Re: Darf ich meine 60 laufende S50 ab 17 Fahren?
Zitat von moeppelGrad mal 2 Fragen:
1. Reicht die Prüfbescheinigung bei B17 zum Klasse M fahren oder muss ich extra nen Kartenführerschein für die 3 Klasse ab 16 anfordern?
2. Die S51E erreicht ja auch gerne mal 70km/h (Wenn ich das richtig verstanden haben? Falls nicht wieviel so?) Gibt das Probleme wenn die mit 60km/h eingetragen ist? Hab ich nämlich nicht wirklich Lust drauf.
2: Wenn se aus eigener Motorkraft 70 läuft is es eigentlich nich legal aber ich denk mal des Juckt kaum nen Bullen