Was will das KBA wissen? - Endurotypen

  • (Hab das schon in einem Thread in der Rubrik Tutorials geschrieben, war mir aber nicht sicher ob es da hingehört - deswegen hier nochmal.)

    Zitat von olmone

    Im Prinzip braucht mach bei der Beantragung neuer Papiere NUR die vier Angaben auf dem Typenschild!
    Das sind:
    - Typ
    - Fahrgestellnummer
    - zul. Gesamtgewicht
    - Baujahr

    HA! Das dachte ich mir auch. Aber scheinbar ist es doch nicht so einfach. Jetzt stellt sich mir nur die Frage - bin ich zu blöd oder die vom KBA?
    Folgendes tat ich:
    Ich füllte das Onlineformular beim KBA mit den Angaben auf dem Typenschild aus. Diese waren:
    - Typ: S51 E
    - Baujahr: 1983
    - Zul. Ges.Masse: 260kg
    - und natürlich meine Fahrgestellnummer

    Ich bekam nun eine Email, dass sie weitere Angaben bräuchten (ohne mir zu sagen welche), da es mehrere Endurotypen gab.
    Dass es mehrere Typen gab war mir schon bewusst, aber das sind nach meiner Recherche nach eben nur S51 E, S51 E II und S51 E/4. Nur einer der drei Typen war laut meinen Infos 1983 bereits erhältlich - genau: S51 E. -.-
    Was wollen die denn hören? Ich geh ja lieber davon aus, dass ich selbst zu doof bin. :?

  • Re: Was will das KBA wissen? - Endurotypen


    Also ich habe mir oh neue machen lassen , habe oh ne enduro Bj:1990 bezeichnung ist s51/1

    Spack/Fett Racingteam Seiffen

  • Re: Was will das KBA wissen? - Endurotypen

    Zitat von callecalle

    Schilder das denen doch so per Email und wart ab was sie antworten...

    Getan. Mal sehen was zurückkommt. 8|

  • Re: Was will das KBA wissen? - Endurotypen

    Bei mir wollten sie immer noch Reifengrössen, art der Zündung, Lichtleistung des Scheinwerfers, anzahl der Sitzplätze, art des Starters, Anzahl der Gänge u.ä. wissen.
    Das ist zwra nur "Beiwerk" aber schreibs ihnen einfach mal mit auf.

    Das Leben ist zu kurz für Unterbrecherzündungen.

  • Re: Was will das KBA wissen? - Endurotypen

    Zitat von Slim-Andi

    vieleicht wollen die noch Vorbesitzer wissen und das mit Kaufvertrag?!


    :crazy:

    was ist das denn für nen mumpitz?!

    wollten sie noch nie wissen und hat sie auch nie zu interessieren!


    Oi!

  • Re: Was will das KBA wissen? - Endurotypen

    Zitat von callecalle

    Schilder das denen doch so per Email und wart ab was sie antworten...

    Also, eine weitere Antwort vom KBA kam nicht, dafür halte ich jetzt die ABE in der Hand. Was steht drauf? "S51 E". Nichtmal das Baujahr haben die mit reingeschrieben, nur den Verweis "s. Fabrikschild".
    Toll. ;)

    Und was mich jetzt noch wundert: im beiliegenden Schreiben steht, dass die ABE nur eine Datenbestätigung ist und nicht als Eigentumsnachweis taugt.
    Was taugt denn dann eigentlich als Eigentumsnachweis? :strange:

  • Re: Was will das KBA wissen? - Endurotypen

    So viel ich weiß gilt ja gerade der Besitz der Betriebserlaubnis als Eigentumsnachweis.

    ehmals Simson S51
    KTM 125 Duke

  • Re: Was will das KBA wissen? - Endurotypen

    Hallo,

    ich hätte zu diesem Thema auch noch ne Frage.
    Ich wollte mir beim KBA auch neue Papiere machen lassen.
    Jetzt ist die Frage, kann das KBA anhand der Rahmennummer feststellen ob es sich tatsächlich um eine S51 handelt??
    Denn vom Werk aus war es ursprünglich mal ne S70.

    MfG

    S70 Neuaufbau 5 Gang, 12V Vape, 10 PS, Vmax 105
    S51 B2-4 originaler Neuaufbau
    S51 C 12V
    KR 51/2
    KR 51/1
    Duo 4/1
    SR2

  • Re: Was will das KBA wissen? - Endurotypen

    Zitat von Simson-Noob

    Das Ding hab ich von ebay... da hab ich doch keine Rechnung?! :strange:

    Auch dort solltest du immer einen Kaufvertrag abschließen.

    Zitat von meineblaue

    So viel ich weiß gilt ja gerade der Besitz der Betriebserlaubnis als Eigentumsnachweis.

    Quatsch. Wie denn ohne Angabe eines Kaufvertrages oder sonstigem? Sonst könntest du doch auch von einer Simson, die auf der Straße steht die Rahmennummer abschreiben, neue Papiere beantragen und dann wäre es deine :crazy: .

  • Re: Was will das KBA wissen? - Endurotypen

    als eigentumsnachweis eignet sich eigentlich nur der kaufvertrag mit deinem namen als käufer die betriebserlaubnis gilt nicht als eigentumsnachweis, da diese samt des mopeds geklaut sein können. aber wenn das moped nicht als geklaut gemeldet wurde, gibts da keinen ärger und den kaufvertrag musst du nicht mitführen...

    Ich bin biersexuell
    Schenkt uns Dummheit, kein Niveau, das dumme Volk ist schnell zufrieden!

  • Re: Was will das KBA wissen? - Endurotypen

    Zitat von der_Ed

    Bei mir wollten sie immer noch Reifengrössen, art der Zündung, Lichtleistung des Scheinwerfers, anzahl der Sitzplätze, art des Starters, Anzahl der Gänge u.ä. wissen.
    Das ist zwra nur "Beiwerk" aber schreibs ihnen einfach mal mit auf.

    So sieht es aus die machen sich nicht oder nur selten die Mühe und suchen es selber raus.

  • Re: Was will das KBA wissen? - Endurotypen

    Zitat von ponto

    Hallo,

    ich hätte zu diesem Thema auch noch ne Frage.
    Ich wollte mir beim KBA auch neue Papiere machen lassen.
    Jetzt ist die Frage, kann das KBA anhand der Rahmennummer feststellen ob es sich tatsächlich um eine S51 handelt??
    Denn vom Werk aus war es ursprünglich mal ne S70.

    MfG

    S70 Neuaufbau 5 Gang, 12V Vape, 10 PS, Vmax 105
    S51 B2-4 originaler Neuaufbau
    S51 C 12V
    KR 51/2
    KR 51/1
    Duo 4/1
    SR2

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