https://www.bussgeldkatalog.org/abe-teilegutachten/
Ihr Schlaumeier wart noch nicht vor Gericht wenn die Beweislage eindeutig ist und ihr dann nach Verurteilung Zivilrechtlich verklagt werdet ,da würde euch der Arsch gehörig auf Grundeis gehen.Da greift keine Regressforderung
https://www.bussgeldkatalog.org/roller-tuning/
Das letzte Wort hat immer der Richter ....
Hinweiß:Ein Unfallbeteiligter mit einem Fahrzeug ohne bestehender Betriebserlaubnis und daraus fehlender Versicherung ist damit "ein Fressen" für jeden gegnerischen Rechtsanwalt!
So und nun geht weiter träumen.