Autokauf ->ummelden, abmelden?

  • Hi,

    ich hab absolut keine Ahnung und daher mal ne Frage zwecks Autokauf. Ich will mir nen anderes Auto kaufen, Termin steht schon grob. Noch ist es angemeldet und kann somit gefahren werden, TÜV hat er auch noch. Ich will da jetzt hin, mir die Karre anschaun und wenn alles passt, wovon ich stark ausgehe, ihn mitnehmen. Wie wäre jetzt der beste Weg das Auto nach Hause zu fahren? Versicherung geht auf meinen Vater, weil bei mir ist es noch zu teuer. Wie kann ich das nun am einfachsten handhaben?

    Gruß

  • Re: Autokauf ->ummelden, abmelden?

    falls es über die debeka geht bekommst du über diese "kostenlos" ein 3 tage kennzeichen ... aber nur wenn du dich dann bei dieser versicherst. (glaub ich zumindest, informier dich lieber nochmal genauer)

    Ein Moped ist erst dann schnell genug, wenn man davor steht und Angst hat es anzutreten.
    Kastenschwingen gibts bei mir...
    Schweißarbeiten? her damit...

  • Re: Autokauf ->ummelden, abmelden?

    Lässt der Verkäufer sich darauf ein das du das Auto, noch auf ihn versicherst, nach Hause fährst? Wenn nicht abmelden und 5 Tages Kennzeichen holen. Die meisten Versicherungen verrechnen die 72€ oder so denn mit dem neuen Vertrag, den du bei denen abschließen wirst.
    Ansonsten steht auf dem Kaufvertrag drauf "Der Käufer verpflichtet sich dazu das Auto innerhalb von XXX Tage abzumelden/auf sich umzumelden."
    also ab zum Amt und da alles erklären ;)

    Die wahre Kunst der Fahrzeugbeherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand

  • Re: Autokauf ->ummelden, abmelden?

    Also Variante 1:

    Du nimmst ihn einfach mit so wie es Homi beschrieben hat.

    Variante 2:

    Die Karre ist abgemeldet. Du beantragst bei einer Versicherung einen Versicherungsvertrag für ein Kurzzeitkennzeichen. Diese schickt dir dann eine sogenannte evb-Nummer als Bestätigung, dass ein Versicherungsverhältnis zwischen dir und dem Unternehmen besteht. Dann gehst zu deiner KFZ-Zulassungsstelle in dem Landkreis, wo du es zulassen willst. Dort beantragst du halt das typische Kurzzeitkennzeichen und nennst diese evb-Nummer der Dame am Schalter. Diese kann dann online anhand deiner Nummer sehen, dass du eine Versicherung hast.
    Dann musst du noch schnell zum Schildermacher losdackeln und Schilder holen. Wenn du wieder zurück bist kriegst du einen speziellen vorläufigen Fahrzeugschein mit Kennzeichennummer, Wohnort, etc. ausgehändigt, welcher rosa ist.

    Dann fährst du das Auto holen und musst zusammen mit dem Verkäufer den vorläufigen Fahrzeugschein noch vervollständigen (Fahrgestelltnummer, EZ, Gesamtmasse,...)

    http://www.eu-kurzzeit-versicherung.eu/ ... ard_gr.jpg

    Mit dem Kennzeichen darfst du nur auf direktem Weg nach Hause fahren bzw. Fahrten zur Zulassungsstelle antreten bzw. sogar TÜV.

    Grüße

  • Re: Autokauf ->ummelden, abmelden?

    wenn das auto im gleichem zulassungsbezirk steht, also nur kurze strecken, darfst du sogar ohne kennzeichen zur zulassungsstelle fahren
    vorraussetzung, du hast eine doppelkarte bzw ezb nummer

  • Re: Autokauf ->ummelden, abmelden?

    Zitat von scrap

    wenn das auto im gleichem zulassungsbezirk steht, also nur kurze strecken, darfst du sogar ohne kennzeichen zur zulassungsstelle fahren
    vorraussetzung, du hast eine doppelkarte bzw ezb nummer


    Nix da. Am Fahrzeug muss ein Kennzeichen angebracht sein. Ob num ein amtliches, ein Kurzzeit- oder ein Rotkennzeichen, ist egal. Aber so ganz ohne ist nicht.

    siehe auch hier der §10(4) FZV

    Zitat

    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

  • Re: Autokauf ->ummelden, abmelden?

    D.h. auf deutsch ich darf ohne Tüv los-/ heimfahren, aber das amtliche Kennzeichen, auf dass das Auto zugelassen wird / war, muss am Auto sein und die Versicherung muss von der Zugehörigkeit von Fahrzeug zu Kennzeichen wissen?

    Wer Hubraum sät, wird Leistung ernten.
    Wo Saatgut fehlt, muss Drehzahl her.

    Lieber Leben riskier'n,als Drehzahl verlier'n!

  • Re: Autokauf ->ummelden, abmelden?

    gut die info hab ich von der zulassungsstelle, aber okay.

    das heist es muss sogar nicht irgendein kennzeichen sein, sondern das auf das das kfz später zugelassen wird/nichtmehr zugelassen ist?

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