Die 50 km/h gilt doch auch nur für diejenigen auf dem ehemaligen DDR Gebiert, oder nicht?
Nein, 50km/h war die bbH von KKR in der BRD bis 31.12.2001 und wird im Zweifelsfall erteilt, wenn der Ursprung des Mopeds nicht nachweisbar ist, da es ja schließlich derzeitiges Recht war.
Was will man dann machen? Dann wird man ja fälschlicherweise langsamer eingestuft🤷🏼
Warum fälschlicherweise? Wer nicht nachweisen kann, dass das Moped die 60km/h fahren darf ist am Ende selbst schuld.
Wenn du deinen Personalausweis nicht dabei hast, wird dir (laut Rechtsprechung zumindest) auch niemand Zigaretten oder Alkohol verkaufen, auch wenn du volljährig bist.