Thema Behördenwahnsinn, meine Zulassungsstelle kann mir keinen klaren Leitfaden für die Geschichte nennen. Wenn nicht die Zulassungsstelle selbst, wer dann?
Genau das ist der Punkt, die Zulassungsstelle muss einen klaren Leitfaden zeigen, da hilft nur hartnäckig bleiben, auch mal den Dienstellenleiter verlangen, damit das geklärt wird.
Nur mir erscheint das es ja die Zulassungsstelle tut, nur du akzeptierst es nicht, das die vom KBA eine Ablehnung oder die BE haben wollen.
Ich könnte mir vorstellen wenn was in der Hand hättest, wie ausländische Papiere, das dann nichts vom KBA bringen musst.
ZitatDort ist lt. Gesetz klar geregelt ab wann die alte BE erloschen ist und eine neue mit einem §21 Gutachten zu erlangen ist.
Na ja, es ist schon ein unterschied ob du eine BE wieder erlangst, weil an den Fahrzeug was verändert wurde oder eine deutsche BE erstmalig für das Fahrzeug erlangen willst.
Auch wenn durch den Umbau die BE erlischt, hat ja das Fahrzeug eine BE und um die mit den Umbau wieder zu erlangen muss eine 21er Abnahme gemacht werden.
Dabei wird dann auch Bestandschutz Regelung/Sonderregelung die gegebenenfalls das Fahrzeug unterliegt, berücksichtigt bzw. bleiben erhalten.
Beim Fahrzeug das erstmalig eine deutsche BE erlangt, muss den Zulassungsbedingungen entsprechen, die in der BRD am Tag der Erstzulassung Vorschritt waren.
So nebenbei, das ist unter anderen der Grund warum Reimport Simsons nur eine 50km/h BE bekommen.