Das stimmt, der M54 ist genauso Eintragungspflichtig wie der M541.
Die Frage die du dir stellen musst ist aber, ob es den Aufwand und das Geld wert ist, weil das 3-Gang Getriebe "etwas nervig" ist.
Kolbenfresser und Undichtigkeit lassen sich durch eine Motorregeneration und Schliff beheben, da musst du keine 900€ für einen Motor ausgeben und den eintragen lassen.
Solltest du unbedingt einen M541 in deiner S50 haben wollen, wie Icybear auch schon erwähnt hat, unbedingt vorher mit einem Prüfer darüber sprechen und sicher gehen, dass du die 60km/h in deiner BE behalten kannst.
Der 4 Gang Motor währe es mir auf alle Fälle wert. In letuter Zeit fahre ich wenig mit der s50 und mehr mit der s51. Jetzt bin ich aber zu dem Entschluss gekommen, dass ich mich von der s51 demnächst trennen möchte. Und deswegen bin ich in Zukunft an die s50 gebunden. Die s50 zu verkaufen ist jedoch für mich keine Option.
Sollte ich den Motor kaufen, frage ich zuvor mal beim Tüv nach. Sollte der Motor eingetragen sein, sollte ws ja keine Probleme mit der Versicherung geben oder?