Wenn sich nicht geändert hat sind Tuningteile vom Umtausch ausgeschlossen und ohne Gewähr. Auf Kulanz kannst Du dennoch hoffen...
Es hat sich zwar nichts geändert, aber was du schreibst stimmt nicht.
Es ist egal ob es sich um ein Tuningteil oder Standardteil handelt. Liegt ein sachmangel vor hat der Käufer Anspruch auf Gewährleistung. Jetzt könnte man in diesem Fall noch versuchen zu argumentieren das der Schaden durch den Kunden entstanden ist (falsch eingebaut, unsachgemäß verwendet) das muss jedoch der Verkäufer nachweisen, was schwierig ist.
Und wie wir gesehen haben ist ZT bei solchen Sachen doch recht kulant.