Hallo!
Heute habe ich bei einem bekannten einen motor eingebaut, dabei eins zweibier getrunken! So motor fdrin, testfahrt auf der garagenzufahrt des garagenkomplexes und einem teil des fahrradweges gemacht, für gut befunden und zurück in die garage gefahren.
Eine minute später kam die polizei, meinten ich wäre gefahren. Musste dann pusten, 0, 5 promille auf dem revier. Kann der gesetzgeber mich jetzt dafür nach paragraph 24a belangen wenn sie mich nicht auf frischer tat ertappen sonderb zur garage kommen und aufgrund vob von weitem gesehenen kleidungsfarben mich als kraftfahrer vermuten? Kann man mir bewieisen, dass das fahrzeug lief oder ich anstalten machte es zu starten? Bin noch 20
Dabke für hilfreiche Beiträge
Mfg