Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

  • Hallo,
    direktes Tagfahrlicht ist ja nicht erlaubt wie ich gelesen habe, da die Simme ja sowieso mit abblendlicht fahren muss immer, und tagfahrlicht selber am auto nur als einziges licht betrieben werden darf.

    Wie siehts aus, wenn ich das tagfahrlicht als standlicht deklariere, was dann zum abblendlicht dazuleuchtet?

    Vollgendes Problem: Normales licht ist relativ dunkel und erregt nicht soviel aufmerksamkeit. Mir wird desöfteren die vorfahrt genommen, und einmal war es so knapp, das ich mich aus diesem grund auf die seite gelegt habe.

    Mit Tagfahrlicht (daher sehr helle LED Leiste unterhalb des scheinwerfers mit leichter blendwirkung) würde dem Problem sicherlich abhilfe schaffen.

    Wie sieht das ganze rechtlich aus, wenn es zu einem unfall kommen würde /wenn ich angehalten würde? Das es so von vorneherein nicht erlaubt ist scheint klar zu sein, aber was passiert denn?

    Es geht hier nicht darum, irrgendwie cool zu sein, oder jemand anderes zu ärgern, es geht mir darum, die verkehrssicherheit der Simme und damit auch meine Sicherheit zu erhöhen.

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    Im Falle eines Unfalls zahlst du alles selbst, deine Versicherung wird dir noch ne Anzeige dran hauen wenn du Pech hast...
    Und solche Typen könnt ich echt fressen, LEDS mit Belndwirkung. Solche Typen wie du sind der Meinung weil sie fast zum Unfall genötigt werden müssen gleich noch selber einen verursachen... Nimms mir nich übel, aber sowas kann ich nicht leiden...

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    Gut, blenden war sicherlich das falsche wort. Ich bin selber autofahrer und hasse selber typen mit nachgerüsteten xenon scheinwerfern, die überall hinleuchten nur nicht da wo sie sollen.

    Blenden eher in richtung von grell... so wie die Audi Tagfahrleuchten... die errgen schon aufmerksamkeit durch das kaltweise licht, ohne groß zu blenden.
    Und wenn dir immer so die vorfahrt genommen wird, das du sobald irrgendwo ein anderer verkehrsteilnehmer auftaucht, du angst um dein leben hast, würdest du vielleicht auch nach einer lösung suchen, wie man die sicherheit verbessern könnte.

    Aber trotzdem danke, das du mich gleich so angefahren hast, ohne mich zu kennen.

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    @ Mario D
    Natürlich darfst du mit Tagfahrlicht fahren!! Weißt du eigentlich was Tagfahrlicht ist?
    Bei Tagfahrlicht brennt nur das Vorderlicht.
    Das sollte doch für dein Möp kein Problem sein. Da brauchst du keine "LED`s" die besonders hell sind.
    Wenn dein Reflektor im Scheinwerfer iO. ist, hast du schönes helles Licht vorn.

    Jason

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    Zitat von Mario D

    Und wenn dir immer so die vorfahrt genommen wird, das du sobald irrgendwo ein anderer verkehrsteilnehmer auftaucht, du angst um dein leben hast, würdest du vielleicht auch nach einer lösung suchen, wie man die sicherheit verbessern könnte.


    Hallo Mario, wenn man bei Tag mit dieser Wahrnehmung durch die Gegend fährt muss doch etwas grundlegend falsch laufen (eigene Fahrweise, Sicherheit der Kreuzungen und sowas oder schlicht Angst vor Fehlern anderer?). Da würde Tagfahrlicht wohl nicht so sehr zur Verbesserung des Problems beitragen, mehr wäre es wohl eine Beruhigung deines Gewissens, dass du damit sicherer unterwegs bist.

    Ich bin zwar seit über nem Jahr als Radler unterwegs und für gewöhnlich achten die Autofahrer schon darauf und natürlich auch auf die Vorfahrtsregelungen.

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    Mario D
    Nein ich kenne dich nicht, aber aus dem was du schreibst geht für mich zweierlei hervor:
    Dass du selbst scheinbar recht flott und evt. etwas unachtsam unterwegs zu sein scheinst und dass du scheinbar auch gleich bisserl was davon auf andere verteilst. Wenn man recht vernünftig fährt, kann man ca. 60-70 % gefährlicher Situationen recht gut meistern. Ich hatte 4 schwere Unfälle. ICh denke ich weiß wovon ich rede. Bei einem wär ich fast draufgegangen, bei einem anderen fast ein Bein verloren. Und da war es das kleinste Problem dass das Licht nicht "hell genug wäre". Das ist nunmal ein recht altes Fahrzeug, ein Xenonbrenner ist da eben nicht drin.
    Aber dennoch gibts noch ne Möglichkeit: Es gibt die Vape-Zündung, dadurch ist es möglich dass Fahrlicht vorn von 35W auf H4 zu steigern. Und da die Vape mit Gleichstrom arbeitet, ist das Licht immer gleichhell. Und H4 hebt sich durchaus etwas besser ab als die 35 W Funzel.
    Allerdings muss man einschätzen ob es dass auch Wert ist, sind immerhin auch ca. 180-200 €.

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    Angst vor Fehlern anderer trifft es wohl ganz gut, aus dem grund, da ich bei mehreren verkehrsunfällen dabei war, die durch fehler anderer passiert sind, und mir auch schon die vorfahrt genommen wurde, sodass ich gestürzt bin, und der typ abgehauen ist...

    Wenn ich vorne gucke in die simson, leuchtet es relativ dunkel sehr gelb.

    Mit LEDs hätte ich halt ein helleres makanteres licht, womit ich vielleicht mehr aufmerksamkeit erregen würde.

    generell tagfahrlicht ist wohl verboten, da es ja ncihtmal eine tagfahrleuchte mit zulassung für zweiräder gibt...Mich würde halt interessieren was passiert, wenn man es doch dran macht.

    Aber mit dem fhelenden versicherungsschutz hat sich die ganze sache dann ja sowieso schon erledigt.

    Ich fahre vorsichtig in der stadt... immer bremsbereit, und nie großartig schnell.

    und vape kommt nicht in frage.

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    UNd warum keine Vape?
    Weißt du wie groß der Aufwand für LED's ist? Und da muss ne Menge umgebaut werden, soviel Leistung bringt die Stino-Zündung nicht fürs Licht dass du da bequem ne Armee Leds verprasseln kannst. Außerdem sollte ne LED ebenfalls Gleichstrom und vor allem am besten Gleichspannung haben.

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    Tagfahrlicht gibt es mittlerweile sogar für Fahrräder. Bei Mopeds und Motorrädern wird es wohl kein Tagfahrlicht geben, weil da eben permanent das Abblendlicht eingeschaltet ist.

    Wenn du Angst vorm Moped fahren hast wegen dem Verkehr, dann darfst du eben nicht fahren. Ich wurde im April früh um 4 sehr unsanft abgeräumt, Radl Vollschrott, ich drei Tage krank. Wenn man deswegen beim nächsten mal mit zitternden Knien aufsteigt, kann man es gleich sein lassen.

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    Angst braucht man vor nem Unfall nicht zu haben, klar, es tut sicher ziemlich weh, dass kann ich nur bestätigen. Aber ich bin jetzt fast 20, fahre jetzt seit dem letzten und so ziemlich heftigsten Unfall 2 Jahre ruhig umher. Ich war weder in beiden Fällen schuldig, noch willkürliches Opfer. ICh war am falschen Ort zur falschen Zeit... Pech. Und am Moped mag es noch gehn, ich wurde aus einem brennendem Fahrzeug geborgen. Ich denke nicht dass meine Sorge zu Sterben unbegründet gewesen war.

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    Zitat von Mario D

    (...)

    Wenn ich vorne gucke in die simson, leuchtet es relativ dunkel sehr gelb.

    (...)

    Manchmal tut es auch schon eine neue Glühlampe gleicher Stärke. Die alten Birnchen funzeln irgendwann nurnoch so halbherzig...

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    Die herkömmliche alte Kontaktlose Thalheim-Zündung ist mit "Generatorspule" für HS1-Licht schon sehr hell.
    Dort wird ebenfalls mit Gleichstrom gearbeitet! Mit dem dazugehörigem EWR waren diese Mopeds damals schon auf Dauerlicht/Tagfahrlicht ausgelegt. Da ist in Stellung "1" (am Zündschloss) nur Tagfahrlicht eingeschaltet. Da brennt nur vor`n der Hauptscheinwerfer. In dieser Stellung wird die HS1-Lampe nur mit "schonenden" 12,2V belastet. In Stellung "2" (Nacht) leuchtet dann auch das Rücklicht mit. In dieser Stellung "2" fließen dann 14V an den Verbrauchern. Somit ist eine lange Lebensdauer der 35W HS1-Lampe gegeben.

    Jason

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    mal ne ganz andere sache

    haben einige anscheinend noch nicht geschnallt
    wenn er jetzt auch auf diese LED-blender umrüstet dann wird er immernoch nicht als moppedfahrer wahrgenommen
    und darin liegt der knackpunkt bei dem ganzen scheiß tagfahrlicht
    jetzt haben alle licht an und keiner achtet mehr auf die 2-rad-fahrer, da licht am tage zum alltag gehört

    eventuell mal sorum anfangen zu denken

    klartext: deine LED gebastel bringt dich auch nicht weiter


    Oi!

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    Damit mein ich da ist eine einfache E-Zündung drin, keine Vape, keine PVL oder sonstwas. Da klemmt nur ein Spannungsregler für die 12,xV und die 14 V am Licht. Mehr nicht. Der Rest ist wie beim SR 50 vor der Wende. Lima, Elba, Blinkgeber und Steuerteil.

  • Re: Tagfahrlicht SR50 erlaubt....?

    @ s53_fahrer
    Die VAPE o. PVL ist auch nicht komplizierter als die "einfache" E-Zündung. Die PVL o. VAPE hat lediglich die kleineren (aber dafür mehr) Spulen in Reihe geschaltet. Dadurch steht mehr Leistung zur Verfügung. Hat aber den Nachteil das bei Ausfall nur einer Spule die komplette GP gewechselt werden muß. Die Leistung (W), die mehr abverlangt wird (mehr als 40W) geht zu Lasten der Polrades. Also größere Lampen als 35W (im Hauptscheinwerfer) geht auf die Leistung des Motors.
    Im übrigen schont der elektrische Regler (bei PVL o. VAPE) die Halogenlampe bei "Tagfahrlicht" nicht mit nur 12,2 V! Da liegen immer 14 V an. Der Vorteil ist allerdings das bei eingeschaltetem Bremslicht die Batterieladung trotzdem erfolgt.
    Dieser EWR versorgt ebenfalls die ELBA mit Gleichstrom u. begrenzt die Ausgangsspannung der Generatorspule bei steigender Drehzahl.
    Ich habe aber selbst eine PVL verbaut. Ich bin also kein Gegner einer solchen Zündung. Nur deswegen ist die "einfache"- Thalheim E-Zündung genau so ebenwürdig.

    Jason

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