• Die Tieferlegung wird da eher das Problem sein...Schwalben gab es doch ggf sogar original ohne Blinker und ohne Sozius-Fussrasten wird es wohl halblegal gehen , wenn keiner mit fährt....aber Tieferlegung geht eher so gar nicht... 8)


    Edit:
    Und....warum liegt ein Lappen unterm Moped...genau da wo zB undichte Vergaser oder Krümmer gern hin sabbern ? :rockz:

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
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    Habicht
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  • Die Sitzbank gibt halt auch nur ein Einsitzer her.
    Genau genommen, müsste das abgenommen werden, weil es eine technische Änderung am Fahrzeug ist, wenn es ein Modell mit Blinker und als Zweisitzer handelt.
    Na das mit der Tieferlegung ohne Abnahme auch nicht zulässig, denke mal das bekommt man auch nicht abgenommen.


  • Also lieber die Finger davon lassen?

    Antwort/Gegenfrage:
    Wie mutig (oder Anarcho ) bist Du ? :rockz: :rockz: :rockz:

    Gruß Guido
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  • Fahre noch tiefer, ohne Spiegel und als Einsitzer, bis jetzt hat noch nie einer was gesagt bei einer Kontrolle. Allerdings immer eine Frage wo man wohnt denk ich.

    Aber wenn ich mir die Bilder so angucke würde ich schon rein aus optischen Gründen die Finger von lassen.


  • guidolenz123: Die gefällt nur meiner Tochter. Da wird sie wohl :rockz: sein müssen....

    Und deine Tochter will ohne Blinker fahren und schön immer die Hand raus halten ?

    Das Rücklicht ist auch noch so Thema, ob das AWO Rücklicht mit gelben mini Bremslicht bei den Baujahr zulässig ist ?

  • Gerade weil meine Tochter damit fahren will, frage ich ja, ob das überhaupt zulässig ist. Blinker müssten dann wieder dran. Zündschloß auch.

  • Zulässig ist es ohne Abnahme nicht! und du bist auf die Laune der Polizei angewiesen aber nach meiner Erfahrung wird man wegen sowas nicht angehalten.


  • Gerade weil meine Tochter damit fahren will, frage ich ja, ob das überhaupt zulässig ist. Blinker müssten dann wieder dran. Zündschloß auch.

    Ich gehe mal davon aus die Schwalben hat S50/51 N Elektrik, bedeutet wenn Blinker und Zündschloss dran sollen,
    müsste dann neu verkabelt werden.
    Sollte sich doch eine Schwalbe finden lassen mit Blinker, STVZO konform und einer echter Betriebserlaubnis.......

  • Für die Tochter bzw Sohn geht sowas eher nicht....die Youngsters können mit 16 Jahren so einen hypothetischen Ärger eher nicht händeln...

    Gruß Guido
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  • Da die Betriebserlaubnis ja für die Modellreihe gilt und das Grundmodell keine Blinker hat braucht man auch keine.

    Aussage vom Tüv [emoji16]

    ZFH Racing

  • Gilt vielleicht für S50/51 aber soweit ich weiß gab es nie eine Schwalbe ohne Blinker, aber da wird mich sicherlich gleich jemand eines besseren belehren. :D


  • Gilt vielleicht für S50/51 aber soweit ich weiß gab es nie eine Schwalbe ohne Blinker, aber da wird mich sicherlich gleich jemand eines besseren belehren. :D

    Nein gilt auch nicht bei der S51, da hat jede Ausführung eine eigene KTA Nummer bzw. Betriebserlaubnis.
    Nur die S51N (KTA Nummer 1477-1) hat eine BE ohne Blinker. zb. eine S51B 1- 4 hat die KTA Nr 1477-3 mit Blinker.

    Schwalbe (DDR Modelle) hatte alle Blinker ab Werk, meines Wissens.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (12. Mai 2019 um 20:21)

  • Immer wieder schön wie Halbwarheiten verbreitet werden und zur Verwirrung beitragen.

    Ein Moped muss keine Blinker haben. - Bezieht sich auf ein Neufahrzeug vor der Erteilung einer Zulassung. Der Hersteller kann also entscheiden, ob er ein Fahrzeug/Modell/Typ mit oder ohne Blinker verbreiten möchte. Wurde ein Fahrzeug, z.B. S50B1, mit Blinker zugelassen, müssen auch Blinker verbaut sein und funktionieren. Fahrzeuge wie S50N gehören zu den Fahrzeugen die keine Blinker benötigen. Werden welche angebaut müssen diese auch funktionieren.
    ALLES ANDERE IST BLÖDSINN. Auch Prüfer wissen nicht immer alles.

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