Neue Ungarn Modelle für den Deutschen Markt...

  • Die 50 km/h gilt doch auch nur für diejenigen auf dem ehemaligen DDR Gebiert, oder nicht?

    Nein, 50km/h war die bbH von KKR in der BRD bis 31.12.2001 und wird im Zweifelsfall erteilt, wenn der Ursprung des Mopeds nicht nachweisbar ist, da es ja schließlich derzeitiges Recht war.

    Was will man dann machen? Dann wird man ja fälschlicherweise langsamer eingestuft🤷🏼

    Warum fälschlicherweise? Wer nicht nachweisen kann, dass das Moped die 60km/h fahren darf ist am Ende selbst schuld.

    Wenn du deinen Personalausweis nicht dabei hast, wird dir (laut Rechtsprechung zumindest) auch niemand Zigaretten oder Alkohol verkaufen, auch wenn du volljährig bist.

  • Werden also Simsons nicht mit 45 km/h BEs versehen wenn sie bspw. Reimporte sind, trotz das es von '92 war?

    Die Reimport- Simsons bekommen über eine 21er Einzeiabnahme eine 50km/h BE, hier zählt dafür das Baujahr für das erstmalig in Verkehr kommen und bundesdeutsche StVZO/FZV zu diesen Zeitpunkt. Nach den dürfen KKR bis Bj 2002 50kmh

    Selbe Spiel wenn es um ein DDR Modell geht, wofür es keine Zweischrift vom KBA bekommst weil zb. das orginale Typenschild fehlt und keinen anderen Nachweis gibt, das es auf DDR Straßen unterwegs war.

    Die 50 km/h gilt doch auch nur für diejenigen auf dem ehemaligen DDR Gebiert, oder nicht?

    Nein , lese nochmal was ich geschrieben hatte.

    Mit dem Problem, das man es selber nachweisen soll, was man aber in manchen Fällen ja nicht mehr kann...

    Dann haste halt Pech.

    Beschäftigt dich mal mit US Importe, da ist nichts ohne Papiere, fehlt ein Nachweis bekonnste das Fahrzeug nicht mal von Zollhof geschweige zugelassen.

    Das kannst eigenlich bei allen nicht EU Fahrzeug sagen , ohne Papiere dazu, bekommst die nicht zugelassen.

    Gibt es kein zb. Nachweis übers Abgssverhalten, bekommst die Karre nicht innerhalb der EU zugelassen usw. Das betriff zum Teil die Autos von den Ukrainern.

    In soweit soll alle die ohne Papiere eine Simson kaufen froh sein das sie a) überhaupt eine BE bekommen und b) das auch noch eine mit 50kmh ist statt 45km/h und das noch relativ unkompliziert.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (22. Juni 2024 um 20:23)

  • Es ist wie bei vielen Dingen einfach Prüfer-Abhängig.

    Ich bekomme 60kmh-Papiere für Exportmodelle. Erste letzte Woche wieder bei einer Vollabnahme gewesen.

    Ein anderer Prüfer bei dem ich vorher immer war hat irgendwann anfang 2023 eine „Weisung“ bekommen dies nicht mehr zu tun.

    Liegt also auch ein bisschen an der Prüf-Institution.


    Wenn das Landratsamt mir das ebenfalls stempelt (Betriebserlaubnis erteilt) ist mir egal was irgendwo steht.

    TÜV-Moped S51B 1985 (ZT90N, ZT-Reso D bzw. JMP Sport Classic, VM24, 5-Gang)

    S51 Enduro 1986 Schmitt Sportfreund 60ccm 4-Gang

  • Wenn das Landratsamt mir das ebenfalls stempelt (Betriebserlaubnis erteilt) ist mir egal was irgendwo steht.

    Das Problem daran ist das die Prüfer und zulassungsstellen eigentlich inzwischen alle informiert sein sollten das sie eben keine 60er Papier mehr ausstellen dürfen ohne Nachweis wo das Fahrzeug in Betrieb genommen wurde.

    Will sagen, die BE die du da erhälst kann jederzeit angezweifelt und aberkannt werden.

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