Der große Führerscheinthread

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Mr_X_oO

    und wenn ich das richtig versteh , darf man trikes nicht mehr mit dem autoführerschein fahren bzw man kann es nicht mehr als auto anmelden, weil es dann ja ein "Dreirädriges Kraftfahrzeug" ist, was zb unter "A" fällt, richtig ? oder gibts da auch ne sonderregelung ?

    Zitat

    Neuregelungen für Trikes

    Die Neuregelung schreibt für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A oder A1 (je nach Modell) vor. Derzeit ist nur der Pkw-Führerschein erforderlich. Hast du den Führerschein der Klasse B (Pkw) vor dem 19.01.2013 bekommen, darfst du damit auch nach dem Stichtag Trikes fahren.


    Quelle: http://www.jungesportal.de/fuehrerschei ... srecht.php

    R.I.P. Flori

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Mister l

    Und mit der neuen A1 kann ich dan auch die 125ccm ES fahren ? Daten: 123ccm und V-max 90 kmh

    :ask:

    Rechtschreib fehler dürfen behalten werden!

    Simson fahren mehr sparen!

    Mit Vape und DDR Zylinder wird selbest der größte Schinken wider zum Top Moped :crazy:

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Ich glaube ich werde langsam blind :strange:

    Rechtschreib fehler dürfen behalten werden!

    Simson fahren mehr sparen!

    Mit Vape und DDR Zylinder wird selbest der größte Schinken wider zum Top Moped :crazy:

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Anhängerfrage:

    G: 1338

    zul. GG. nach F.1 & F.2 im Fzg.schein 1790kg

    Würde bedeuten 3500-1790kg = 1710kg gebremst und ungebremst 750kg!?

    So weit so gut....

    Dann habe ich hier unter O.1 eine 1400 stehen und unter O.2 600kg.

    Heißt jetzt für mich ich darf nur 1400kg gebremst anhängen!?
    Wie kann das sein (dachte schon, das ich bspw. Golf4 mit Autotrailer hintendran gesehen habe... sind ja locker mehr als 1400kg oder Wohnwägen....).
    Weiterhin steht unter 2.2.:
    zu 18-20:L. bis 4257, H.bis 1457 u.zu G: bis 1463;zu F.1/F.2 +60 u.zu 7.1-8.3: H.+35 b.Anh-Betr. zu O.1 1500 bis 8% Steig. ww.AHKLT.EGTG/ABE
    Komm ich nicht ganz klar.

    Ist eigentlich das Ist-Gewicht des Gespanns oder das maximal mögliche Gewicht des Gespannes im Zweifelsfall entscheident.

    Bitte um Rat!
    Am liebsten wäre mir einfach die klare Ansage: was darf ich ungebremst anhängen, was darf ich gebremst anhängen mit dem unverschämterweise ab 2000 abgespeckten B-Führerschein.

  • Re: Der große Führerscheinthread

    du darfst 1400 gebremst und 600 ungebremst ziehen...
    L=Länge des Autos
    H=Höhe (die Anhängerangabe sagt, das da nochmal 35mm dazukommen, wenn was dranhängt...)
    G=Leergewicht (je nach Ausstattung, deshalb "bis 1463")

    und bei voller Anhängelast darfst du bis 8% steigung fahren

    ist dasn n 1,4 oder 1,6? scheint auf jedenfall die kleine Bremse zu haben...


    an den 2.8L 4 Motion kannst du wesentlich mehr dranhängen...
    noch mehr an den Variant mit großer Bremse...

    S50 B1 BJ. 1979
    Bashan BS250S-11B
    Saab 9-3 III 1.9TID Scandic 12/08

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von Marvin

    ...was die Buchstaben bedeuten ist mir schon klar.

    Bitte MuZ mal draufzuschauen.
    Richtig draufzuschauen.

    (Ist der ARL.)

    ARL? egal. zu deiner Frage.


    die technischen Daten:

    G ist die Leermasse -> 1338kg
    F1 ist das zGG -> 1790kg
    O.1 max. Anhängelast gebremst -> 1400kg
    O.2 max. Anhängelst ungebremst -> 600kg

    max zGG des Anhängers berechnen ->

    3500kg - 1790kg (F1 PKW) = 1710 kg zGG

    Das ist die Führerscheinrechtliche Seite. Die StVZO begrenzt die Gewichte des Anhängers aber, da das Fahrzeug technisch nicht möglich macht, Anhänger mit mehr als 1400kg zGG (gebremst) oder 600 kg zGG ungebremst zu ziehen.

    Ich hoffe, dass ich die Bemerkungen richtig deute. Ab hier ohne Gewähr ;)

    bei Anhängerbetrieb ändern sich die Werte wie folgt:

    Länge, Breite und Höhe ändern sich
    Leermasse G erhöht sich auf 1463kg
    zGG F.1 erhöht sich um 60kg (kann oder ist-Bestimmung?? Das ist hier ein wichtiger Knackpunkt!)
    Achslasten jeweils 35kg mehr
    maximale Anhängelast gebremst O.1 bis 1500kg, wenn du nur 8% Steigung fährst
    ww.AHKLT.EGTG/ABE -> wahlweise Anhängerkupplung laut EG Typengenehmigung oder ABE (national)

    Wenn wir jetzt mit den Werten rechnen ergibt sich folgendes:

    3500 - 1850 = 1650kg zGG des Anhängers
    da O.1 aber 100kg mehr sind, darf der Anhänger bis zu 1500kg wiegen

    "Ist eigentlich das Ist-Gewicht des Gespanns oder das maximal mögliche Gewicht des Gespannes im Zweifelsfall entscheident."

    Bei der Anhängelast entscheidet die tatsächliche Masse des Anhängers und bei der Führerscheinproblematik das zulässige Gesamtgewicht, also das maximal mögliche Gewicht.

    Jetzt habe ich aber ein Problem wegen deiner Bemerkungen in der Zulassungsbescheinigung (wer formuliert das auch so doof?!).

    Angenommen du hast einen Anhänger mit einem zGG von 1700kg, welcher leer aber nur 1000kg wiegt dran. Anhängelast ist okay, aber nach o.g. Varianten darfst du ihn in der ersten fahren und in der zweiten wäre es ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Also eine Straftat.

    Was machen? Wahrscheinlich erstmal doof gucken, da ich nicht weiß, ob die Bemerkungen eine Kann-Bestimmung sind, d.h. "immer das Beste für den Fahrer aussuchen" oder ob sich die Werte zwingend bei Anhängerbetrieb ändern.

    Ich habe hallo-stege eine PN geschrieben. Er kann sicherlich etwas genaueres dazu sagen.

    Zitat von Marvin

    ...
    Wie kann das sein (dachte schon, das ich bspw. Golf4 mit Autotrailer hintendran gesehen habe... sind ja locker mehr als 1400kg oder Wohnwägen....).
    ...

    Ganz einfache Antwort. Das interessiert die Jungs nicht :D Immer wieder interessant, was so auf Schrottplätze rollt. Da wird der olle Schrott-PKW nichtmal gesichert, wen er auf dem Anhänger steht. Und natürlich ist die ANhängelast immer viel zu schwer. Zum Glück ist immer gleich eine Waage vorhanden. :p

  • Re: Der große Führerscheinthread

    MuZ, Danke.

    Na da bin ich ja mal gespannt, ob hier noch eine schlüssige Erklärung zusammenkommt.
    Könnte mir übrigens vorstellen, das so ein Pamphlet in vielen Fahrzeugscheinen steht.

    An wen könnte man sich eigentlich wenden, wenn man das mal genau wissen möchte, was das bedeuten soll?
    Könnte mir nämlich vorstellen, das das eben mit der Fahrzeugvariantisierung zu tun hat.
    Oben in die Standardfelder wird immer das Gleiche reingeschrieben und unten zu 2.2. dann die jeweiligen Spezifika?!

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Könnt Ihr mir nochmal die genaue Frage geben ??? Im Moment steig ich da grad nicht mehr durch ;)

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Ich hätte jetzt auch noch eine Frage.

    Also ich hab seid 2001 den a1 Führerschein, bis jetzt war es ja so das wenn ich was größeres fahren will ich den kompletten a Führerschein machen musste.
    Und nun muss ich nur noch eine Prüfung machen?
    Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat von der_Sandro

    Ich hätte jetzt auch noch eine Frage.

    Also ich hab seid 2001 den a1 Führerschein, bis jetzt war es ja so das wenn ich was größeres fahren will ich den kompletten a Führerschein machen musste.
    Und nun muss ich nur noch eine Prüfung machen?
    Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

    Du musst um von A1 zur ab 19.01.13 gültigen A2 Klasse zu gelangen nur die Praktische Prüfung absolvieren, also Fahrstunden und dann Praktische Prüfung. Theorie entfällt.

    ABER um nach 2 jahren weiter auf A Offen zu kommen ist dies nochmal erforderlich!

    [COLOR="#FF0000"]S85[/COLOR]

  • Re: Der große Führerscheinthread

    Zitat

    Könnt Ihr mir nochmal die genaue Frage geben ??? Im Moment steig ich da grad nicht mehr durch

    Gruss von Frank

    Es geht darum, wie meine Situation (Klasse B ab 2000) mit Golf 4 (Auszug Fahrzeugschein im nächsten Zitat) zu werten ist, im Hinblick auf den größtmöglichen (Gewicht) Hänger der einmal gebremst und einmal ungebremst gezogen werden darf.
    Speziell im Hinblick auf die unter 2.2 im Fahrzeugschein vermerkten Dinge.

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