Zulassung | Dekra | Zulassungsstelle | BE

  • Hallo an Alle,

    ich bin neu hier, teilt mir daher bitte mit, wenn ich was falsch mache.


    Ich habe folgendes Problem oder Frage:


    Ich habe eine Simson S50 ohne originale Papiere mit technischen Umbauden.

    Das KBA hat abgesagt mit dem Verweis auf Erlangung der BE durch Dekra oder TÜV durch Abnahme nach §21 StVZO (Vollgutachten).


    Bei der Dekra wurde besagte Abnahme, nach viel Mühe und Zeit, erfolgreich durchgeführt und alle baulichen Änderungen wurden geprüft und eingetragen.

    Ich habe von meinem Prüfer einen "Erläuterungsbogen zum Gutachten gemäß §21 StVZO - Vollgutachten zum erneuten Inverkehrbringen" erhalten sowie das eig Gutachten zur Erlangung der BE mit der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung gem. § 4 Abs. 5 FZV.


    Mir wurde vom Prüfer gesagt, dass ich damit zur Zulassungsstelle muss und die Bescheinigung dort gestempelt wird (dazu muss erwähnt werden, dass mein Prüfer mit Zweirädern nichts zutun hatt, er hat sowas zum ersten mal gemacht und prüft eig. LKWs und Busse, also nur zulassungspflichtige Fahrzeuge).


    Die Zulassungsstelle sagte mir zuerst, dass sie sowas nicht machen und das dies in den Bereich der KBA fällt.


    Das KBA widersprach dem.


    Erneut zur Zulassungsstelle und diesmal konnte ein fähigerer Mitarbeiter mir erklären, dass das Problem dabei besteht, dass ich zwar ein Gutachten von der Dekra habe (für Kleinkrafträder mit der Nennung von 50ccm und 60 km/h) ich aber nicht beweisen kann, da ich keine KBA oder DDR- Papiere habe, dass das Fahrzeug auch tatsächlich in der DDR zugelassen wurde und somit unter die Sonderreglung der Kategorie Kleinkraftrad fällt (max. 60 km/h statt 45km/h).


    Als ich fragte, ob der Stempel der Zulassungsstelle tatsächlich notwendig ist, damit die Dekra Papiere gültig sind, konnte mir dies nicht beantwortet werden.


    Online findet man dazu auch nichts weiter.


    Im Gesetzbuch (FZV: Fahrzeugzulassungsverordnung) ist die Sonderreglung auch nicht klar formuliert.

    (Das Fahrzeug ist gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1d FZV als Kleinkraftrad zulassungsfrei. -> Eine Zulassungsbescheinigung wird daher nicht erteilt.)


    Zusätzlich regelt § 6 Abs. 4 Nr. 4 FZV, dass bei der erstmaligen Inbetriebnahme eines

    zulassungsfreien Fahrzeugs als Nachweis lediglich die Bescheinigung über die

    Einzelgenehmigung vorzulegen ist. (Diese hab ich ja)


    Auf Nachfrage eines bekannten Polizisten wurde mir gesagt, dass er bei einer Kontrolle das Gutachten der Dekra sehen wolle, einen Nachweis der Versicherung und die Übereinstimmung der FIN.


    Was stimmt nun?

    Kann ich mit meinem Gutachten der Dekra losfahren ?

    Ist die Zulassungsstelle dafür tatsächlich nicht zuständig.

    Oder eben doch ?


    Es scheint mir, dass die Thematik gesetzlich nicht klar geregelt ist und das die Sonderreglung der Simson Mopeds als Einstufen in Kleinkrafträder nicht korrekt bei der Wiedervereinigung im Einigungsvertrag aufgenommen wurde.


    Kann mir jemand dazu mehr erzählen ?

    Gibt es Erfahrungen, Informationen und Nennenswertes dazu ?


    Ich bedanke mich schon mal für jeden Beitrag dazu.


    Mit freundlich Grüßen, Julian.

  • Erneut zur Zulassungsstelle und diesmal konnte ein fähigerer Mitarbeiter mir erklären, dass das Problem dabei besteht, dass ich zwar ein Gutachten von der Dekra habe (für Kleinkrafträder mit der Nennung von 50ccm und 60 km/h) ich aber nicht beweisen kann, da ich keine KBA oder DDR- Papiere habe, dass das Fahrzeug auch tatsächlich in der DDR zugelassen wurde und somit unter die Sonderreglung der Kategorie Kleinkraftrad fällt (max. 60 km/h statt 45km/h).

    Der Punkt ist, dein Antrag auf Erstellung einer Zweitschrift wurde abgelehnt und du kannst nicht anders belegen, das das Moped in der DDR auf der Straße war. Daher wird es behandelt wie ein Reimport Modell

    ( Ohne dieses Schreiben vom KBA kannst bei vielen Zulassungsstellen gleich wieder abtreten ohne den wird gar keine BE erteilt. )

    und kannst nur eine BE mit maximal 50km/h erlangen.

    Du braucht also eine neues 21er Gutachten mit 50km/h V-max, dann sollte dir eine BE erteilt werden.

    Quote

    Als ich fragte, ob der Stempel der Zulassungsstelle tatsächlich notwendig ist, damit die Dekra Papiere gültig sind, konnte mir dies nicht beantwortet werden.

    Zwingen sonst hast du keine gültige Betriebserlaubnis und auch keinen aktiven Versicherungsschutz

    Quote

    m Gesetzbuch (FZV: Fahrzeugzulassungsverordnung) ist die Sonderreglung auch nicht klar formuliert.

    (Das Fahrzeug ist gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1d FZV als Kleinkraftrad zulassungsfrei. -> Eine Zulassungsbescheinigung wird daher nicht erteilt.)

    Da findest du auch nichts dazu, du musst in den Einigungsvertrag schauen.

    Da seht das die Moped die in der DDR der Straße waren, als eine KTA-BE haben unter Bestandschutz und weiterhin die 60km/h als KKR dürfen.

    Auch ist da das Führerschein-Rechtliche geregelt diesbezüglich.

    Mit AM-Führerschein darfste eigentlich nur Kleinkrafträder mit maximal 45km/h fahren, das in Deutschland auch welche mit mit V-max 50km/h und 60km/h fahren darfst, beruht auf nationalen Regelungen, quasi Bestandschutz-Regelungen.

    Quote

    Es scheint mir, dass die Thematik gesetzlich nicht klar geregelt ist und das die Sonderreglung der Simson Mopeds als Einstufen in Kleinkrafträder nicht korrekt bei der Wiedervereinigung im Einigungsvertrag aufgenommen wurde.

    Die Thematik ist klar geregelt.

    Laut bundesdeutsche StVZO gibt und gab es nie es kein KKR was 60km/h darf, laut dieser darf ein KKR maximal 50km/h bis Baujahr 2002 danach 45km/h.

    Und bei einer 21er Einzelabnahme zur Erlangung eine BE geht es nach dieser.

    Nur die Mopeds die in der DDR auf der Straße waren (damit eine BE von KTA-der DDR haben), fallen unter diese Bestandschutz-Regelung im Einigungsvertrag, alle anderen nicht, wie halt Simson Reimporte.

    Kannst du nicht belegen das dein Moped in der DDR auf der Straße war, gibt es nur eine BE mit maximal 50km/h V-max.

    Das KBA hat abgesagt

    Mal so nebenbei gefragt, was wurde als Grund für die Ablehnung angegeben ?

    Edited 2 times, last by ckich (April 15, 2025 at 9:17 AM).

  • Der Punkt ist, dein Antrag auf Erstellung einer Zweitschrift wurde abgelehnt und du kannst nicht anders belegen, das das Moped in der DDR auf der Straße war. Daher wird es behandelt wie ein Reimport Modell

    Jetzt muss ich aber mal eine Wissenslücke bei mir Schließen: Angenommen das Moped war in der DDR aber KBA leht ab weil mal das Typenschild ab war. Was genau bekommt man dann eigentlich? Teilt das KBA dann wenigstens mit das es mal ein DDR Moped war und man kann diese Info dann bei der Zulassung nutzen? Oder ist KBA Ablehnung aus egal welchem Grund gleich 60km/h für immer verloren?

  • Jetzt muss ich aber mal eine Wissenslücke bei mir Schließen: Angenommen das Moped war in der DDR aber KBA leht ab weil mal das Typenschild ab war. Was genau bekommt man dann eigentlich?

    Wird wie ein Reimport behandelt, eine BE mit 50km/h wenn du es nicht anderes belegen kannst das das Moped in der DDR auf der Straße war.

  • Uff, das ist ja richtig übel.... Damit ist ein ziemlicher Block an 60 km/h Mopeds weggebrochen. Gott sei Dank hab ich Gas gegeben bei meinem Wiederaufbau

    Äh, sorry ich habe das jetzt womöglich falsch verstanden, du hattest geschrieben, weil das Typenschild mal ab war.

    Meintest du das, ein neues oder das alte orginale Typenschild wieder dran gekommen ist ?

    Wenn das originale wieder darn gemacht wird, sind die Voraussetzungen vom KBA erfüllt...... Also sollte es eine Zweischrift geben.

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