wochen sagen, eher früher...

  • In dem Motor war ne 6V E-Zündung. Wobei ich aber nicht sagen kann ob diese Original war

    Wenn die E- Zündung orginal war, dann war das eine B2-4.

    Die S51 Comfort war überwiegend altlasweiß. Die Schutzblech waren in der selben Farbe wie das Lackset.

    Hab jetzt ein Antrag für ne S51 C abgeschickt. Kann das Probleme geben?

    Nein, nach den Erfahrungen die ich dahingehend gemacht habe. Wenn es keine C ist, dann bekommste ein Zweitschrift worin halt das entsprechende andere Modell steht. Eventuell gibt's eine Rückfrage seitens KBA dazu.

  • ckich  SternExp

    Vielen Dank, dann werde ich morgen früh mal anrufen und schauen ob ich es vielleicht auf ne B2-4 abändern kann.

    Da passt nichts mehr, typischer Bastard.

    Lampe, Gabelbrücke, Blinker S50 bis 76. Rücklicht anscheinend auch S50, Rest halbwegs S51.

    Dat ist nen bunter Hund, da lässt sich nichts mehr ausmachen.

    SternExp

    Das hat mich getroffen nach der ganzen Arbeit. :cry:

    Nu putze ich die Lampen und Blinker von der S51 und baue die an. Die Gabel müsste erst noch lackiert werden oder so. Aber quasi dann wird sie jetzt einfach mal entbastardisiert ;) Ist ja nicht so das ich die Teile nicht mehr da habe. 8o

    S51 B2-4

  • Juppa lass ich dann mit der Gabel zusammen lackieren. ^^

    Erstmal ging es mir ja darum das sie wieder fährt und ich nen fahrbaren untersatz habe. Überlege ja ob ich dann die S50 auch wieder aufbaue. Da fehlt nur leider mitlerweile der komplette Motor. ;(

    S51 B2-4

  • So nen M53 ist um Welten günstiger als nen M541, daran wird's doch wohl nicht scheitern.

    Ob man die Gabel nun lackieren muss entscheidet jeder für sich. Mein Fall wärs an neem Seriennähen Mopped nicht.

  • Naja gut übertreiben muss ich es ja nun erstmal nicht. ;) Zumal an der Gabel mehr Rost ist als alles andere. Da bleibt nur lackieren oder neu kaufen. Und mit der abstehenden Lampe hab ich den Vorteil, dass ich gefahren früher sehen kann. :D

    S51 B2-4

    Einmal editiert, zuletzt von Herr Ingenieur (25. März 2024 um 11:57)

  • Lalelu da hat gerade mein ungebohrendes Kind geschrieben. :D Meinte natürlich den Lenker. An der Gabel sind natürlich nur nur die Tragrohre verrostet. Die konnte ich aber ganz gut retten.

    S51 B2-4

    Einmal editiert, zuletzt von Herr Ingenieur (25. März 2024 um 11:57)

    • Offizieller Beitrag

    Anmrk der Red.

    Snago Bitte keine Zitate auf eine Direktantwort verwenden. Das ist unnütz und macht alles unübersichtlicher. Vielen Dank!

    "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein (14.3.1879 – 18.4.1955))

  • So heute mal mit denen vom KBA telefoniert. Laut der Info wurde die Simson wohl als B2-4 eingestuft und ist schon durch. Quasi Papiere sollten kommen. Hoffe nur das es jetzt keine Probleme mit den 60km/h gibt. Naja mal schauen.

    Stimmt, die verbauten vorderen Blinker sind außerdem hintere Blinker.

    Ist das Problematisch? Glaub mal gelesen zu haben, wenn man im Tacho eine Blinkanzeige hat, dass man dann auch hintere Blinker vorne verbauen darf. Oder?

    S51 B2-4

  • Das was man beim KBA bekommt ist eine Zweitschrift von der DDR KTA Betriebserlaubnis -> ergo 60km/h.

    Zum Blinker , da müssten die hinteren Blinker auch für vorne eine Zulassung haben, ob sie das sind ??? Jedenfalls gibt es für vorne und hinten unterschiedliche Gläser.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!