Für eine Simson S51 braucht ihr die Führerscheinklasse AM. Wer einen Autoführerschein der Klasse B besitzt, darf ohne weiteres losfahren, denn AM ist darin enthalten.
Der Widerspruch
Die Klasse AM gilt eigentlich für Kleinkrafträder bis 45 km/h, die Simson läuft aber 60 und darf trotzdem damit gefahren werden. Der Grund ist der Bestandsschutz aus dem Einigungsvertrag: Fahrzeuge, die zu DDR-Zeiten als Kleinkrafträder eingestuft wurden, behalten diesen Status samt der 60 km/h. Ausführlich steht das im Artikel Warum darf eine Simson 60 km/h fahren?
Voraussetzung ist, dass die Papiere das belegen. Ohne Nachweis der DDR-Historie gilt der Bestandsschutz nicht, und dann wird aus der 60-km/h-Simson ein Fahrzeug, für das andere Regeln greifen.
Die anderen Klassen
Neben AM berechtigen auch die Motorradklassen A, A1 und A2, sie alle schließen AM mit ein. Wer noch die alte Klasse 4 von vor 1980 besitzt, darf ebenfalls fahren. Nicht ausreichend ist dagegen die Mofa-Prüfbescheinigung, denn die gilt nur für Fahrzeuge bis 25 km/h. Daran ändert auch eine Drosselung nichts, das wird im Board regelmäßig gefragt.
Das Mindestalter
15 Jahre, bundesweit einheitlich seit dem 28. Juli 2021. Was der Führerschein kostet, steht im Artikel Wie viel kostet ein Simson-Führerschein?
Der Rest der Formalitäten
Ihr braucht ein gültiges Versicherungskennzeichen, jedes Jahr neu, gültig vom 1. März bis Ende Februar. Zulassung, Kfz-Steuer und TÜV-Termine gibt es bei der Simson nicht, und genau das macht sie im Unterhalt so günstig. Die Kosten stehen im Artikel Was kostet die Versicherung für eine Simson?
Titelbild: Adamantios, Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 3.0